!!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!

Fragen zu Ausrüstungsgegenständen wie Armschutz, Köcher, etc. Keine Fragen zum Armschutzbau, etc.
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Alzwolf
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Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!

Beitrag von Alzwolf » 23.02.2008, 22:19

Äh, Mandala, was willst Du uns damit sagen?  ???  ???  ???

Jetzt warten wir erst einmal die Erscheinung zur Änderung des WaffG ab und was dann in der Verwaltungsvorschrift und Durchführungsvorschrift zum Waffengesetz drinn steht.

Voreilige Schlüsse zu ziehen und Hirngespinste a la "Was wäre, wenn...?" in die Welt zu setzen bringt nichts.

Abwarten, Tee trinken und Bogen schießen.

Grüße
Hubert
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Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!

Beitrag von kra » 23.02.2008, 22:36

Mandala hat geschrieben:...
Wenn ich mir da die Eu -Verfassung zum Thema Todesstrafe anschaue, sieht es da ganz ähnlich aus:
Die Todesstrafe wird vermutlich zum kommenden Jahr eingeführt werden.
Da die Erklärung zum Verbot der Todesstrafe(Artikel II - 62VV)
Ausnahmen bereithält wie im falle des Krieges, bei unmittelbarer Kriegsgefahr, und im falle des Aufruhrs, und  des Aufstandes .
...


Bitte dazu mal etwas Belastbares und Nachvollziehbares.
Es gibt immer noch einen Unterschied zwischen dem was du meinst glauben zu wollen und der Realität  ??? ??? .

In Anbetracht dessen, das es eines der fundamentalen Aufnahmehindernisse in die EU ist, wenn ein Land die Todesstrafe nicht abgeschafft hat halte ich deine Ansicht/Meinung/Vermutung eher für ein Hirngespinst.

Btw, und was hat das mit dem Tragen von Messern zu tun, außer das zu viele Menschen bereits durch Messer in der Hand von Blödmännern umgekommen sind ??? ?
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Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!

Beitrag von locksley » 24.02.2008, 00:31

kra hat geschrieben:
Mandala hat geschrieben:...

Btw, und was hat das mit dem Tragen von Messern zu tun, außer das zu viele Menschen bereits durch Messer in der Hand von Blödmännern umgekommen sind ??? ?


Und in über neunzig Prozent aller Fälle waren das Handelsübliche Küchenmesser. Ein Messer egal welcher Art ist imer so gefährlich wie sein jeweiliger Besitzer.

Auch der Amoklauf am berliner Hauptbahnhor wurde mit einem Küchenmesser verübt, gnauso wie nahezu jede andere Straftat mit Messern.

Ich konnte bisher jedem Polizisten, den es überhaupt interessiert hat, erklären warum ich ein Messer in der Öffentlichkeit spazieren trage, weil ich das bisher nur Verbindung mit meiner Gewandung tat.

I aller Regel hat doch keiner von us mehr als ich Multitool oder ein Taschenmesser dabei, also wozu eigentlich die Aufregung.
Ein grosser Mann wird weder vor dem Kaiser kriechen, noch einen Wurm zertreten (Benjamin Franklin)

Wenn das Atmen schwieriger waere, haetten wir weniger Zeit um Unsinn zu reden.

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Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!

Beitrag von kra » 24.02.2008, 08:08

Äh, Grüngestrumpfter  ;D, hast du da die Urheber der Zitate nicht etwas durcheinander gebracht??

Btw, was hat der vom Hersteller geplante Verwendungszweck des Messers (hier "Küchenmesser") mit der Klingenlänge zu tun? Da Küchenmesser seltenst mit Gürtelscheide verkauft werden schlägt hier der Passus "griffbereit" besonders zu.

Nebenbei möchte ich an den Fall von Zippi erinnern!
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Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!

Beitrag von Alamannic_Michael » 25.02.2008, 17:02

Hallo Leutz! Ich möchte mich hier in die Gemeinde der Aufschreier einreihen...ich wußte dass es kommt, dachte aber nicht daran das unsere Politiker derart dämlich sind...in der Gesetzesvorlage (ich glaube Drucksache 16/7717) stand nix von irgendwelchen Klingenlängen oder ähnlichem und auf einmal weil das Land Berlin mal wieder meint es müsse mal wieder mehr Gesetze geben werden Einhandmesser und große Festehende in der Öffentlichkeit verboten...naja...Berlin wollte ja noch mehr...es wollte bestimmte Klingenformen verbieten unabhängig von der Messerart...und bei dem Enschluß stellte eine Partei (den Namen lass ich weg um hier nicht Vorwürfe zu kassieren ich würde gegen sie hetzen) das Gesetz ginge nicht weit genug es gäbe keinen Grund überhaupt Messer in der Öffentlichkeit zu tragen außer beim Aktivitäten wie Jag, Angeln und Sport...zudem solle ein deutschlandweites Waffenregister aufgemacht werden...zu Deutsch, da die Schußwaffen eh registriert sind...es geht darum dass alles was ab 18 erst zu kriegen ist auch registriert wird...nette Idee...man kauft sich einen Dolch für die Gewandung...oder ein Tauchermesser in der Form...und ab geht's in die "potentieller Mörder" Kartei...aber wie sagte dereinst einer unserer aktuellen Minister so schön? Man darf nicht den Fehler machen von der Unschuld des Bürgers auszugehen.

