Einhandmesser abgenommen, Strafanzeige?!

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Lord Hurny
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Re: Einhandmesser abgenommen, Strafanzeige?!

Beitrag von Lord Hurny » 02.08.2013, 11:21

Ich als besonders gesetzestreuer Bürger wäre noch einen Schritt weiter gegangen und hätte die fachgerechte Entsorgung selbst übernommen und die Polizei somit etwas entlastet >:) ;D
lg,
Lord Hurny

der manchmal den Bogen überspannt...

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Mike W.
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Re: Einhandmesser abgenommen, Strafanzeige?!

Beitrag von Mike W. » 02.08.2013, 11:27

Aber Lord, wohin dann mit den ganzen überflüssigen Beamten, wenn du ihnen die Arbeit abnimmst?
Das hat er schon richtig gemacht!

Gruß Mike
55" Hybrid 54#@29"
56" Hybrid 52#@29"

Nichts was ich schreibe ist persönlich zu nehmen, außer ich weise extra darauf hin!
Das Heute ist das Morgen von Gestern, nur ohne Illusionen!
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Wilfrid (✝)
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Re: Einhandmesser abgenommen, Strafanzeige?!

Beitrag von Wilfrid (✝) » 02.08.2013, 11:35

das Messer war zu und hing am Gürtel, also in einer Tasche. Damit eben nicht "zugriffsbereit", oder?
Der einzige, der da ne Owi begangen hat, war der Polizist außer Dienst, denn der hat das Messer zugriffsbereit ins Auto getragen ;-)
Hast Du ne Quittung? Den Namen des Beamten? Reviernummer?
Du hattest ein berechtigtes Intresse, denn Du kamst vom Roven und wolltest das Messer nicht unbeaufsichtigt im Auto lassen....
Und das nächste mal legst Du mal Tracht an und nimmst sowas mit:
008.jpg
1710 001.jpg

Dann hast du ein berechtigtes Intresse und betreibst als Westfale Brauchtumspflege

Ich habe dann mal vom MA-Markt kommend, neben zwei uniformierten Beamtenauf einem Dorffest unhöflicher weise mit dem Dingen meine Bratwurst gegessen. Gut, das ist jetzt ungehörig, so da hin zu gehen, aber ich hatte schlicht Hunger.
Und die Herren keine Lust auf Ärger wegen eben berechtigtem Intresse und Brauchtumspflege, denn dabei ist das Eis eben für beide sehr dünn.
Nimm einfach Deine Quittung, geh zur Polizei und laß es Dir wiedergeben....
Falls die sich weigern, Anwalt und Strafanzeige gegen den Polizisten, der findet schon den richtigen Paragraphen. Hoffentlich hast Du´s dem nicht bei McDonald erst gezeigt. DAS darfste nämlich nicht. Auf der Wach ja, aber bei McDoof blankziehn ist doof

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apaloosa
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Re: Einhandmesser abgenommen, Strafanzeige?!

Beitrag von apaloosa » 02.08.2013, 12:14

Madman,
notier Dir JETZT alle Begebenheiten getrennt von Deinem Kumpel, er tut das Gleiche und dann miteinander vergleichen und die Abweichungen besprechen (dabei NICHTS beschönigen strikt bei der Wahrheit bleiben). Wenn Du in x Wochen danach gefragt wirst hast Du die Hälfte vergessen. Wer bei McD hat da nochwas mitbekommen und käme als Dein Zeuge in Frage?

Alles Gute
Harald

P.S. @Wilfrid,
und wolltest das Messer nicht unbeaufsichtigt im Auto lassen....

nette Aussage aber m.E. irrelevant

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Squid (✝)
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Re: Einhandmesser abgenommen, Strafanzeige?!

Beitrag von Squid (✝) » 02.08.2013, 12:48

Leuteeee!
Nicht alles vermischen und mit seltsamen Weisheiten garnieren.
Jeder Polizist kann sich aufgrund seines Jobs jederzeit, auch außer Dienst zum diensthabenden Polizisten erklären. Und genau das hat der Mann durch seine Handlung hier getan. Das gilt übrigens auch für Staatsanwälte.
Auf die Uniform kommt es dabei nicht an.
Und wir sind auch nicht im Krimi, wo alle ihren Dienstausweis immer wichtig vorzeigen. Der muss den nur auf Nachfrage präsentieren.

Ein Messer am Gürtel IST zugriffsbereit. Egal ob in einer Tasche am Gürtel oder nicht: Das wird "geführt" im Sinne des Gesetzes. Nicht geführt wird es in Rucksack oder Aktentasche.

