Skorpion

Alles über das Mittelalter.
Wurzelpeter
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RE:

Beitrag von Wurzelpeter » 21.12.2005, 00:27

Original geschrieben von Kai E

Ich hatte mal irgendwo gelesen, das die Reichweiten über 600m betragen können, ich weiß aber leider nicht mehr wo ich das gelesen habe...eigentlich sollte ich dann sowas nicht reinschreiben, aber diesmal egal.

Was für einen "Basis-Sicherheitsbereich" um den Skorpion herum würdet ihr vorschlagen?
Immerhin besteht ja die Möglichkeit das wie gesagt ein Wurfarm bricht und seitlich weggeschleudert werden kann?
Die Reichweite klingt recht glaubhaft. Von Armbrüsten hab ich schon gelesen, dass sie an die 400 Meter schaffen. Bei entsprechend größerem Bolzengewicht sollten 600 auch möglich sein.

Gegen einen zerbrechenden Wurfarm kannst du nicht viel machen. Da isses nämlich schon zu spät! :D
Was aber gut hilft, ist eine mehr als stabile Bauweise. Lieber an Effektivität einbüßen, als an Sicherheit! Ansonsten empfehle ich z.B. eine Lederwicklung für die WAs. Die stärkt das Holz zusätzlich und kann im Extremfall verhindern, dass Teile herumfliegen.

So, und das mit den Kriegswaffen les ich mir auch nochmal durch...

Schlaft gut!

Steffen
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locksley
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Beitrag von locksley » 21.12.2005, 14:24

Also, das mit dem Kriegswaffenkontrollgesetz ist schon verdammt weit her geholt. auf der ofiziellen Liste ist nichts zu finden, was auf Balisten oder Scorpios hinweist, soweit diese nicht dazu in der Lage sind Lenkraketen zu verschiessen.

siehe hier
Ein grosser Mann wird weder vor dem Kaiser kriechen, noch einen Wurm zertreten (Benjamin Franklin)

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geomar
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RE: RE:

Beitrag von geomar » 21.12.2005, 14:33

Original geschrieben von jaberwok
...
Naja damit fängst Du alles ;-)

Wobei es ist eine Definitionsfrage ob ein Stein ein Flugkörper ist oder doch eher ein Geschoß ;-) - alles fließt.

Ich wäre in der Tat vorsichtig mit so einem Teil in der Öffentlichkeit Vorführungen zu machen - allerdings denk ich das das KrWaffG hier nicht greift - aber das will ja nix heißen.
...


Na ja - das ist ja auch das Problem für die Kollegen vom Ordnungsamt... ;-)

Unter Umständen kann man anhand der Liste ja auch einen Dispenser (Nr.61) herleiten und dann zählen ja auch "Geschosse ohne Zündeinrichtung" (Nr 60) dazu...

Nach Aussage von Andreas Weigelt ist es in der Tat so, dass die Jungs vom Ordnungsamt in der Regel eigentlich gar nicht wissen, was sie tun sollen und einfach den Stemoel zücken... ;-)

Es ist aber halt auch Frage der Auslegung, denn theoretisch kann man mit einer Blide ja auch Explosivkörper über große Strecken verschiessen, und eine entsprechend große Ballista kann ja auch einen Explosivkopf auf dem Bolzen verschiessen. Fakt ist auch, dass man mit diesen Waffen grundsätzlich "erheblichen" Schaden an Sachen und Gebäuden anrichten kann. Darüber hinaus sind diese Geräte historisch gesehen als Kriegswaffen konstruiert worden...

Wenn man als Organisation (oder wie wir als Einrichtung der Stadt) die Nutzung unter wissenschftlich-historischen Bedingungen klarmachen kann, git es in der Regel wohl keine Problem...

...aber ohne Rückversicherung würde ich privat oder als Verein so ein Teil nicht öffentlich abfeuern...
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Beitrag von locksley » 21.12.2005, 14:42

Bei dieser Auslegung, daß diese Geräte in früheren Zeiten als Kriegswaffen hergestellt wurden würden allerdings auch Lang- und Reiterbögen unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, sowie alle Arten von Schwertern, Rüstungen etc.

