Vereinsrecht - Definition "passive Mitglieder"

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vinkona
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Vereinsrecht - Definition "passive Mitglieder"

Beitrag von vinkona » 26.02.2007, 20:21

Hallo,

kennt sich jemand mit dem Vereinsrecht aus?
Wenn in der Satzung steht, daß passive Mitglieder kein Stimmrecht bei der JHV haben - wie definiert man dann rechtssicher "passives Mitglied"?

Freue mich über Tipps!

Grüßle

Vinkona

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Hunbow
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Beitrag von Hunbow » 26.02.2007, 20:41

hallo vinkona, hier sind links zum vereinsrecht in deutschland:

http://www.ta7.de/txt/anleitun/anle0023.htm

http://forum.jurathek.de/archive/index.php/f-8.html

da sagt der rechtspfleger folgendes zur unterscheidung von aktiven und passiven mitgliedern:
Die Rechtsprechung kennt u. a. Aktive / Vollmitglieder
passive Mitglieder, Fördermitglieder und andere Formen.

Ein passives Mitglied hat grundsätzlich die Rechte eines Vollmitglieds, nimmt aber i. d. R. nicht an den Vereinsaktivitäten teil.

In eurem Fall ist die Aufteilung in aktive und Fördermitglieder sinnvoll, da man bei Fördermitgliedern im Gegensatz zu passiven Mitgliedern das Stimmrecht einschränken kann.
Nicht eingeschränkt werden kann das Recht zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung und eineige andere Rechte (z. B. Einberufung der Mitgliederversammlung durch Minderheit).

Grundsätzlich kann der Verein in seiner Satzung auch regeln, wer aktives und wer Fördermitglied des Vereins werden kann.
Zum Beispiel könnte man eine Regelung treffen, dass aktives Mitglied nur werden kann, wem vom Verein die Mitgliedschaft angeboten wird.
"Der starke Mann trotzt dem Regen. Der kluge Mann stellt sich unter."

Filmtipp:
http://www.struckthefilm.com/

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RE: Vereinsrecht - Definition "passive Mitglieder"

Beitrag von Bogenpaedagoge » 28.02.2007, 19:44

Hallo, da wir ja vor kurzem selbst einen Verein gegründet haben, kann ich Dir nur sagen, dass wir uns bei der Gestaltung des Mitglieds-Status einfach von dem haben leiten lassen, was wir für praktikabel und notwendig erachtet haben. In der Regel bist Du bei der Gestaltung Deiner Satzung nur insofern gebunden, dass Du dir eine Mustersatzung deiner angestrebten Vereinsform aus dem Internet suchst und die Details (eben z.B. genauere Beschreibung der unterschiedlichen Mitgliedsklassen) aber in einer entsprechend gestalteten Geschäftsordnung regelst. Die GO kann Vorstand oder Geschäftsführer (je nachdem wer's ist) dann ändern, ohne gleich die Satzung wieder beim Registergericht gegen Gebühr ändern zu lassen. Das war's ganz grob in Kürze. Allerdings gibts tatsächlich zu diesem Thema eine Vielzahl von detailiierteren Informationen die den Rahmen in einer Antwort etwas sprengt. Grüße Robert

vinkona
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Beitrag von vinkona » 28.02.2007, 20:13

Vielen lieben Dank für Eure Antworten.

Grüßle

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