Und das berechtigte Interesse hat mit dem Ende des Rovens ebenfalls geendet. Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum das Messer nicht hätte im Auto bleiben können.

Mad hats halt schlicht vergessen und ist dann an eine verbeamtete Nervensäge geraten. Shit happens.



Beim Würger King wäre das nicht passiert...

Er wird nu als nächstes nen Anhörungsbogen bekmmen, da steht drin, was ihm vorgeworfen wird und was der Spaß kosten soll. Dazu die Frage, ob er sich dazu äußern möchte. Außerdem, ob das Messer vernichtet werden soll. Das wäre zwar rechtswidrig weil das Ding an sich erlaubt ist, aber es steht trotzdem drin.

Jetzt gibbet drei Optionen:
1. Man sieht sich den Gesamtpreis von Messer plus Bußgeld plus Gebühr an und wenns einem sinnvoll erscheint, dann löhnt man eben und gut.

2. Man wehrt sich selbst, füllt den Bogen aus, schildert die Situation, behauptet (und erklärt) den sportlichen Zusammenhang "Roven" und beantragt die Rückgabe des Messers. Die Chancen dafür sind eher Wurks: Ordnungsämter sind selten für eine entspannte Grundhaltung bekannt.

3. Man ist unglücklich und geht zum Anwalt. Dann füllt man im Anhörungsbogen NUR die Personalien aus und sonst NICHTS bzw. lässt das vollständig vom Anwalt machen. Dann macht der auch den weiteren Papierkram mit der Folge, dass die Behörde entweder zurückrudert oder das Ganze vor dem Amtsrichter landet.

Eine Anzeige - bzw. Dienstaufsichtsbeschwerde - wäre hier wirklich der größte Humbug. Sorry, aber hier soetwas zu verbreiten ist grober Mist! Der Polizist HAT NICHTS FALSCH GEMACHT.
Und jetzt anzufangen, da ganz wichtig mit Anzeigen und DA-Beschwerden zu kommen, führt zu einem milden Lächeln und anschließend zu so sturen Reaktionen von Polizei und Ordnungsamt, dass das plötzlich alles viel komplizierter und teurer wird.
Es ist mir egal ob schon mal jemand sowas gebaut hat.
Ich will ja nicht unken, aber in der überwiegenden Zahl der Fälle geht das schief.

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Rizzar
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Re: Einhandmesser abgenommen, Strafanzeige?!

Beitrag von Rizzar » 02.08.2013, 13:21

Ich sehe das genauso wie Squid.

Es wird hier rechtlich immer sehr schnell, sehr viel, hereininterpretiert und durch vage Aussagen Zorn geschürt.

Wie Squid schon gesagt hat kann ein Polizist sich durchaus je nach Grund in eine dienstliche Position versetzen.
Ob das nun bei einer Ordnungswidrigkeit ist, ist ihm wohl freigestellt, bei einer Straftat besteht sogar eine gewisse Pflicht.

Der Zweck der Brauchtumsspflege, respektive des Berechtigten Interesses endet nunmal außerhalb des expliziten Bereichs, da kann man dann in Trachten noch so lang herumlaufen wie man will, da hat man im Fast Food Restaurant genauso verloren.

Einem Messerhändler kann man übrigens auch einen gewissen Interessenskonflikt bei der korrekten Auskunft über sein Gewerbe betreffende Gesetze vorwerfen ::)


Da Anzeige gestellt wurde und der Verstoß nunmal auch scheinbar mit 100%iger Sicherheit vorliegt musst du nunmal mit den resultierenden Kosten rechnen.


Jeder, der ein betreffendes Messer oder Werkzeug führt sollte sich der Gesetzeslage bewusst sein: wenn man damit erwischt wird, ist es nunmal nicht so einfach sein berechtigtes Interesse zu begründen soweit man sich nicht in der dazugehörigen Tätigkeit befindet.

Verfahrenstechnisch wird soetwas angeblich häufig wegen Geringfügigkeit eingestellt, aber angesichts von drohenden Anwalts und Prozesskosten bei Niederlage sollte man sich überlegen ob man soetwas riskieren möchte.

Rizzar

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Re: Einhandmesser abgenommen, Strafanzeige?!