Da sollte man doch die Kirche im Dorf behalten. Am Ende fallen noch mein Sportsocken unter C-Waffen. :-)
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RE:

Beitrag von geomar » 21.12.2005, 14:54

Original geschrieben von locksley

Also, das mit dem Kriegswaffengesetz ist schon verdammt weit her geholt. auf der ofiziellen Liste ist n ichts zu finden, was auf Balisten oder Scorpios hinweist, soweit diese nicht dazu in der Lage sind Lenkraketen zu verschiessen.

siehe hier


Sorry Locke,
aber grade Teil B Nr. 7 und Nr. 10 sind derat unbestimmt, dass ich dir da widersprechen muss - ein Bolzen einer Ballista kann durchaus als "sonstiger Flugkörper" definiert werden, da ist von Antrieb und Lenkfähigkeit keinerlei Rede - das ist ja immer das Problem mit dem Begriff "Sonstige" - im Zweifel Auslegungssache.

...und auch ein "Dispenser" (Nr. 61) bzw. der Begriff "Submunition ohne Zünder" (Nr. 60) sind derart unbestimmt.


Letztlich sei noch mal kurz angemerkt, was auch jab schon schrieb: Die Jungs und Mädels vom Ordnungsamt sind da sicherlich in der Regel vollkommen überfordert - aber bürokratische Entscheidungen sind nicht immer zwingend von Rationalität und gesundem Menschenverstand geleitet...

Ich will´s um Himmels Willen ja auch nicht überdramatisieren, aber wo ist streng genommen der Unterschied zwischen einem Granatwerfer und einer Blide, mit der ich Handgranaten verschiesse... ;-)

Also noch einmal:
Als Privatperson/Verein würder ICH mir immer den Stempel des Ordnungsamtes holen!
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RE:

Beitrag von Wurzelpeter » 21.12.2005, 23:16

Original geschrieben von locksley
Da sollte man doch die Kirche im Dorf behalten. Am Ende fallen noch mein Sportsocken unter C-Waffen. :-)
Wären das nicht eher biologische Kampfstoffe?! :D

Na wie auch immer, es ist interessant, wie schnell man über Kriegswaffen plaudern kann.
Ich hab mal von einem Bauern gelesen, der in seiner Scheune russische Übungsmunition für Panzer lagerte. Weil bei denen der Sprengkopf mit Beton gefüllt war, fielen die nicht unters Kriegswaffengesetz. Oder zumindest war der Fall unklar.

Ich für meinen Teil würde wahrscheinlich eher nicht beim Ordnungsamt anfragen - zumindest solange, wie ich das Teil in meinem Garten behalte (oder Vereinsgelände etc.).

Und was die Auslegungssache betrifft: Die gefährlichste 'Waffe' momentan dürfte wohl das Auto sein.
:o

Schlaft gut!
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RE: RE:

Beitrag von geomar » 21.12.2005, 23:55

Original geschrieben von Wurzelpeter
...
Und wer hier groß was von Auslegungssachen erzählen will, sollte wissen, dass die gefährlichste 'Waffe' momentan wohl das Auto sein dürfte
:o
...


Ist natürlich immer einfach, den anderen öffentlich lächerlich zu machen, wenn man anderer Auffassung ist. :-|

Okay, auf das Niveau lass ich mich dann doch nicht herab und werde hier mal aussteigen,
aber vielleicht sollten sich diejenigen, die mit solchen Dingen rumspielen vorher doch mal mit Fachleuten auseiandersetzen.
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Kai E
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Beitrag von Kai E » 22.12.2005, 11:36

Gruß in die Runde

..jetzt versuche ich hier Ordnung und Frieden reinzubringen.

In einen Forum ist die Gefahr sehr groß das man Sachen sagt, die man nicht so meint oder sie werden falsch verstanden. Das kann Verärgerungen geben...und im schlimmsten Falle kann sich dies steigern...
Daher muß man mal "fünfe gerade sein lassen" und "runterschlucken".
Das Gegenüber meint es meistens nicht so wie es in Schriftform und ohne Gestik am Lagerfeuer rüberkommt.

