mal wieder Waffenrecht

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Phönix
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mal wieder Waffenrecht

Beitrag von Phönix » 28.11.2012, 17:42

HiHo @ All.
Nach längerer Pause und Fornabstinenz zwingt mich mein nächstes Projekt doch mal wieder hierher.
Ich plane den Bau eines....hmmmm.....ich nenne es mal Schneppers. Es soll etwas modernes werden mit integrierter Spannvorrichtung, Zielfernrohr, Glasfieberbogen und nem Munitionsmagazin, das entweder beim Spannen läd oder nach dem Spannen betätigt wird. Verschießen will ich entweder Kugeln oder Geschosse, die einem Gewehrprojektil ähneln (mal sehen, wie ich das mit dem Drall hinbekomme). Armbrüste die Kugeln verschießen gibt es zu kaufen, aber ich weiß ja nicht......
So und da kommt der Knackpunkt. In beiden Fällen halte ich eine oberseitige Führung für sinnvoll. Nun stellt sich mir die Frage ist eine beidseitige Geschossführung im Sinne des Gesetzes ein Lauf? Wenn ja, dann wäre dieses Gerät ja eine Schusswaffe und somit für den Waffenscheinbesitzlosen wohl nicht erlaubt und meldepflichtig und was sonst noch alles.

Wenn also jemand dazu konkrete Informationen hat, wäre ich über eine Antwort sehr dankbar.

Bis dahin, alles Gute

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MoeM
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Re: mal wieder Waffenrecht

Beitrag von MoeM » 28.11.2012, 17:49

Im CO2 Forum hab ich mal aufgeschnappt, dass ein geschlitztes Rohr bereits KEIN Lauf mehr ist...
Grüße Moe

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Heidjer
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Re: mal wieder Waffenrecht

Beitrag von Heidjer » 28.11.2012, 17:57

Ein Kugelschnepper ist auch nur eine Armbrust!

Und damit den Schußwaffen gleichgestellt!!! ::)
Der Besitz und der Umgang ist nur Personen ab 18 Jahren erlaubt, es besteht keine Schießstand Pflicht, aber im öffentlichen Raum darf man damit auch nicht rumballern oder sie betriebsbereit rumschleppen. ;)

Alle Schnepper die ich je sah, hatten gar keine Führung, weder oben noch unten, die Sehne konnte immer frei durchschwingen.



Gruß Dirk
Ein Pfeil, den Schaft gemacht aus der Pflanzen hölzern Teil, versehen mit eines Vogels Federn und einer Spitze, aus der Erde Mineral, wird von der Natur gern zurückgenommen.

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Re: mal wieder Waffenrecht

Beitrag von Phönix » 28.11.2012, 18:13

Also das mit der Bezeichnung Schnepper war vielleicht irreführend. Das Gerät soll eine einfache Sehne haben (nicht die aufwändige Sehenkonstruktion, die wie eine Steinschleuder funktioniert) und eine gerade Säule, wie eine normale Armbrust. Bis auf den Bogen und der geschlitzten Führung, wie ein Gewehr.

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Re: mal wieder Waffenrecht

Beitrag von Squid (✝) » 28.11.2012, 18:29

Das ändert nix. Dirk hat es gut zusammengefasst.
Bei einer Schusswaffe muss ein Projektil durch bzw. in einem Lauf beschleunigt werden.
Da eine Armbrust nun mal keinen Lauf hat musste eine andere Lösung her. Und diese Lösung beinhaltet nun mal den Absatz "Armbrüste sind den Schusswaffen gleich gestellt". Völlig unabhängig davon, ob du Pfeile oder andere Dinge beschleunigen willst. Aber Schusswaffen (Gewehre, Pistolen) sind nicht immer ganz böse; sie unterliegen anderen Kriterien.

Kugelschnepper sind wie Armbrüste zu behandeln.
Also:
- Unter 18 nicht ohne Aufsicht
- Nicht auf Festivitäten (z. B. Osterfeuer)
- Erwerb nur mit 18 +
- Betrieb und Handhabung nur auf befriedetem Gelände (Garten, erlaubte sichere Wiese)
Es ist mir egal ob schon mal jemand sowas gebaut hat.
Ich will ja nicht unken, aber in der überwiegenden Zahl der Fälle geht das schief.

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Re: mal wieder Waffenrecht

Beitrag von Phönix » 28.11.2012, 18:37

Hmmmm @ Squid. Danke erst mal. Das mit der Gleichstellung von Armbrüsten und Schusswaffen und so weiß ich ja. Mir geht es darum, ob eine zusätzliche oberseitige Führung, also das gespiegelte Profil der Bolzenrinne der Säule, als Lauf gilt oder nicht. Alle anderen Kriterien sind mir ja klar, bzw. kann ich als erfüllt betrachten. Sicheres Gelände, nein ich habs nicht so mit der Öffentlichkeit mit solcherlei Dingen, viel zu gefährlich und ich bin Baujahr 64 ^^.

