Repertierarmbrust und Waffengesetz?

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Heidjer
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Re: Repertierarmbrust und Waffengesetz?

Beitrag von Heidjer » 30.04.2014, 22:21

Das kann dann aber 6 Monate oder Länger dauern und kostet Geld!
Das Verfahren muß eröffnet und verhandelt werden, dabei entstehen Kosten die Bezahlt werden müssen und der Gegenstand bleibt derweil in der Asservatenkammer und verursacht sogar noch Lagerungskosten! ;)



Gruß Dirk
Ein Pfeil, den Schaft gemacht aus der Pflanzen hölzern Teil, versehen mit eines Vogels Federn und einer Spitze, aus der Erde Mineral, wird von der Natur gern zurückgenommen.

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Squid (✝)
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Re: Repertierarmbrust und Waffengesetz?

Beitrag von Squid (✝) » 01.05.2014, 02:06

Dass das Führen zumindest laut Waffengesetz nicht verboten ist, stand für mich nie zur Diskussion. Weil das halt so is...
Dass das Ding dennoch weg sein kann, auch ohne strafrechtlich relevantes Verhalten ist der wichitge Teil.

Das WaffG hilft einem nämlich gar nix, wenn man mit der Polizei, dem SOG und der täglichen Praxis rechnen muss.

Und ich glaube die Ausgangsfrage bezog sich doch eher auf die Realität als auf einen vereinzelten - wenig hilfreichen - Pragraphen des WaffG.
Es ist mir egal ob schon mal jemand sowas gebaut hat.
Ich will ja nicht unken, aber in der überwiegenden Zahl der Fälle geht das schief.

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