Sicherheit beim Schießen

Bogenschiessen in der Praxis, mediterran, Daumentechnik u.a.
oskadis
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Sicherheit beim Schießen

Beitrag von oskadis » 17.10.2006, 14:04

Nach zwei Kommentaren zu meinem Thread in diesem Unterforum stelle ich mal unkommentiert das "Skandalfoto" hier rein und überlasse euch die Arena. Meine Meinung hab ich in meinem Thread bekanntgegeben - werd hier noch meinen Senf dazugeben, aber im Moment bin ich nicht in der Lage zu.

Bild

Im August auf einem "Straßenmittelalterfest" in Berlin aufgenommen. Das Ziel steht weniger als 10 m von mir entfernt. Mein Bogen hat knapp unter 70#.

Dem "Publikum" habe ich noch zugerufen weg da und hinter mir, falls sie zuschauen möchten. Dem Schießstandbetreiber war das alles egal ...
(seine Bögen hatten zwischen 30# und knapp unter 50#).

Gruß

~Oskadis~
Es steckt immer was gutes im Manne - auch wenn's das K?chenmesser ist. :D ;-)

rabu
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Problematisch

Beitrag von rabu » 17.10.2006, 14:22

Hi,

Also mir bereitet das wirklich Bauchschmerzen.
Wenn so ein Pfeil auf Abwegen ist, egal ob wegen einer gerissenen Sehne, einer gebrochenen Nocke oder durch simples menschliches Versagen, reichen auch 20 lbs um jemanden ernsthaft zu verletzen.

Niemand kann garantieren, das ihm der Pfeil nicht abrutscht, und die Zuschauer sind wohl bei dem Thema etwas unbedarft. Ich kenne keinen Bogenschützen der dort freiwillig stehen bleiben würde.

Ich denke wir als Bogenschützen müssen die Zuschauer schüzen, schon damit uns keine negative Presse in Misskredit bringt und diese fürchterliche "Waffengesetz-Diskussion" wieder anfängt.

Ich hätte in der Situation nicht geschossen!

Letztendlich muss ich damit leben, wenn mein Pfeil z.B. ein Kind trifft und verletzt. Daher finde ich :
"Nur mit Sicherheit macht das Schiessen Spaß."

Liebe Grüße

Ralf

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Ravenheart
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Beitrag von Ravenheart » 17.10.2006, 14:41

Für mich und meine Kinder gilt: zu beiden Seiten müssen 45° zur Schusslinie menschenfrei sein, sonst wird der Bogen gesenkt. Für den Nahbereich (unter 20 m) gilt sogar noch ein größerer Winkel.

Rabe

Karl-Heinz

Beitrag von Karl-Heinz » 17.10.2006, 14:49

Dem "Publikum" habe ich noch zugerufen weg da und hinter mir, falls sie zuschauen möchten. Dem Schießstandbetreiber war das alles egal ...


Und dann doch geschossen, die unverantwortlichkeit mancher Mitmenschen ist grenzenlos.

K-H

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Steini
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Beitrag von Steini » 17.10.2006, 14:52

Die "Pfundzahl" ist unerheblich, auf kurze Entfernung ist der Mensch auch mit 35lbs-Antrieb tot, da wird er mit 80lbs nicht "töter".

Die Mehrheit der Schaulustigen hält unser Sportgerät immer noch für einen Flitzebogen, ein mindergefährliches Kinderspielzeug. D.h. die Verantwortung liegt meines Erachtens ausschließlich beim Schützen und Schießstandbetreiber.

KEINER kann garantieren das sein Schuss sitzt. JEDEM kann ein Nockplatzer passieren. Man MUSS von ungünstigsten Fall ausgehen.

In einer Schiessstandsituation wie dieser, mit Markttreiben drumherum, aber eigentlich auch in jeder anderen steht niemand vor dem Schützen. Nur auf einer Höhe oder dahinter.

Im Interesse der Gesundheit und um unseren Sport auch weiterhin möglichst "unreglementiert" betreiben zu können sollten solche Schusssituationen nicht entstehen.


Steini

Tindra
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Beitrag von Tindra » 17.10.2006, 16:15

Ich schliesse mich meinen Vorschreibern an!

Wobei ich nicht nur die Zuschauer, sondern auch den Verkaufsstand und dessen Publikum in potentieller Gefahr sehe...

Alles, was nach dem Schuss noch leben soll, gehört hinter, neben oder bestenfalls unter :D den Schützen.

Bogenstärke hin oder her, in so einer Situation wird der Bogen gesenkt; steht für mich ausser Frage.

Ich verstehe auch nicht, warum der Schiessstandbetreiber immer wieder ins Spiel kommt. ICH müsste in dem Fall dafür gerade stehen (und damit klar kommen), wenn ich jemanden treffen würde. Persönlich würde ich da mit den Füssen abstimmen und eben keine Bahn nutzen, die ich nicht für ausreichend sicher halte.

Gruss,
Tanja
Schmerz ist Schw?che, die den K?rper verl?sst. Schweiss fliesst, wenn Muskeln weinen.

oskadis
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Beitrag von oskadis » 17.10.2006, 16:24

Kennt jemand die Rechtslage?

Das würde mich irgendwie eher interessieren. Denn:

Wie weit geht meine Verantwortung? Wie weit die (selbst)Verantwortung des Zuschauers bei entsprechender Warnung das Feld zu räumen?