Beitrag von Wilfrid (✝) » 02.08.2013, 13:29

apaloosa, nö, Brauchtumspflege, ich war schließlich in Tracht , und nackend rum laufen is nich ;-)...
Da hat das Gesetz für den ehemaligen sächsischen Reichskreis eine gewaltige Lücke, die meines Wissens weder die Obrigkeit noch die Eingeborenen geklärt haben wollen. Es beten alle, das nicht doch mal einer durchknallt. Als es das mit der Brauchtumspflege noch nicht gab, waren die Dinger ja trotzdem,illegal, vorhanden. Ich habe das Teil ja nach "überlieferten" Angaben gebaut.
Das Eis ist da für beide Seiten äußerst dünn, und ich glaube mal, es hat auch kein Richter Lust, das zu klären.
Weswegen ich jetzt in Mads Fall mit Quittung ,-so vorhanden-, und Zeugen zur Polizei ginge und das ganze versuchen würde, so zu erledigen. Hoffentlich wars überhaupt ein Polizist, denn der hätte ja "Ordnungswidrigkeitenanzeige" o.ä. gesagt und nicht "Strafanzeige"...
Und ob überhaupt eine Anzeige vorliegt, kann man auch nur da klären. Sagen können die Leute viel ...

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Re: Einhandmesser abgenommen, Strafanzeige?!

Beitrag von Fenrisulfir » 02.08.2013, 14:31

Naja was ich mir auch durchaus vorstellen kann ist, dass der Polizist dem Jung auch einfach nur etwas Angst machen wollte und das Messer aus dem Verkehr ziehen wollte.

Polizisten sind auch nur Menschen, ob es nun wirklich zu einer Ordnungswiedrigkeit kommt oder nicht, sieht man ja dann.

Schön ist doch aber, dass voallem Squid die Sache aufklären konnte und sich Madcala keine größeren Sorgen machen muss, was nun passiert.


Übrigens zur Brauchtumspflege:
Ich glaube nicht, dass die Sachlage da so eindeutig ist, denn es wird im Gesetz nicht erklärt, was denn genau dmit gemeint ist und am Ende heißt doch das Sprichwort: Auf See und vor Gericht hilft dir nur Gott.

Ich würds also auch nicht unbedingt drauf ankommen lassen und es provozieren.
Grüße
Danny

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Re: Einhandmesser abgenommen, Strafanzeige?!

Beitrag von Wilfrid (✝) » 02.08.2013, 14:51

Wie gesagt, sehr dünnes Eis für beide Seiten....
Was mir so spanisch vorkommt, normalerweise, zumindest in Nds, machen die Herren Polizisten sowas immer außerhalb einer Gaststätte, also nicht bei mc D. am Tresen. Man muß sich ja ausweisen, das ganze wird aufgenommen in Stichpunkten, sowas wie ne Quittung wird erstellt usw. Also in der Warteschlange offiziell eigentlich garnicht. Unsere Blauen/schwarzen stellen sich sogar mit Namen vor, meistens, bevor sie nach den Personalien fragen. Dann kommt Feststellung der Personalien und dann das , was vorgeworfen wird, und von wem man wann ungefähr Post kriegt, oder eben bei Beschlagnahme, an wen man sich wenden kann, die Teile wiederzukriegen.

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Re: Einhandmesser abgenommen, Strafanzeige?!

Beitrag von Rizzar » 02.08.2013, 15:07

Madcala hat auch gar nichts zu der Vorgehensweise des Polizisten gesagt, alles was hier wegen Unrechtmäßigkeit, Dienstausweis gesagt wurde war schlicht hineininterpretiert/spekuliert.

Bevor mir jemand auf Polizist kommt sehe ich definitiv den Dienstausweis, es sei denn es besteht kein Zweifel (legitime Uniform, Fahrzeug, Dienstwaffe, Rudelverhalten).

In einem befriedeten Besitztum wäre ich auch als Polizist vorsichtig, daher ist meiner Meinung nach Rücksicht geboten. Allerdings liegt bei einer Gaststätte wie McD gewissermaßen analog öffentlicher Charakter des Raumes vor.

Wenn der Polizist Handlungsbedarf sieht, kann er unmittelbar eingreifen, er muss ja nicht seine Zeit den Vergehen anpassen.

Es besteht viel Spielraum bei der Interpretation des Interesses/Brauchtums, primär steht das dem Polizisten frei, dies hat er scheinbar getan und bei Widerspruch wird der Sachbearbeiter/Richter sekundär/tertiär noch einmal eine Entscheidung treffen.

Ich würde es nur darauf ankommen lassen, wenn ich 100%ig im Recht bin (beim Klettern vom Gebirgspolizisten angehalten und gefilzt worden). Und das wird hier mehr als aussichtslos.

