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Haftungsfrage für "Schießaufsichten"

Verfasst: 15.04.2013, 10:15
von Felsenbirne
Ich habe eine Frage zur rechtlichen Situation in einem Verein. Bei uns ist immer Samstags Bogentraining und dort wird ein Erwachsener als “Schießaufsicht” eingeteilt. Dieser beaufsichtigt dann die Kinder. Die eingeteilte Person hat weder eine Jugendleiterausbildung, noch sonst eine spezielle Qualifikation. Wie verhält es sich mit der Haftung, wenn dort ein Unfall passiert.

Bitte keine Mutmaßungen, davon haben wir im Verein genug. Vielleicht hat aber jemand sich mit diesem Thema auseinander gesetzt und kann mir eine Auskunft geben.
Die Bogensportgruppe gehört zum örtlichen Schützenverein

Re: Haftungsfrage für "Schießaufsichten"

Verfasst: 15.04.2013, 10:29
von Haitha
Squid? ;)

Re: Haftungsfrage für "Schießaufsichten"

Verfasst: 15.04.2013, 10:40
von Ravenheart
ACHTUNG! Rechtsberatung online durch nicht näher legitimierte Personen ist in Foren rechtlich problematisch! Bitte ggf. deutlich als pers. Meinung oder Mutmaßung kennzeichnen oder per PM kommunizieren!

Rabe

Re: Haftungsfrage für "Schießaufsichten"

Verfasst: 15.04.2013, 10:59
von Squid (✝)
Die Antwort ist wie üblich bei juristischen Fragen: "Kommt drauf an".
Es gibt nämlich mehrere Haftungsebenen, je nach dem, wer was wie vergeigt hat.

Zum Beispiel kann der Verein an sich haften (Auswahlverschulden), wenn er eine ungeeignete Person mit der Aufsicht beauftragt hat. Das kann jemand ohne "Darf-Schein" sein, oder auch ein notorischer Säufer. Die Eignung einer Person wird natürlich durch einen Trainerschein o. ä. eher bestätigt. Papier hilft eben immer...

Die berühmte "Verletzung der Aufsichtspflicht" und damit die persönliche Haftung des Aufsichtführenden ist immer dann einschlägig, wenn der Aufsichtführende fahrlässig oder vorsätzlich Mist gebaut hat.

Schließlich kann der Verein u. U. auch dann haften, wenn eigentlich keiner so richtig was falsch gemacht hat, weil er für seine Erfüllungsgehilfen bzw. Verrichtungsgehilfen haftet.

Wie die Bewertung vorgenommen wird, ist dann komplett Einzelfallabhängig: Es gab schon Lehrer, die haften mussten, weil sie die Kinder vor dem Waldlauf nicht eindringlich vor tiefhängenden Ästen gewarnt haben. ::)

Aber auch hier wieder schwammiges von den höheren Gerichten: Man muss auf Gefahren hinweisen, aber wenn sich die Kinder gegen die Warnungen verschließen (was auch immer das heisst), dann haftet man nicht.

Noch ein Hinweis: Die private Haftpflicht deckt diese Situation NICHT ab. Einge Landssportbünde empfehlen bzw. verlangen daher von Vereinsmitgliedern im "Außendienst" eine geeignete Haftpflichtversicherung nebst Rechtsschutz.

Re: Haftungsfrage für "Schießaufsichten"

Verfasst: 15.04.2013, 11:06
von Felsenbirne
Vielen Dank erst einmal. Ich habe mir schon gedacht, dass die Rechtslage nicht so eindeutig ist. Wir werden jetzt den Deutschen Schützenbund kontaktieren um die Versichertenfrage dort zu klären

Re: Haftungsfrage für "Schießaufsichten"

Verfasst: 15.04.2013, 11:17
von eddytwobows
Also, meines Wissens und meiner Meinung nach war es bis vor einigen Jahren noch ausreichend,
wenn die Aufsichtsperson mindestens ü. 18 Jahre alt und den ganz normalen Waffensachkunde-Schein hatte,
um als Schießstandaufsicht (auch für die Jugend) fungieren zu können.

Galt zu dem Zeitpunkt, als ich den Kurs gemacht habe, für Feuerwaffen, die Einführung dieser Regelung für Bogenschützen
war allerdings bereits bei den Dachverbänden (NWDSB) im Gespräch und die Einführung auch absehbar...

Mittlerweile ist die Regelung aber wohl so, daß für Aufsichtsführende anscheinend ein extra / zusätzlicher Lehrgang
von ein paar Std. speziell für die Aufsichtsführung / Schießstandaufsicht benötigt wird...

Kann sein, daß diese Aufsichtsführung mittlerweile in den Sachkunde-Schein integriert ist,
als ich den Lehrgang gemacht habe, war das Thema Aufsichtsführung / Schießstandaufsicht jedenfalls ein hauptsächlicher
Bestandteil desselben.

