Waffenschein?

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Holmsten
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Waffenschein?

Beitrag von Holmsten » 10.02.2007, 23:53

Braucht man zum Bogenschießen einen Waffenschein?
Meines Wissens nicht, ich musste ja nichtmal nen Altersnachweis beim Kauf abgeben.
Der Bruder von einer Bekannten behauptet, sein Kumpel (er schießt im Verein) bräuchte einen Waffenschein. :-o

Kann mir hier jemand helfen
Gruß Holmsten
geh nicht aufs Feld ohne Schwert und Speer, denn Feinde gibts wie Fisch im Meer

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Squid (✝)
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Beitrag von Squid (✝) » 11.02.2007, 00:03

Bogen = Sportgerät.
Bogen nix (Sport-) Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes.
Bogen nix verbotener Gegenstand i. S. d. WaffG.
Bogen auch nix lange Klingenwaffe i. S. d. WaffG.
Bogen auch überhaupt nix Waffe i. S. d. WaffG
Bogen also nix Waffenschein.
Kumpel von Bruder von Bekannten erzählt Stuß.

PS:
Armbrust und lange Klingenwaffe wie Schwert oder Säbel = Waffe im Sinne des Waffengesetzes. Trotzdem nix Waffenschein, nur Erwerb nicht unter 18, und Führen in Öffentlichkeit nur mit Personalausweis weil nix Schusswaffe.

Waffenschein = Darfschein, um "echte Knarre" in Öffentlichkeit dabei zu haben.

Waffenbesitzkarte = Darfschein um "echte Wumme" zu Hause oder im Schützenvereinverein zu haben.
Es ist mir egal ob schon mal jemand sowas gebaut hat.
Ich will ja nicht unken, aber in der überwiegenden Zahl der Fälle geht das schief.

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shewolf
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Beitrag von shewolf » 11.02.2007, 11:27

Ein Bogen ist ein "Rasensportgerät" und definitiv nicht Scheinpflichtig.

Natürlich unterliegt jeder Bogenbenutzer der Sorgsfaltsplicht, und sollte nur auf gesichertem Gelände bzw. mit Einverständnis des Grundeigners schießen.

Die Mitgliedschaft im Verein heißt, das ein Mitglied auch die dortigen Feuerwaffen benutzen darf. Bei uns im Verein ist dafür eine feste Anmeldung und die Ausstellung eines Lichtbildvereinsausweises erforderlich, und zusätzlich eine Waffenbesitzkarte für jede eigene Feuerwaffe, die das Vereinsmitglied zu Hause hat und im Verein schießt.
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Harlekin
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Beitrag von Harlekin » 11.02.2007, 11:45

Hallo,
Der Bogen ist KEINE Waffe,sonder wie oben erwähnt,ein Sportgerät.Keinerlei Altersbeschränkung und kein waffenschein oä.nötig.Frag deinen Kumpel mal,ob er auch Gewehr schiesst,denn nur dafür brauchst du ne Waffenbesitzkarte.
mfg Harlekin

Kaspian
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RE

Beitrag von Kaspian » 11.02.2007, 16:44

HI
natürlich braucht mann für einen Bogen keinen Waffenschein, aber ist der Bogen nicht eine der ältesten Jagd- und Kriegswaffen der Welt :wundern
Möchte wissen wo es steht:
der Bogen ist ein Sportgerät. :o

Cu Kaspian
In jedem Manne ist ein Kind versteckt, ich hab meins gefunden!!

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Schattenwolf
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RE: RE

Beitrag von Schattenwolf » 11.02.2007, 16:58

Original geschrieben von Kaspian

Möchte wissen wo es steht:
der Bogen ist ein Sportgerät. :o

Cu Kaspian


grab mal in den alten threads...gib sogar einen zur änderung des waffenrechts april 2004...oder wann das war.

da im gesetz der bogen nicht als waffe aufgeführt ist, ist er auch keine per gesetz!
schlußfolge - der bogen ist ein sport gerät!

ist das denn so schwer zu verstehen? :bash


es steht doch auch nicht im gesetz, das ein golf-, tennis-, ckricket-, baseballschläger sportgeräte sind und dennoch zweifelt keiner dran - trotz des ihnen inne wohnende potenzial zu tötlichen waffe.
denn...nur im falle einer straftat werden solche als solche eingestuft (hieb und stichwaffen), jedoch nicht generell.
Abergläubisch? - Pah!
1000 Generationen Erfahrung ist kein Aberglaube, sondern gesunder Menschenverstand.
So möge Thor seinen Hammer schwingen Euch allen Vernunft und Weisheit einzubleuen!

Kaspian
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RE

Beitrag von Kaspian » 11.02.2007, 17:19

@ Schattenwolf
Ja, ist schwer zu begreifen, denn den Thread hab ich auch gelesen. Die Schlußvolgerung mag ja logisch klingen aber ist sie auch rechtlich haltbar?
Bin natürlich als Bogenschütze froh das es so gehändelt wird. Dennoch betrachte ich meinen Bogen beim Schießen respektvoll als "Waffe".

Cu Kaspian
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mbf
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Beitrag von mbf » 11.02.2007, 17:28

da im gesetz der bogen nicht als waffe aufgeführt ist, ist er auch keine per gesetz!
schlußfolge - der bogen ist ein sport gerät!

ist das denn so schwer zu verstehen? bash

Nur, um den [D]Korinthenkacker[/D] Haarspalter raushängen zu lassen: ein Küchenmesser wird auch nicht vom WaffG erfasst, ist also auch ein Sportgerät... :-) *duck, wegrenn*

Es ist shietegal, wass ein "Ding" ist, wenn es nicht vom WaffG wird. Hauptsache, es ist nicht. :bier

@Kaspian
Du glaubst nicht welchen Respekt ich auch meinen Küchenmessern entgegenbringe (das ist jetzt durchaus ernst gemeint).

Und, ja, die Folgerung ist "rechtlich haltbar". Sonst hätten wir schon längst eine WBK für den Bogen.
Der Pfeil fliegt hoch, der Pfeil fliegt weit.
Warum nicht - er hat ja Zeit!
-- Modifiziert nach einer Vorlage von Heinz Erhardt

Wurzelpeter
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fast wie Ostern... *such*

Beitrag von Wurzelpeter » 11.02.2007, 17:31

Huhu!

Hab grad mal n paar Minuten gesucht und gewühlt und dann auch was gefunden.

Hier ist der LINK zu dem alten Waffengesetz-Thread.

Übrigens ist ne Fahrerlaubnis auch eine Art Waffenschein - hat zumindest mein Fahrlehrer immer gesagt.
:D

Schönen Abend noch!

Steffen
Der Grund f?r den Anlass war letztlich die Ursache f?r den Ausl?ser.

hugin
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Beitrag von hugin » 11.02.2007, 21:32

Dieser Thread sollte nicht ausgeweitet werden, das weckt womöglich noch mal schlafende Hunde.
Gesagt wurde ja nun alles wichtige

Silberruecken
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nu is gut

Beitrag von Silberruecken » 11.02.2007, 21:55

Immer wieder alter Wein in neuen Schläuchen,
deshalb mach ich hier mal Dicht denn es ist alles gesagt.
Wenn man zu sehr auf das  Bellen der Hunde h?rt, wird man taub, ohne etwas zu lernen.
Concordia res parvae crescunt,
discordia maximae dilabuntur

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