Was mich am meisten ärgert an dem Gesetz ist, dass das führen von Einhandmesser komplett verboten wurde sofern man nicht gerad angeln geht, oder ähnliches. Das man jetzt nicht permanent mit nem Zachel von über 12cm rumrennen darf...naja...wer es für die Arbeit brauch...der wird das schon erklären können und alle anderen Frage ich...reichen mit der richtigen Technik nicht ein paar cm weniger auch? Ok...wenn man wie Rambo sich seinen Weg durch den "Dschungel" schlägt...aber wer macht das schon so oft von uns? Vor allem in der Öffentlichkeit?

Aber ein Einhandmesser...per se...egal welche Klingenlänge?
Ich nenne da nur mal das P.E.C.K eines namhaften Herstellers...3cm Klingenlänge...und eine Klingenform die sichtbar zum Schneiden gedacht ist...warum soll man sowas nicht in der Hosentasche haben dürfen? Nur weil ich es mit einer Hand aufmachen kann? Mit ein bischen Routine und fingerfertigkeit geht das auch mit nem Schließmesser...nur nervt es weil man wie der letzte **** mit dem Ding rumwedeln muß...

Ich trage im Regelfall ein Multitool und ein kleines Einhandmesser bei mir...das Einhandmesser eben weil die Klinge eines Multitool immer erst raupopel zu müssen nervig ist...und zudem weil die Klingen zumeist nicht das gelbe vom Ei sind...und nun bin ich ein Verbrecher wenn ich mein Messer nicht mit 2 Händen öffne?


Mich nervt diese Regelung, weil man nicht nachgedacht hat...ein Springmesser bis zu 8,5cm Klinge darf ich tragen, mein selbstgebautes Finnenmesser mit 11,2cm Klinge ebenfalls...aber ein Einhandmesser mit 7-8cm Klingenlänge nicht? Nicht mal eines mit nur 3cm? Wo ist da der Sinn?
Ich kann keinen finden....Verbrecher scheren sich nen Dreck um das Gesetz, denn Totschlag, Mord, schwere Körperverletzung und bewaffneter Raub sind weitaus schwerere Verbrechen als das unerlaubte Führen eines Messers...warum sollte es ihn dann stören, wenn er ohnehin ein schwereres Verbrechen vorhat? In Deutschland wird man doch eh für das gravierendste Verbrechen angeklagt...und das wäre dann sicher nciht das illegale Führen!


Übrigens...die Sache die vorhergehend mit dem Rucksack angebracht wurde funktioniert auch nicht...man muß mehr als 3 Sekunden brauchen um an das Messer zu kommen, damit es nicht als führen gilt...soweit ich mich erinnere wurde der Wortlaut des Gesetzes auf "verschlossen" geändert...also schön in einer Box mit Schloß!
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Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!

Beitrag von Alzwolf » 25.02.2008, 18:11

Alamannic_Michael hat geschrieben:.......

Mich nervt diese Regelung, weil man nicht nachgedacht hat...ein Springmesser bis zu 8,5cm Klinge darf ich tragen, mein selbstgebautes Finnenmesser mit 11,2cm Klinge ebenfalls...aber ein Einhandmesser mit 7-8cm Klingenlänge nicht? Nicht mal eines mit nur 3cm? Wo ist da der Sinn?



Michael, Du darfst weiterhin Dein Einhandmesser mit 7 - 8 cm Klingenlänge führen. Die Klingenlänge darf nicht die 12 cm überschreiten!

Also ich habe damit kein Problem!

LG
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Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!

Beitrag von Alamannic_Michael » 25.02.2008, 18:55

Hubert hat geschrieben:
Alamannic_Michael hat geschrieben:.......

Mich nervt diese Regelung, weil man nicht nachgedacht hat...ein Springmesser bis zu 8,5cm Klinge darf ich tragen, mein selbstgebautes Finnenmesser mit 11,2cm Klinge ebenfalls...aber ein Einhandmesser mit 7-8cm Klingenlänge nicht? Nicht mal eines mit nur 3cm? Wo ist da der Sinn?



Michael, Du darfst weiterhin Dein Einhandmesser mit 7 - 8 cm Klingenlänge führen. Die Klingenlänge darf nicht die 12 cm überschreiten!

Also ich habe damit kein Problem!

