Geweih- Horn- Knochenpräsentationsthread

Hier kann man seine selbstgebauten Sachen zeigen. Nicht für Händler zum Vorstellen neuer Artikel gedacht.
Holmsten
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Re: Geweih- Horn- Knochenpräsentationsthread

Beitrag von Holmsten » 15.07.2007, 16:05

War ja lang nicht mehr Online Nerv Arccor und Telekommstreik >:( Hier hat sich ja einiges getan  ;D
@Harbarder tolle Stücke hast Due da gemacht NEID ::)

Mein Material ist Dammhirsch mit etwas geduld günsig bei 3-2-1 MEINS ;D

Mal schaun wies hier weitergeht
Gruß Holmsten
geh nicht aufs Feld ohne Schwert und Speer, denn Feinde gibts wie Fisch im Meer

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Squid (✝)
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Re: Geweih- Horn- Knochenpräsentationsthread

Beitrag von Squid (✝) » 15.07.2007, 16:33

@Lord Bane
Das Gesetz unterscheidet NICHT zwischen Wilderei und Wilddiebstahl. Das ist das gleiche. Es kommt NICHT darauf an, ob man das Tier selber TÖTET und mitnimmt, oder nur ein totes Tier oder Teile davon FINDET und mitnimmt. Und die Strafandrohung ist relativ knackig. Geschützt ist in erster Linie das Jagdrecht, in zweiter Linie (Abs. 2) gibts zusätzlich auf den Deckel, wenn man besonders böse ist.

Richtig ist nur, dass es in der HÖHE der Strafe einen Unterschied macht, ob man ein (kleines) Geweih gefunden hat (das Verfahren wird üblicherweise nicht eröffnet, sondern eingestellt oder vielleicht gegen eine geringe Geldstrafe per Strafbefehl beendet), oder öfter mal ne Wildsau erlegt und verspeist hat. Das gibt ne satte Geldtrafe, gegebenfalls sogar Knast. 

ANHANG:
Strafgesetzbuch § 292: Jagdwilderei
(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts
1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt ODER sich oder einem Dritten zueignet oder
2. eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt [z. B. Geweihstange], sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat
1. gewerbs- oder gewohnheitsmäßig,
2. zur Nachtzeit, in der Schonzeit, unter Anwendung von Schlingen oder in anderer nicht weidmännischer Weise oder
3. von mehreren mit Schusswaffen ausgerüsteten Beteiligten gemeinschaftlich begangen wird.
Zuletzt geändert von Squid (✝) am 15.07.2007, 17:02, insgesamt 1-mal geändert.
Es ist mir egal ob schon mal jemand sowas gebaut hat.
Ich will ja nicht unken, aber in der überwiegenden Zahl der Fälle geht das schief.

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