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noten von tri martolod gesucht

Verfasst: 30.11.2005, 20:53
von michaelis toxophilus
Hallöle alle miteinander!
Ich bin auf der suche nach noten von tri martolod - das lied is einfach genial! nun hab ich bereits ein halbe stunde verbracht alle links bei google durch zu nehmen,leider lies sich nur der text auftreiben. nicht mal bei mysongbook.com war was aufzutreiben, andere gitarren und notenseiten haben auch nix hervor gebracht. hat jemand ne'n link zu den noten / kann mir sie jemand bitte schicken ?ich denk ja mal nicht ,dass da ein copyright drauf is,dat is doch schon mehrere hundert jahre alt!

Verfasst: 30.11.2005, 21:47
von Marty
Ich möchte ja kein Spielverderber sein, aber da ist selbstverständlich ein Copyright drauf.

Zitat: "Copyright (Urheberrecht) ist das Recht des Schöpfers an seinem persönlichen geistigen Werk. ..... Das Urheberrecht entsteht aber auch ohne Eintragung, einfach nur durch die Herstellung des Werks."

Selbst wenn ich ein Bildchen auf ein Stück Taschentuch male, ist da mein Copyright drauf. Desswegen bin ich bei Anfragen nach Sachen wo Copyright drauf ist hier im Forum immer sehr vorsichtig. Schau doch mal ob Du die Noten nicht in Notenbüchern bekommst. Da ich selber Klavier spiele schaue ich oft in der Stadtbibliothek rein. Die haben ein ganzes Archiv von Noten.

Verfasst: 30.11.2005, 22:06
von Netzwanze
Es gibt tatsächlich Werke (Bücher und Musik) deren Copyright abgelaufen ist. Beispielsweise Klassiker von Göthe und Schiller; sowie auch viele traditionelle Musikstücke. Diese werden daher auch so gerne gecovert, da hierzu keine Lizenzgebühren bezahlt werden müssen.

In diesem Fall handelt es sich um ein traditionelles bretonisches Lied. Dies wurde zwar von Alan Stivell neu aufgelegt. Das Copyright des Liedes und die Originalnoten kann aber ohne weiteres
abgelaufen sein.

Aber auch so kann ich eventuell einen Tip geben:

Das Buch "Easy Celtic Harp Solos" ISBN 0786643137 soll die Noten enthalten.

Christian

Verfasst: 30.11.2005, 22:13
von michaelis toxophilus
ach so,ich dachte man müsse das copyright irgenwie anmelden was in diesem fall nicht möglich gewesen wäre - naja,wie auch immer. ich spiel klassische gitarre und seit neuestem tin twistle, noten kann ich seit 10 jahren,problem is das man solche lieder auch nicht mal bei musiklehrern entdeckt. und ob ich das einzeln bestellen kann weis ich nicht muss ich mal in geschäft gehen.ich brauch ansich bloss die melodie und das auch bloss weil ich zu faul bin um sie selber rauszufinden,den rest kann ich mir alleine dazustricken. danke auf jeden fall für eure hilfe,ich mach's mir dann doch selber 8-)

Verfasst: 30.11.2005, 22:19
von Netzwanze

Verfasst: 30.11.2005, 23:58
von Marty
Interessant, aber wenn man sein Werk nicht anzumelden braucht, kann doch auch ein Copyright nicht ablaufen. Wenn ich mir vorstelle ich schreibe ein Programm und nach ein paar Jahren machen andere Leute Geld damit, weil das Copyright abgelaufen ist...? Das kann dann nur für Stücke gelten, die mal irgendwann offiziell angemeldet sein mussten. Trotzdem interessant. Ich frage mal im Notenarchiv der Bibliothek nach, was die dazu sagen.

Verfasst: 01.12.2005, 01:13
von Frank
Das ist natürlich eine Frage an die Juristen hier.

Meines Wissens endet das Urheberrecht an Musikstücken 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten.
Interessanterweise kann ich mein Urheberrecht auch nicht übertragen oder veräußern. Wenn ich also ein Stück komponiere, kann ich das keinem anderen schenken (z.B.) i.d.A. daß selbiger behaupten darf, dieses Stück sein von ihm.
Die 'Nutzung' kann ich natürlich erlauben.