Weiterhin mußte ich feststellen, das hier ziemlich viel spekuliert wird...ich lasse die Frage aussen vor, ob dies richtig oder falsch ist. Darüber sollte jeder selber nachdenken.

Weiterhin wäre es schön, wenn man in einem Thread bei der Thematik bleibt...lest Euch doch bitte selber mal Durch, was ihr hier zum Teil geschrieben habt. dann überlegt bitte selber, ob das Sinn der Sache ist...

Also...keiner, auch geomar, verläßt diesen Thread ohne vorher Frieden geschlossen zu haben.


Nun zurück zum Thema...und ich will hier nichts mehr über Handgranaten oder C-Socken hören :motz

Mein erstes Ergebnis:
Ein Kumpel von mir ist Ausbilder im Waffenrecht bei der Polizei und sagte mir das
er zu mittelalterlichen Geschützen sagen kann, daß sie aus Mangel an Tragbarkeit nicht unter den konventionellen Schußwaffenbegriff des Neuen Waffengesetz zu subsummieren sind. Da Alle Geschütze dieser Art mit gespeicherter Muskelkraft betrieben werden, die durch eine Haltevorrichtung ausgelöst wird fallen alle Geschütze (Katapulte, Skorpione, Bliden) unter die rechtlichen Regelungen, die für Armbrüste gelten. Dieese werden gemäß Waffengesetz als priviligierte Waffen eingestuft, daß bedeutet, man muß zum Erwerb, Besitz und zum Führen (?!?) mindestens 18 Jahre alt sein muß.
Rein Strafrechtlich sind bisher keine Geschütze in Erscheinung getreten, daher ist auch in Zukunft von keiner Verbotsnorm auszugehen!
Gru?

Kai

jaberwok

RE:

Beitrag von jaberwok » 22.12.2005, 11:53

Original geschrieben von Kai E

Ein Kumpel von mir ist Ausbilder im Waffenrecht bei der Polizei und sagte mir das
er zu mittelalterlichen Geschützen sagen kann, daß sie aus Mangel an Tragbarkeit nicht unter den konventionellen Schußwaffenbegriff des Neuen Waffengesetz zu subsummieren sind. Da Alle Geschütze dieser Art mit gespeicherter Muskelkraft betrieben werden, die durch eine Haltevorrichtung ausgelöst wird fallen alle Geschütze (Katapulte, Skorpione, Bliden) unter die rechtlichen Regelungen, die für Armbrüste gelten. Dieese werden gemäß Waffengesetz als priviligierte Waffen eingestuft, daß bedeutet, man muß zum Erwerb, Besitz und zum Führen (?!?) mindestens 18 Jahre alt sein muß.
Rein Strafrechtlich sind bisher keine Geschütze in Erscheinung getreten, daher ist auch in Zukunft von keiner Verbotsnorm auszugehen!






So hätte ich das nach meinem Verständnis der Gesetze auch interpretiert.

Wurzelpeter
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dumm von mir...

Beitrag von Wurzelpeter » 22.12.2005, 12:11

Original geschrieben von geomar

Ist natürlich immer einfach, den anderen öffentlich lächerlich zu machen, wenn man anderer Auffassung ist. :-|
Hmm, ich hätte die Formulierung gleich mal anders machen sollen (ist jetzt geschehen). Ich muss ehrlich zugeben, dass sie sich böser ließt, als sie eigentlich gemeint war.
Also bitte nicht sauer sein! :anbet
Bekommst auch noch ein :knuddel von mir.
Steffen :)

edit:

@Kai: Du hast drei ??? hinter dem 'Führen'.
Aus dem kommentierten Waffengesetz versteh ich das als 'Tragen in der Öffentlichkeit'. Hier wäre allerdings noch die Frage offen, ob das auch für einen zerlegten Scorpio gilt.
Schön, dass wir wieder beim Thema sind! :-)
Der Grund f?r den Anlass war letztlich die Ursache f?r den Ausl?ser.