Auch beim Bogenschießen kann es schwer werden das Interesse an einem 1-händig zu öffnenden Messer vor einem sturen Richter (der argumentiert, warum man denn nicht ein simples schweizer Taschenmesser nimmt) zu begründen. Man kann mit diesen Gegenständen sehr viel Pech haben.

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Re: Einhandmesser abgenommen, Strafanzeige?!

Beitrag von Squid (✝) » 02.08.2013, 16:26

Ich sehe die Tatsache, dass das Ereingnis bei McMade stattgefunden hat durchaus kritisch. Denn der Raum unterliegt zunächst mal dem Hausrecht von McD.

Im öffentlichen Verkehrsraum wäre das Verhalten des Polizisten wesentlich eindeutiger rechtmäßig gewesen. Allerdings musste Mad das Messer ja irgendwie transportieren und hätte es wohl nicht dort zurück gelassen. Damit wäre der öffentliche Verkehrsraum wohl nach aller Logik durchaus betroffen.

Stellt sich also die Frage, ob der Diensteifer des Polizisten hier über das Interesse des Berechtigten - vulgo McDoof - hinaus ging und ob das dann noch in Ordnung ist. Denn: Wenn McD (wegen des Hausrechts) nichts dagegen hat, dass die Leute dort Messer, Säbel und Steinschlosspistolen (alles legale Gegenstände, was den Besitz angeht) tragen, dann endet dort die Polizeigewalt, wenn von den Personen keine Gefahr ausgeht. Ein Sturmgewehr darf er selbstverständlich einsammeln, denn das Ding ist in Bürgerhand auch bei McD illegal. Aber n Messer nach dem Sport...?? Hmmmm...

War die Maßnahme des Polizisten also angemessen? Durfte er sich "reaktivieren" und Eigentum einziehen? Oder war das zu dicke?

Aaaaaber - und das ginge in den Bereich verbotene Rechtsberatung - genau diese Detailfragen kann, soll und darf hier keiner klären, genau das ist die Aufgabe eines ggf. zu beauftragenden Anwalts.
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Re: Einhandmesser abgenommen, Strafanzeige?!

Beitrag von madcala » 02.08.2013, 17:17

Danke für die vielen Antworten und Danke insbesondere an Squid! Bist du eigentlich Anwalt wenn man fragen darf?

Wie wäre das, wenn ich dem Besitzer von McD den Vorfall schildern würde und er würde sagen : Ja, hier darf man das tragen.
Also rein hypothetisch?

So ein Käse echt.... Einmal eine Minute vom Auto bis zum Tresen nicht aufgepasst....
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Re: Einhandmesser abgenommen, Strafanzeige?!

Beitrag von Wilfrid (✝) » 02.08.2013, 17:25

das Auto steht bei sowas normal bei McD auf dem Parkplatz ....
Damit wäre der öffentliche Raum logisch nicht betroffen. Mit dem "nicht dran gedacht" usw. schnellstmöglich hin, bevor die Mühle das Mahlen anfängt. Geht das ganze zum Amtsrichter, verliert einer der beiden und der andere gewinnt nicht, wenn beide Pech haben....

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Re: Einhandmesser abgenommen, Strafanzeige?!

Beitrag von madcala » 02.08.2013, 17:34

Also nochmal klar zum Verständnis:

Ich war Bogen/Armbrustschießen mit nem Freund.
Dann haben wir auf dem weg zum McD ne bekannte eingesammelt und haben auf dem Parkplatz geparkt. Die ganze Zeit über hatte ich das Messer an der Hose hängen. Dann sind wir zum McD rein und haben uns angestellt und bestellt. Kurz bevor ich drann war sagte ich zu meinem Bekannten : Oh, ich wunder mich was an der Hose so zieht, ich hab ja noch das Messer... Keine 2 Sekunden später kommt von hinten ein Typ an mit den Worten : "Guten abend, ich bin Polizist des Kreises Wesel, darf ich bitte dieses Messer sehen?" Ich hab erstmal nur dumm geguckt. Dann sagte er "Dieses ist ein Einhandmesser und unterliegt dem Waffengesetzt. Ich werde jetzt eine Anzeige aufnehmen und brauche daher ihre Personalien" Dann gings halt so weiter....

Bogen weg, Messer weg. GEIL! XD
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Re: Einhandmesser abgenommen, Strafanzeige?!

Beitrag von Wilfrid (✝) » 02.08.2013, 17:42

Wieso Bogen weg???? Das wird ja immer lustiger !!!
Erzähl doch mal die Story haarklein ...

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