...kann mich natürlich auch irren 8-|

Verfasst: 01.12.2005, 07:45
von Marty
Aber es gibt doch auch genu Leute, die Copyrights einfach kaufen. Wenn ich Millionär wäre und Lust hätte das Recht an allen Bach Stücken zu kaufen, dann denke ich schon dass das geht. "Irgendeinem" gehören die Werke doch bestimmt, auch wenn der schon lange tot ist. Auf jeden Fall ein interessantes Off-Topic Thema.

Verfasst: 01.12.2005, 08:43
von meggan
moment mal

ich spiele manchmal in einer Band (wenn sich der schlagzeuger mal wieder was gebrochen hat)

wenn man ein musikstück covert also music und text nachspielt betrifft das den bereich copyright und urheberrecht nicht, da man ja keinerlei veränderungen am musicstück durchführt.

wenn man an die noten kommt oder es schaft sie anhand der melodie rauszuschreiben (was sehr schwer ist) kann man spielen was man will.

gruß tim

Tss-tss...

Verfasst: 01.12.2005, 09:52
von Ravenheart
Kinners! ERST gugge, dann schwätze!

§ 64 UhrG (Urheberrechtsgesetz):

Allgemeines

"Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers".

Rabe

Nachtrag zur Vollständigkeit:

§ 66

Anonyme und pseudonyme Werke

(1) Bei anonymen und pseudonymen Werken erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach der Veröffentlichung. Es erlischt jedoch bereits siebzig Jahre nach der Schaffung des Werkes, wenn das Werk innerhalb dieser Frist nicht veröffentlicht worden ist.

RE: Tss-tss...

Verfasst: 01.12.2005, 09:56
von jaberwok
Original geschrieben von ravenheart

Kinners! ERST gugge, dann schwätze!

§ 64 UhrG (Urheberrechtsgesetz):

Allgemeines

"Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers".

Rabe




Genau das wollt ich eben auch schreiben.....

Aber der Rave war wieder mal schneller!

Verfasst: 01.12.2005, 10:56
von meggan
das bezieht sich aber alles auf veränderungen und veröffentlichungen beziehungsweise verkauf der musikstücke

solange man sie nur nachspielt seis jetzt im privaten oder öffentlichen hat man nichts zu befürchten.

oder bin ich da komplet falsch informiert was covern und so betrifft



@michaelis toxophilus

das problem ist halt das sich mindestens einer hinsetzen muss und anhand der melodie die noten niederschreiben muss, denn meist werden die noten der musikstücke schlichtweg nicht veröffentlicht.


denn wenn man musik covert bekommt der künstler normalerweise knete wenn man seine stimme verwendet singt man selber bekommt er nix und so viel ich weis ist es bei melodieen d.h. musik nicht anderst. solange man musik und titel beibehält.

Verfasst: 01.12.2005, 11:04
von Archiv
Haiho

Nur um die Verwirrung weiter zu erhöhenGEMA

:D ;(
Michael

covern

Verfasst: 01.12.2005, 11:45
von Ravenheart
...heißt, eine EIGENE Interpretation eines Stückes entwickeln!

Ob dafür (bei öffentlicher Aufführung) GEMA - Gebühren anfallen, ist je nach Interpret und ggf. Stück unterschiedlich, außerdem auch die Frage, ob es nur AUFGEFÜHRT wird, oder ob damit GELD verdient wird!

(Weiß ich, weil ein Freund dazu gerade mit der GEMA Schriftverkehr hatte...) ;-)

Is auch ein ANDERS Paar Schuhe!

Die GEMA regelt (für den Künstler) die VERWERTUNG des Urheberrechts! Dafür aber muss ein Urheberrecht erst mal bestehen! (s.o.!).

Rabe

wer was sucht

Verfasst: 20.02.2006, 14:21
von darkraven
in dieser Richtung: ich arbeite in ner Musikbibothek :D

J.