Gewandung

Fragen und Antworten zu Gewandungen.
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locksley
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Beitrag von locksley » 13.12.2002, 21:58

[ignore]...hier stand ein bitterböser artikel zur nichtbeachtung von gestzen die dem hobby des bogenschützen entgegenwirken. dieser artikel wurde aufgrund seine polemischen meinung gelöscht ist aber nicht ungültig! jeder der gesetze übertritt schadet nicht nur seinem portmonee sondern allen bogenschützen die sich mit förstern verstehen, und ihren sport mit dem einverständniss von wald grundstücken ausüben....
wer bin ich das ich kritik am tun des einzelnen üben darf.... die gruppe sollte ihn zurechtweisen!
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Komischer
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Beitrag von Komischer » 26.12.2002, 01:01

Schaukampfschwerte fallen nicht unter das Waffengesetzt, da sie keine geschlifenen Klingen haben, nicht weil sie keine verdeckten Waffen sind. Anders sieht es bei angeschliffenen Schwertern aus, die fallen sehr wohl unter das gesetzt.

Genauso sind Bögen keine schusswaffen, da sie 1. keinen Lauf haben, 2. das geschoss nicht von heissen gassen angetrieben wird. Das heisst aber nicht, das man mit dem Bogen durch den Wald streifen darf. Das weiss ich nicht ob es dazu ein Gesetzt gibt.

soweit zu noch gültigen waffengesetzt.

Musste mich bei der sportschützenprüfung ausgiebieg damit beschäftigen.  Die genauen Paragrafen müsste ich raussuchen.


Gruss
Michael

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Beitrag von ruebennase » 26.12.2002, 04:10

@Komischer
auch wenn es wohl OT in diesem Thread ist, kann ich mir die Bemerkung nicht verkneifen.

Der Punkt 2. fällt wohl auch unter das Waffengesetzt, da er von heissen Gasen bzw. Luft angetrieben ist.

Einzig entscheidend ob Schusswaffe oder nicht ist der Lauf.
Nur die Geschossenergie und Kaliber bestimmt am Ende ob die Schusswaffe frei verkäuflich (ab 18J.)  oder nur mit entsprechender Eintragung auf der Waffenbestitzkarte.
-----es ist egal, ob mit heisser oder kalter Luft oder Gasen, durch eine Feder, oder was auch immer das Geschoss aus dem Lauf befördert wird.

Mit dem Bogen im Wald umherstreifen ist übrigens in keinem Gesetz verboten! (BRD)

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Beitrag von ruebennase » 26.12.2002, 11:44

Ich denke, bevor ihr euch hier emotional beharkt, schaut die Ausführungen auf tempus-vivit-net an. Die sind immer noch definitiv und wurden hier auch schon erwähnt.
Bevor ich mir Ärger einhandle (auch wenn ich im Recht bin), frage ich die Eigentümer/Pächter. So gewinne ich vielleicht sogar Freunde für mein Hobby!
Als Radfahrer bestehe ich auch nicht auf der Vorfahrt, wenn ein PS-Protz mit Scheuklappen daher kommt!
Stefan

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Beitrag von PeLu » 26.12.2002, 12:27

Ich besteh als Radfahrer schon auf meiner Vorfahrt (und bin schon lange in einem 6-stelligen Kilometerbereich). Dafür hab' ich stets dunkle, unauffällige Gewandung an (um beim Thema zu bleiben .-)
Der Stefan hat schon recht, lieber nachgeben und dadurch etwas gewinnen. Ich komm im Gebirge auch mit den Jägern gut aus, weil wir deren Jagdzeiten respektieren (obwohl sie uns de jure nix tun könnten). Aber wenn einem der lokale Jäger bittet zu eienr gewissen Zeit nicht in eine bestimmte Gegend zu gehn da er mit einem Jagdgast (auf den er finanziell angewiesen ist)  dorthin geht, na dann tun wir das halt auch nicht.

Lieber Schattenwolf: Es tät' mich sehr wundern, wenn es bei Euch ein 'Waffenverbotsgesetz' gäbe .-) aber es ist schon bezeichnend wie der/die  Bürger(in) Gesetze empfindet.

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Beitrag von Marty » 26.12.2002, 12:29

Also das "Mit dem Bogen im Wald umherstreifen ist übrigens in keinem Gesetz verboten! (BRD)" kann man so nicht stehen lassen. Es kommt darauf an ob der Bogen gespannt ist und ob es sich um eine Staatsforst handelt. Wenn Du mit einem gespannten Bogen durch einen Staatsforst gehst bist Du dran!
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Beitrag von Marty » 26.12.2002, 13:25

@Rübennase:

Wenn ich das richtig lese, hat Komischer auch nicht die Unterschedung zwischen freien Waffen und solchen erläutert, für die man eine Besitzkarte oder einen Schein benötigt. Es ging darum, ob ein Bogen überhaupt in die Kategorie Schusswaffe fallen und damit genehmigungspflichtig sein könnte.

Bleibt festzuhalten, dass ein Bogen keine (Schuss-)Waffe im Sinne des Waffengesetzes darstellt und damit weitgehend frei erworben und geführt werden kann.