Mir geht inzwischen die Haltung vieler Besucher historischer/historisierender Feste auf den Wecker, die meinen, alles wäre unecht.

So wie z.B. das Feuer, oder die Glut in der Schmiedeesse. Da ist auch schon passiert, daß besagte Besucher ins Feuer/in die Glut gegriffen haben und dann stinkesauer waren, daß sie sich verbrannt haben.

Gruß

~Oskadis~
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Tindra
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Beitrag von Tindra » 17.10.2006, 16:31

Jaja, die typischen "Ist das Feuer wirklich echt?" oder "Esst ihr das Essen wirklich?"-Marktbesucher...

Ich kenne die Rechtslage jetzt nicht, will sagen, ich bin kein Jurist, aber zumindest eine grobe Fahrlässigkeit würde ich da nicht ausschliessen, wenn es zu einem Treffer kommen sollte. Und zwar in Bezug auf den Schützen. Ähnlich wie die Schuld beim Auffahrunfall mit dem Auto...

Kennt sich hier jemand mit der Rechtslage bzw. der Haftung in dem Fall aus?
Schmerz ist Schw?che, die den K?rper verl?sst. Schweiss fliesst, wenn Muskeln weinen.

benz

Beitrag von benz » 17.10.2006, 16:31

Hallo zusammen,

von mir gibt es vermutlich irgendwo ähnliche Bilder. Auf MA Märkten ist es oft sehr eng und auch ich hab mich vor Jahren dazu hinreißen lassen dort zu schießen.

Ich tue es nicht mehr. Ich hab es nicht nötig mein Können dort vorzuführen und muss auch nicht beweisen, daß wir "echte" Bogen schießen.

Aber ok, MA Märkte ziehen mich ohnehin nicht mehr an:

"nur der Schein ist wirkich rein"

liebe Grüße benzi

morganalafay
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Beitrag von morganalafay » 17.10.2006, 16:32

Moin,

der Schütze haftet für seinen Schuss, sonst niemand.

Die Verantwortung kann da nicht weitergereicht werden.

Nur Du allein bist für alles haftbar was durch den Schuss geschieht.

Gruß Tom
......der Morgenschiss kommt ganz gewiss, und wenns auch erst am Abend is....

Karl-Heinz

Beitrag von Karl-Heinz » 17.10.2006, 16:33

Kennt jemand die Rechtslage?


Ganz einfach Du hast geschossen und bist alleine in vollem Umfang dafür Haftbar.

Wie weit geht meine Verantwortung? Wie weit die (selbst)Verantwortung des Zuschauers bei entsprechender Warnung das Feld zu räumen?


Das ist vollkommen unwichtig.

K-H

P.S. Ich verstehe nicht wie man hier noch disskutieren kann

oskadis
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Beitrag von oskadis » 17.10.2006, 16:36

Ich verstehe schon daß man noch diskutieren kann.

Jeder hat seinen Platz - wenn eine Schießvorführung vorgesehen ist vom Veranstalter dann müßte man meinen, daß für Sicherheit gesorgt ist.

Ist es aber meistens nicht.

Ich würde niemals einen Menschen erschießen wollen oder dafür verantwortlich sein - aber ich sehe nicht ein warum ich mich verstecken soll.

Gruß

~Oskadis~
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Sebulon
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RE:

Beitrag von Sebulon » 17.10.2006, 17:16

Original geschrieben von oskadis
aber ich sehe nicht ein warum ich mich verstecken soll.
~Oskadis~


Muss man ja auch nicht.
Aber jeder Bogenschütze haftet für seinen Schuss. Ich habe zudem noch die Erfahrung gemacht wenn man unsicher ist weil irgend etwas nicht stimmt, der Schuss eh furchtbar wird.
Und wenn es nur Gesprächsfetzen im Wald der Nachbar mit der Heckenschere, Kinderlachen etc ist. Man setzt besser ab und schaut nach.

Ich kann nur befreit und gut schießen wenns sicher ist.

Das sich manchmal Leute kurios verhalten ändert nichts
an der Tatsache das Du /Ich /Wir die Schützen sind.

Mir ist mal einer auf einem ausgewiesenem Trainingsgelände quer durch die Schussbahn gelatscht... dummdreist grinsend. Aber ein Pfeil im Hals ist einfach furchtbar unschick.

Da bleibt nur absetzen und warten - und Geduld braucht man beim Bogenschießen.

Viele Grüße,
Sebastian
Ein reicher Mann aus Nottingham der wollte ?ber den Fluss

war gar nicht schlau
fiel ?ber ein Tau

da war mit der Reise Schluss.

thorstain
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RE:

Beitrag von thorstain » 17.10.2006, 17:21

Original geschrieben von morganalafay
Die Verantwortung kann da nicht weitergereicht werden.

Nur Du allein bist für alles haftbar was durch den Schuss geschieht.

Die Verantwortung des Schützen entbindet den Betreiber einer Schießanlage und / oder den Veranstalter einer Schießveranstaltung allerdings nicht von der Mithaftung, sollte die Anlage mangelhaft gesichert sein (Absperrung des Schußfeldes, Hinweisschilder, Aufsichtspersonal).

oskadis
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Beitrag von oskadis » 17.10.2006, 18:03

Danke für die Infos.

Wie gesagt hatte ich nur einmal diese Situation. Werde auch nicht nochmal in so einer Situation schießen.

Gruß

~Oskadis~
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