Eiben bei Ebay! Noch lebende Bäume mit Potenzial in Hamburg

Hölzer, Kleber, etc.
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Felsenbirne
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Re: Eiben bei Ebay! Noch lebende Bäume mit Potenzial in Hamb

Beitrag von Felsenbirne » 09.02.2013, 17:28

@Rabe
Danke für diese Klarstellung.
Ich weiß nicht warum Sachverhalte die völlig klar sind ständig in Frage gestellt werden müssen.

Nein, man darf in seinem Garten nicht machen was man will!
Wenn wir einen Bauantrag stellen müssen wir häufig einen Eingrünungsplan vorlegen. Dieser richtet sich nach dem Bebauungsplan. Dieser wiederum gibt zwingend vor was dort gepflanzt werden darf. In der Regel heimische Hölzer. Es ist also mitnichten so, dass man machen kann was man will. Auch das Fällen von Bäumen muss beantragt werden. Ich kann nicht einfach mal 20 Eichen umsägen, nur weil die auf meinem Grundstück stehen.
Gruss Matthias

Die Menschen haben keine Zeit mehr, irgend etwas kennenzulernen. Sie kaufen sich alles fertig in den Geschäften.

Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller

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doubleD
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Re: Eiben bei Ebay! Noch lebende Bäume mit Potenzial in Hamb

Beitrag von doubleD » 09.02.2013, 18:00

Das ist schon richtig..

Nur wenn Gefahr von dem Baum ausgeht ( Giftigkeit oder Windwurf ) wird es zur Abwägungssache. Die menschliche Gesundheit ist immer noch und Gott sei Dank ein höheres Rechtsgut als der bessondere Schutz nach BnaturschutzG.

Was die Nachweise angeht greift meiner Meinung nach in dem für unser Hobby zutreffendem Rahmen

§ 46 Nachweispflicht

(1) Diejenige Person, die
1.
lebende Tiere oder Pflanzen der besonders geschützten Arten, ihre lebenden oder toten Entwicklungsformen oder im Wesentlichen vollständig erhaltene tote Tiere oder Pflanzen der besonders geschützten Arten,
2.
ohne Weiteres erkennbare Teile von Tieren oder Pflanzen der streng geschützten Arten oder ohne Weiteres erkennbar aus ihnen gewonnene Erzeugnisse oder
3.
lebende Tiere oder Pflanzen der Arten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 4 aufgeführt sind,
besitzt oder die tatsächliche Gewalt darüber ausübt, kann sich gegenüber den für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden auf eine Berechtigung hierzu nur berufen, wenn sie auf Verlangen diese Berechtigung nachweist oder nachweist, dass sie oder ein Dritter die Tiere oder Pflanzen vor ihrer Unterschutzstellung als besonders geschützte Art oder vor ihrer Aufnahme in eine Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 4 in Besitz hatte.
(2) Auf Erzeugnisse im Sinne des Absatzes 1 Nummer 2, die dem persönlichen Gebrauch oder als Hausrat dienen, ist Absatz 1 nicht anzuwenden. Für Tiere oder Pflanzen, die vor ihrer Unterschutzstellung als besonders geschützte Art oder vor ihrer Aufnahme in eine Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 4 erworben wurden und die dem persönlichen Gebrauch oder als Hausrat dienen, genügt anstelle des Nachweises nach Absatz 1 die Glaubhaftmachung. Die Glaubhaftmachung darf nur verlangt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass keine Berechtigung vorliegt.
(3) Soweit nach Artikel 8 oder Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 die Berechtigung zu den dort genannten Handlungen nachzuweisen ist oder für den Nachweis bestimmte Dokumente vorgeschrieben sind, ist der Nachweis in der in der genannten Verordnung vorgeschriebenen Weise zu führen.


Das ist natürlich nur meine Meinung
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tscho
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Re: Eiben bei Ebay! Noch lebende Bäume mit Potenzial in Hamb

Beitrag von tscho » 09.02.2013, 19:43

Männer
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nun sägt das ding um und gut is. Es dient einem höheren Ziel als Verordnungen. ;D


Oder muss ich noch nach Hamburg fahren ???