Dagegen ist das Töten von Tieren durch Jagdgesetze geregelt, die ausdrücklich auch den Bogen erwähnen. Und jeder Grundstücksbesitzer (z.B. Papa Staat) kann das Tragen von Bögen und das Schiessen selbst auf Baumstümpfe für seinen Grund und Boden verbieten.

Ich denke, wir sollten zum Wohle unserer liebsten Freizeitbeschäftigung immer fragen, ob wir dürfen, selbst wenn wir im Recht sind. Den Vergleich mit dem Radfahrer und dem PS-Protz fand ich sehr gut. Vielleicht sollte man al Radfahrer einen Bogen mitnehmen, da haste dann wenigstens eine faire Chance gegen PS-Protze im geöffneten Cabrio... :-)
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Beitrag von locksley » 26.12.2002, 13:25

Es wird aber Gott sei Dank nicht alles geahndet was nicht erlaubt ist, Ich geh manchmal auch in den Stadtpark zum schiessen was noch nie jemanden gestört hat. Liegt vieleicht daran, dass Passsanten nicht unter den Wildereiparagraphen fallen;-)
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Beitrag von PeLu » 26.12.2002, 13:28

(sollt ma nicht lieber einen 'juristischen' Thread machn?)

Nach welchem Gesetz meinst Du, Marty? Also in Richtung Waffenrecht oder von der Jagdordnung her oder öffentliche Sicherheit?

Oder ist das einfach nur eine Verordnung der deutschen Staatsforste?
Ansonsonsten gälte es ja für alle Wälder (oder was sonst noch) gleich.

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Beitrag von PeLu » 26.12.2002, 13:41

Ich mach jetzt den juristischen thread auf und wir reden hier wieder über ....was war das thema... ach ja: GEWANDUNG!
Und schreibt eure Meinungen noch mal in den neuen Thread. Ihr könnt auch einiges aus den Bogenjagdthreads kopieren, dami mal alles beisammen steht.

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Beitrag von Marty » 26.12.2002, 13:57

@Pelu: Also ich habe das irgendwo gelesen. Im normalen Wald darf man mit gespanntem Bogen rumlaufen, im Staatsforst kannst Du deswegen festgenommen werden. Vielleicht finde ich ja was. Wenn ja, poste ich das im neuen Thread.
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Beitrag von Harbardr » 26.12.2002, 19:26

@Komischer:
hier nur auszugsweise:

§ 39 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen.

(1) Wer an öffentlichen Veranstaltungen, insbesondere an Volksfesten
und öffentlichen Vergnügungen teilnimmt, darf keine Schusswaffen,
Hieb- oder Stosswaffen führen.

...somit ist u. bleibt auch ein Schaukampfschwert eine Hiebwaffe. Leider wird immer versucht, die eigenen "Waffen" "gesundzubeten", aber lest das WaffGes. ruhig mal ohne rosa Brille.

Was das Tragen von Gewandung angeht (das eigentliche Thema dieses Threads) so sei gasagt, ich trage meine Nordmann-Gewandung fast nur auf Märkten, in Lagern, oder sonstigen Treffen, oder passenden Turnieren.
Abgesehen davon, dass unsere Mitmenschen alles, was nicht in ihre Schubladen passt, mit Misstrauen, oder auch Neid verfolgen, sind es wir, die besagtes Verhalten unseres Umfeldes entspannen können.
Und ... Gewandung allein macht z.B. noch kein Mittelalter.

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Beitrag von Komischer » 26.12.2002, 21:21

@ Harbardr

Richtig, man darf auf öffentl. Veranstaltungen  keine Schusswaffen oder Hieb und Stichwaffen führen.

Aber: Schaukampfschwerter sind keine Hieb oder Stichwaffen.

Auszug §1 WaffG
(7) Hieb- und Stosswaffen im Sinne dieses Gesetzes sind Waffen, die
ihrer Natur nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung
der Muskelkraft durch Hieb, Stoss oder Stich

Verletzungen beizubringen.

Das ist die Aussage die das Schaukampfschwert davon ausnimmt, da es nicht dazu bestimmt ist Verletztungen beizubringen.

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Beitrag von Komischer » 26.12.2002, 21:32

Marty, kannst du das kopieren? sonst gehn die Leute nie in den neuen thread und wir haben die gleichen Fragen und Diskussionen noch 5 mal. Ist ja auch erst das drittel mal auf dieser Site - nervt fei a weng, gell!
Stefan

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Beitrag von Marty » 27.12.2002, 03:31

Nö, ich finde das nervt nicht. Selbst wenn Du 5 oder 10 Threads über das gleiche Thema hast, so findest Du in jedem unterschiedliche Nachrichten und Meinungen. :-) Ich finde in diesem Thread momentan ein Misch aus Gewandung und Waffenrecht und das tragen von Bögen und Schwertern auf Märkten. Sehr interessant. In dem anderen Thread geht es doch nur ums Waffenrecht wenn ich mich nicht irre.
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