Kai E
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Beitrag von Kai E » 22.12.2005, 12:43

Schön das es hier wieder so läuft, wie es laufen sollte :D :D :D

@Wurzelpeter
Ich zumindest denke, das dies auch für einen zerlegten Skorpion gildet...da Besitz...und bei Besitz dürfte es egal sein, ob das Gerät zusammengebaut oder auseinandergebaut ist.
Gru?

Kai

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RE:

Beitrag von Wurzelpeter » 22.12.2005, 19:53

Original geschrieben von Kai E

Schön das es hier wieder so läuft, wie es laufen sollte :D :D :D

@Wurzelpeter
Ich zumindest denke, das dies auch für einen zerlegten Skorpion gildet...da Besitz...und bei Besitz dürfte es egal sein, ob das Gerät zusammengebaut oder auseinandergebaut ist.
Das mag sein, aber woher weiß den der Beamte, dass diese Ladung von irgendwelchen Balken und etwas Seil ein Skorpion sein soll? Und war es nicht so, dass untauglich gemachte Schusswaffen (z.B. durch Füllung des Rohr/Lauf) nicht mehr als solche Zählen? Demnach müsste nur ein Teil einer Waffe ja auch nicht als Waffe gelten.
Naja, soviel zu meiner Logik. Wie es das Gesezt sieht, müsste ich auch erst nachschlagen.
Eigentlich hat Geomar Recht: Vom Ordungsamt den Stempel holen und dann nicht weiter drüber nachdenken. Falls dann doch irgendwas nicht stimmen sollte, liegt die Schuld bei denen.

Oki, das war's von meiner Seite.

Macht euch 'nen schönen Abend!

Steffen
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Kai E
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Beitrag von Kai E » 22.12.2005, 23:21

Hi

...ich schätze das wir die Sache mit dem Waffenrecht vorerst geklärt haben???

Erstmal vielen Dank an alle für die bisherigen Posting.

Aber nun zu anderen Fragen zurück.
Welche Sicherheitsbereiche, also vor und um den Skorpion herum, würdet Ihr vorschlagen?

Reicht 120° freies Schußfeld vor dem Geschütz und 10m darum herum als Sicherheitszone aus?

Was für Unfälle, Materialbrüche, usw. habt Ihr bisher beobachtet?

Bitte nur im Bezug auf Skorpion.
Gru?

Kai

Wurzelpeter
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RE:

Beitrag von Wurzelpeter » 23.12.2005, 01:03

Original geschrieben von Kai E

Reicht 120° freies Schußfeld vor dem Geschütz und 10m darum herum als Sicherheitszone aus?

Was für Unfälle, Materialbrüche, usw. habt Ihr bisher beobachtet?
Die 120° Schussfeld sollten jeder Anforderung gerecht werden. Aber wie stellst du dir das mit den 10 Metern vor? Ich nehme mal an, dass die für's Publikum sein sollen, denn irgendjemand muss das Teil ja bedienen.

Von den Unfällen kenn ich drei Sorten. Das wären Bruch der WAs, Sehnenriss und vorzeitiges Auslösen (z.B. beim Spannen). Die ersten beiden sollten bei entsprechender Materialwahl und -stärke kein Problem sein. Bei meiner Armbrust hat mir mal der Spannvorrichtung einen Abflug gemacht, weil die Halterung zu schwach war. In meinem Fall war's also auch ein Materialproblem. Ansonsten kann man nur drauf achten, das niemand in der Schussbahn steht (auch beim Spannen!).
Und wie für den Bogen auch, gilt: Keine Leerschüsse machen.
Oki, das Bett ruft. :)

n8
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Beitrag von Kai E » 23.12.2005, 12:06

Hi
Das mit der 10m-Sicherheitszone wäre dann für´s Publikum, wenn ein passendes Gelände zum "schiessen" vorhanden ist...
Anderenfalls wird er nur ein Anschauungsobjekt sein.

WA-Bruch, Sehnenriß und vorzeitiges Auslösen...
hört sich vernünftig an, was Du eben darüber geschrieben hast. Ich habe eh vor, einen Sicherheitsfaktor bei dem Material einzukalkulieren. Regelmäßige Kontrolle und Pflege der Teile sind selbstverständlich.
Was ist mit den Seilen? Da schon mal was gehört?
Gru?

Kai

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