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Wilfrid (✝)
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Re: Eiben bei Ebay! Noch lebende Bäume mit Potenzial in Hamb

Beitrag von Wilfrid (✝) » 09.02.2013, 20:25

Viel wichtiger als das ob ist die Frage, wie alt sind die Teile? 15 cm Durchmesser, da sollten die so ~20 Jahre und älter sein, für bogentauglich

Dachs
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Re: Eiben bei Ebay! Noch lebende Bäume mit Potenzial in Hamb

Beitrag von Dachs » 09.02.2013, 20:32

Beigefügt ist der Link zum Anhang 1 der Bundesartenschutverordnung.

http://www.gesetze-im-internet.de/barts ... _1_26.html

Bei der Taxus baccata (Eibe) ist die Ausnahme 8 zu beachten. (Nur wild lebende Populationen.)
Dies gilt übrigens auch für Ilex. Haben wir da schon mal drüber gesprochen?

Gruß
Dachs

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Re: Eiben bei Ebay! Noch lebende Bäume mit Potenzial in Hamb

Beitrag von Dolge » 09.02.2013, 20:39

Genau. Und für die Teile, die im Garten, Friedhof oder Park stehen, ist die entsprechende lokale Verordnung (wenn vorhanden) gültig.

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Re: Eiben bei Ebay! Noch lebende Bäume mit Potenzial in Hamb

Beitrag von doubleD » 09.02.2013, 22:36

Eine Definition zu "Wildlebend" im Bezug auf Pflanzen wäre intressant.. natürlicher Sämlinge... also wilde Bäume .. ;D ;D ;D können Bäume wild werden?
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Re: Eiben bei Ebay! Noch lebende Bäume mit Potenzial in Hamb

Beitrag von Dachs » 10.02.2013, 09:26

Wildlebend ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der für den konkreten Einzelfall auszulegen ist.
Im Allgemeine würde ich es mal so versuchen:
Als wildlebende Populationen können Eibenvorkommen bezeichnet werden, die an ihren Standorten nicht gepflanzt wurden und somit wild, also ohne aktives menschliches Handeln vorkommen. Ebenfalls zu diesen Vorkommen ist die natürlich aufkommende Verjüngung der wildlebenden Eiben zu sehen. Da wir in den meisten wildlebenden Eibenvorkommen in Mitteleuropa seit rund 100 Jahren wegen der überhöhten Wildbestände kaum bis keine Verjüngung mehr finden sehe ich die unter Zaunschutz keinmenden und aufwachsenden Eiben ebenfalls als wildlebend an.

Zu unterscheiden wären die wildlebenden Populationen von anderen Vorkommen durch die Art der Bestandesbegründung oder die Herkunft der Samen.
In den Wald durch Menschen gepflanzte oder gesähte Eiben sind aus der menschlichen Obhut künstlich an den Standort gebracht und somit nicht als wildlebend anzusehen. Auch die hieraus aufkommende Verjüngung kann zumindest für einen gewissen Zeitraum nicht als wildlebend angesehen werden. Vielmehr ist zuerst das Stadium der Verwilderung zu durchlaufen. Diese Vorkommen müssen erstmal beweisen, dass sie auch wild leben können. Ob nun die erste, zweite oder dritte Generation als wildlebend anzusehen ist, kann ich derzeit nicht abschätzen. Allerdings beginnen Eiben im Wald ungefähr ab Alter 20 zu blühen. Somit können für den Übergang von verwildert zu wildlebend etliche Jahrzehnte angesetzt werden.
Das Vorgesagte kann meiner Meinung nach auch für die Verjüngung von Eiben angesehen werde, deren Samenbäume in Gärten und Parks stehen. Voraussgesetz, dass es sich um reinrassige europäische Eiben handelt.
Gruß
Dachs

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