Sicherheit beim Schießen

Bogenschiessen in der Praxis, mediterran, Daumentechnik u.a.
oskadis
Jr. Member
Jr. Member
Beiträge: 59
Registriert: 07.06.2006, 14:37

RE:

Beitrag von oskadis » 20.10.2006, 12:16

Original geschrieben von mbf

Der andere Fall ist der Schütze selbst. Ein Bogen kann auch mal brechen und dem Schützen einen Striemen durchs Gesicht ziehen. Ein Materialversagen lässt sich nun mal nicht komplett ausschlieen. Dies weiß aber auch jeder Schütze. Von daher ist dies ein Restrisiko, das die unmittelbar Beteiligten tragen, aber nicht auf Umstehende Übertragen werden sollte.


Striemen ist gut .... mir ist mal ein stärkerer Bogen im unteren Wurfarm zerbrochen und die fette Beule vom oberen Wurfarm im Gesicht war nicht schön ... vor allem nicht die Dauer des Abheilens ;)

Bei großen Stärken wird mir mulmig, wenn ich an Bogenbruch denke ...
Es steckt immer was gutes im Manne - auch wenn's das K?chenmesser ist. :D ;-)

biende
Jr. Member
Jr. Member
Beiträge: 63
Registriert: 14.09.2006, 17:58

rechtliche Betrachtung

Beitrag von biende » 20.10.2006, 15:30

Nachdem es schon mehrmals in diesem Thread gefragt wurde, aber keiner darauf antwortete, möchte ich dies tun. Einige hatten ja gefühlsmäßig bereits das gleiche geäußert, was auch das Gesetz dazu sagt. Es geht um das Strafgesetzbuch! Ich kürze unzutreffende Teile der besseren Lesbarkeit halber.

Ich fang mal mit dem Schlimmsten an:
§ 222. Fahrlässige Tötung.
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 223. Körperverletzung.
(1) Wer eine andere Person ... an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 229. Fahrlässige Körperverletzung.
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Unbewußte Fahrlässigkeit -> Täter sieht nicht vorher was durch seine Handlung passieren kann

Bewußte Fahrlässigkeit -> Täter hofft dabei auf das Ausbleiben des Erfolgs

Resumee des ganzen: Wenn ich zwar die Person im Gefahrenbereich sehe, aber denke, es wird schon nichts passieren, bin ich auf jeden Fall bereits in der bewußten Fahrlässigkeit - mir ist bewusst, dass etwas passieren könnte!!!

Die fahrlässige Körperverletzung ist aber bereits erfüllt, wenn ich hätte wissen können, dass jemand verletzt werden kann.

Die Steigerung: wenn einer denkt, es könnte etwas passieren, aber es ist ihm egal, ist er bereits im vorsätzlichen Handeln - da wird es kritisch!!!

Mehr möchte ich dazu nicht mehr sagen (sonst müsste ich ernsthaft im Kommentar nachlesen ;-) ).

Zum Thema Versicherungen noch: Haftpflicht-Versicherungen zahlen nur bei fahrlässigem Handeln. Bei Vorsatztaten ist eine Leistung ausgeschlossen.

Zum Schluss nochmal die bereits von manchen gemachte Äußerung als Zusammenfassung:
Jeder ist selbst dafür verantwortlich, was sein Pfeil anrichtet! Ein Veranstalterfehler entbindet den Schützen hiervon nicht.
Das Christkind war Einkaufen - Internature Black Trophy 50# :-)

Bogenschütze

RE: rechtliche Betrachtung

Beitrag von Bogenschütze » 20.10.2006, 22:14

@Ashtree
Deinen Post finde ich jetzt mal richtig gut - du scheinst dich irgenwie mit Juristerei auszukennen?! So was bräuchten wir öfter in der Szene, damit man sich nicht in Spekulationen und "hab-da-mal-gehört"-Geschichten ergeht.
Danke!

Und dann wird die Sache eigentlich recht anschaulich und klar. Eigentlich sollte man Ashtrees Post ausgedruckt mit auf Märkte nehmen und den Betreibern unsicherer Stände wortlos in die Hand drücken ...

biende
Jr. Member
Jr. Member
Beiträge: 63
Registriert: 14.09.2006, 17:58

RE: RE: rechtliche Betrachtung

Beitrag von biende » 20.10.2006, 22:36

Original geschrieben von Bogenschütze

@Ashtree
... "hab-da-mal-gehört"-Geschichten ergeht.
Danke!
...


Bitte ;-)

Ich habs aber auch 'da-mal-gehört', und zwar auf der Beamtenfachhochschule - im Fach Strafrecht *ggg
Das Christkind war Einkaufen - Internature Black Trophy 50# :-)

Bogenschütze

RE: RE: RE: rechtliche Betrachtung

Beitrag von Bogenschütze » 21.10.2006, 11:23

Original geschrieben von Ashtree
Ich habs aber auch 'da-mal-gehört', und zwar auf der Beamtenfachhochschule - im Fach Strafrecht *ggg


Siehst du, das sag´ ich schon, seit ich denken kann: Man weiß nie, wozu man das, was man lernt, mal gebrauchen kann ...
Bild
Junge, Junge, bin ich klug - und du dazu noch wissend! :-)

Benutzeravatar
Jolinar
Sr. Member
Sr. Member
Beiträge: 438
Registriert: 07.11.2006, 16:41

Beitrag von Jolinar » 09.11.2006, 20:51

Heuer - das war im Sommer - war bei uns in der Nähe ein Mittelalterfest. So zu sagen, das erste Fest auf dem ich als Bogenschütze (in nem Verein) aufgetreten bin.
Dort gab es auch eher wenig Vorkehrungen für die Sicherheit. Geschossen wurde aus rund 8-9 Meter.
Der Betreiber stand immer in der Nähe und achtete darauf, dass niemand um den/die Schütze/n rumlief o.ä.
WAS mich aber etwas schockiert hat, war die Position. Das Ziel stand vor einem rund 1,5 Meter (max.) hohen Hügel, davor ein Fangnetz mit der gleichen Höhe - dahinter war der Parkplatz.
Das war der Grund für mich, als Neuling, als jemand der noch grün hinter den Ohren ist, den Bogen (schweren Herzens) beiseite zu legen und eher zu warten, bis man eine gewisse Übung darin hat.
Man stelle sich vor, was passiert wäre, wenn dahinter ein Auto oder gar ein Mensch gestanden wäre, wenn ein Pfeil vorbeisaust... :-o

Antworten

Zurück zu „Technik“