Wie es jetzt speziell bei Jugendlichen Bogenschützen aussieht, weiß ich nicht, daher wäre es mein Vorschlag,
einfach mal beim zuständigen Ordnungsamt anzurufen und nachzufragen, die werden Dir dort schnell, unkompliziert
und vor allem verbindlich darüber Auskunft erteilen können, ob für die
Beaufsichtigung / Schießstandaufsicht Bogenschützen bei Kindern u. Jugendlichen innerhalb des Vereins noch zusätzlich ein Jugendleiterschein o.ä. erforderlich ist.

Meines Wissens und Meinung nach ist jedoch mindestens der Waffensachkundeschein für die
Aufsichtsführung / Schießstandaufsicht mittlerweile Pflicht, auch bei Bogenschützen...

Aber wie gesagt, nur meine Meinung... ;) :)

LG
etb

Re: Haftungsfrage für "Schießaufsichten"

Verfasst: 15.04.2013, 11:46
von Galighenna
Birne, Berichte bitte unbedingt weiter wenn du konkrete Informationen hast. Das würde mich nämlich auch interessieren.

Warum ein Waffensachkundeschein bei Bogenschützen vorhanden sein soll ist mir allerdings schleierhaft. Wer weiß was da mal wieder für käsige Vorschriften erfunden wurden...

Re: Haftungsfrage für "Schießaufsichten"

Verfasst: 15.04.2013, 11:59
von Felsenbirne
@Eddy
das ist interessant. Ich werde mal beim Ordnungsamt nachfragen und dann weiter berichten

Re: Haftungsfrage für "Schießaufsichten"

Verfasst: 15.04.2013, 14:36
von apaloosa
Bitte daran denken:
sofern die private Haftpflicht ausreichen sollte, dass, ich nenn es mal "risikobehaftete Sportarten", diese mit abgedeckt sind (schießen mit einer Waffe). Ist das nicht enthalten sieht's bestimmt Übel für den beaufsichtigenden aus. Also Versicherung fragen.

Gruß
Harald

Re: Haftungsfrage für "Schießaufsichten"

Verfasst: 15.04.2013, 14:45
von Squid (✝)
Wie gesagt: Die eigene Privathaftplicht deckt nur eigenen Mist ab, also wenn man selber Schaden fabriziert.
Die Haftung als Aufsichtsperson für Schäden durch andere ist bei den üblichen Verträgen grundsätzlich ausgeschlossen.

Re: Haftungsfrage für "Schießaufsichten"

Verfasst: 15.04.2013, 16:14
von apaloosa
Habe dies im Internet gefunden, vielleicht hilft es ein wenig.

http://www.kanzlei-backes.com/file_server/file/Aufsatz_Aufsichtspflichten_KanzleiBackes.pdf

Gruß
Harald

Re: Haftungsfrage für "Schießaufsichten"

Verfasst: 18.04.2013, 14:19
von Gornarak
apaloosa hat geschrieben:(schießen mit einer Waffe)

Wobei es beim Bogen ja schießen mit einem Sportgerät ist.

Re: Haftungsfrage für "Schießaufsichten"

Verfasst: 18.04.2013, 14:48
von apaloosa
Gornarak,
deshalb hab ich's ja geschrieben ;)
Aber es ist halt auch ein Sportgerät welches zum Töten geeignet ist. Ich kann ja auch mit einem Golfschläger töten, aber man kennt ja die Versicherungen.
Da, wie Squid ja geschrieben hat, die private Haftpflicht dies nicht abdeckt, ist es eh erledigt.

Viele Grüße
Harald

Re: Haftungsfrage für "Schießaufsichten"

Verfasst: 19.04.2013, 11:38
von Mandos
Zur Betreuung von Jugendlichen beim (Bogen-)schießen ist im Rahmen des DSB eine Jugendbasislizenz notwendig.

Weiterhin muss man "volljährig, zuverlässig, persönlich geeignet und sachkundig" sein.

Die Punkt zwei und drei werden für gewöhnlich erfüllt (nicht vorbestraft, psychisch gesund, etc.). "Sachkundig" ist da schon schwammiger. Siehe "B. Voraussetzungen". Auf "Schießstätten mit Feuerwaffen" benötigt man ganz klar eine Sackunde nach § 7 WaffG. Steht alles hier: DSB.

Das heißt, dass man als Aufsicht auf einem Bogenstand nicht zwingend einen solchen Sachkundelehrgang absolviert haben muss. ABER, ich glaube nicht, dass es einen speziellen Sachkundelehrgang für Bogenschützen gibt.
Ich weiß noch nicht mal, ob der Bogenstand eine "Schießstätte" ist.

Eine Jugendbasislizenz ist also notwendig, mehr konnte ich nicht rausfinden. Hier steht auch was dazu: DSB

Im Zweifelsfall noch "üblichen" Sachkundelehrgang machen. Dann ist man wohl auf der sicheren Seite. Ist auch alles andere als Hexerei und normalerweise kein großer Zeitaufwand.