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Re: mal wieder Waffenrecht

Beitrag von corto » 28.11.2012, 18:46

ich kenn diesen jahrgang eher so, das die dich auslachen wenn du sagst "das könnte gesetzlich schwierig werden.."
;D
aber der Lauf ist z.b. laut wikipedia: "das rohr, ..." und ich würde meinen das du ja kein rohr verbaust.
daher, keine schusswaffe.

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Re: mal wieder Waffenrecht

Beitrag von Heidjer » 28.11.2012, 18:51

Also nein, dafür braucht man keinen Waffenschein und auch keinen Bescheid geben. ;)


Gruß Dirk
Ein Pfeil, den Schaft gemacht aus der Pflanzen hölzern Teil, versehen mit eines Vogels Federn und einer Spitze, aus der Erde Mineral, wird von der Natur gern zurückgenommen.

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Re: mal wieder Waffenrecht

Beitrag von Mike W. » 29.11.2012, 02:23

Squid hat geschrieben:Also:
- Unter 18 nicht ohne Aufsicht
- Nicht auf Festivitäten (z. B. Osterfeuer)
- Erwerb nur mit 18 +
- Betrieb und Handhabung nur auf befriedetem Gelände (Garten, erlaubte sichere Wiese)


Meiner Kenntnis nach wäre zu ergänzen, das auszuschließen ist, das ein Geschoß besagtes Gelände verlassen kann.

Zum Projekt: Ich kann mir nicht vorstellen wie du einen Drall realisieren könntest.
Ohne Stabilisierung wird sich ein Geschoß, in Abhängigkeit seiner Form und Länge, überschlagen.
Daher wird eine Rundkugel die beste Wahl sein.
55" Hybrid 54#@29"
56" Hybrid 52#@29"

Nichts was ich schreibe ist persönlich zu nehmen, außer ich weise extra darauf hin!
Das Heute ist das Morgen von Gestern, nur ohne Illusionen!
Rettet den Wald!! Esst mehr Spechte!!

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Re: mal wieder Waffenrecht

Beitrag von Netzwanze » 29.11.2012, 20:09

Drall lässt sich nur auf zwei Arten realisieren:
1. Du presst das Geschoss durch einen Lauf mit Zügen.
Damit das Geschoss bei einer Armbrust den Lauf noch schnell genug verlassen kann, muss der Bogen schon arg stark sein.
2. Du verpasst dem Geschoss Leitwerke und einen FOC
Dann ist es aber schon ein Pfeil/Bolzen und keine Kugel mehr.
"Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss was er nicht will" (Jean-Jacques Rousseau)

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Re: mal wieder Waffenrecht

Beitrag von Ritter Jos » 29.11.2012, 20:22

Ich habe noch eine Armbrust mit Oberlauf. Rundkugeln brauchen keinen drall.

Ein Schnepper ist auch eine Armbrust!

Und damit den Schußwaffen gleichgestellt, (§ 42 ) im öffentlichen Bereich.
Der Besitz und der Umgang ist nur Personen ab 18 Jahren erlaubt, es besteht keine Schießstand Pflicht auf dem eigenen Grundstück. Das Geschoss darf das eigene Grundstück nicht verlassen.
Jos

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Re: mal wieder Waffenrecht

Beitrag von bachstein » 30.11.2012, 12:55

Ich wusste gar nicht das es Armbrüste mit Kugeln als Munition gibt, die im ersten Beitrag beschriebene Waffe die entstehen soll, klingt auf Anhieb aber definitiv Waffenschein pflichtig.

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Re: mal wieder Waffenrecht

Beitrag von Phönix » 30.11.2012, 13:15

Tja, erstemal vielen Dank an alle. Die Einen sagen so, die Anderen so. Eig bin ich nu so schlau wie zuvor. Ich werde wohl nicht umhin kommen und entweder nen Rechtsverdreher zu konsultieren, oder mich eingehender mit dem Waffengesetz zu beschäftigen. Dennoch vielen Dank für die Hinweise.......

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MoeM
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Re: mal wieder Waffenrecht

Beitrag von MoeM » 30.11.2012, 13:54

Eigentlich würde ich den Tenor als eher eindeutig bezeichnen?!
Grüße Moe

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apaloosa
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Re: mal wieder Waffenrecht

Beitrag von apaloosa » 30.11.2012, 14:22

Hi,
wenn Du noch immer nicht weisst was Sache ist, frag doch mal in einem Schützenverein nach (jemand aus dem Vorstand) oder konsultiere einfach die für Dich zuständige Behörde für Waffenbesitzkarte/Waffenschein.

Gruß
Harald

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