LG
Hubert


Ähhhm...ich denke da hast du dich verlesen es lautet:

Es ist verboten:

1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Abschnitt.... oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm

zu führen

die 12cm beziehen sich auf die feststehenden Messer...
denn selbst die militärmodelle von CRKT....also Modelle wie die Special Forces Modelle...haben eine maximal Klingenlänge von 10cm...und größere Einhandmesser sind mir nicht geläufig, auch wenn es sie durchaus geben mag...aber was brächte das Verbot dann wenn es quasi kein Einhandmesser trifft, da es die quasi nicht gibt?
Nur mal so als logischer Folgefrage!

also die 12cm sind vom Satzaufbau her definitiv nur auf die feststehenden Messer begrenzt! Ansonsten hätte ich das gerne schriftlich bestätigt und zwar aus dem Bundestag, oder von nem Richter...denn von dem Satzbau kann man definitiv darauf schließen.

Zudem steht wörtlich in der Rechtfertigung der Koalition:

"Auch sei nicht hinnehmbar, dass die Zahl der Gewaltdelikte unter Verwendung bestimmter Messer zunehme und auch verstärkt Jugendliche demonstrativ mit Messern bewaffnet aufträten. Daher sei es nötig, dass öffentliche führen von  Einhandmessern, Hieb- und Stoßwaffen sowie feststehenden Messern mit einer Klingenlänge von über 12cm generell zu verbieten."

wer's nicht glaubt: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/082/1608224.pdf

Seite 36 steht's!

Und das bedeutet, dass Einhandmesser verboten sind...denn ansonsten wäre es nach deiner Logik ja auch erlaubt Hieb- und Stoßwaffen mit einer Klingenlänge unter 12cm zu führen! Das ist aber durch den Satzbau des Gesetzes oben wiederum ausgeschlossen!

Also sind anscheinend, bzw. es sollen anscheinend Einhandmesser generell verboten werden! Und da geht mir der Hut hoch!

Naja...irgendwann darf ich nur noch mit Hand- und Fußfesseln laufen, weil ich Kampfsport mache und jemanden mit meinen Extremitäten schwer verletzen könnte!

Ich kann es leider nicht nachvollziehen!
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Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!

Beitrag von Alzwolf » 25.02.2008, 20:11

Ich zitiere die von Dir genannte Passage von der DBT-Seite 36:
"Daher sei es nötig, das öffentliche Führen von Einhandmessern, Hieb- und Stoßwaffen sowie feststehende Messer mit einer Klingenlänge von 12 cm generell zu verbieten."

Hast Du auch die Passage von der Seite 27 gelesen?

Die 12 cm beziehen sich auf die oben aufgeführten Gegenstände und nicht nur auf die feststehenden Messer!

Fazit des geänderten WaffG:
Messer mit feststehender Klinge und Einhandmesser dürfen bis zu einer Klingenlänge von 12 cm in der Öffentlichkeit mitgeführt werden. Was drüber ist, ist gem. der Änderung zum WaffG eine Straftat.
Zuletzt geändert von Alzwolf am 25.02.2008, 20:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!

Beitrag von sundance » 25.02.2008, 20:39

Hubert, da hast Du falsch gelesen, was bei der Sprache aber nicht einfach ist. Die Passage auf Seite 27 bezieht sich auf Anlage 1/2 Waffengesetz. Das bedeutet übersetzt, dass Einhandmesser im Gegensatz zum Butterfly o. ä. nicht als "verbotener Gegenstand" einsortiert werden und damit der Besitz erlaubt ist. D. h. Du kannst Dein Einhandmesser ungestraft im Zimmer hängen haben.
Das Führen von Einhandmessern ist verboten, egal wie lang.

Beschlossen von denen, die bis heute z. T. ihre Nebeneinkünfte nicht offenbart haben und sich damit selbst nicht an ihr selbst beschlossenes "Recht"  halten. 
Jeden das seine  ;)
Wer "O..." sagt, muss auch "...sage" sagen

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Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!

Beitrag von Squid (✝) » 25.02.2008, 20:53

Jupp, Stichwort ist hier "ODER", nicht "UND".

Der Text lautet: ... Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) ODER feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm.

D. h. schon einer der beiden Faktoren, nicht erst die Kombination, macht das Messer zu einem vom Gesetz betroffenen Gegenstand.

ABER: um noch mal eine Kleinigkeit anzumerken: Es handelt sich immer "nur" um Ordnungswidrigkeiten, niemals um Straftaten, wenn man gegen diese Messervorschriften verstößt.

Um mal den Pfennigfuchser zu geben: Das heisst, dass es "nur" ein Bußgeld gibt, kein Verfahren (es sei denn man legt Widerspruch ein) und KEINE Vorstrafe im Register.

Nichts desto Trotz kann es teuer werden...


 
Es ist mir egal ob schon mal jemand sowas gebaut hat.
Ich will ja nicht unken, aber in der überwiegenden Zahl der Fälle geht das schief.

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Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!

Beitrag von Alamannic_Michael » 25.02.2008, 21:33

Hubert hat geschrieben:Ich zitiere die von Dir genannte Passage von der DBT-Seite 36:
"Daher sei es nötig, das öffentliche Führen von Einhandmessern, Hieb- und Stoßwaffen sowie feststehende Messer mit einer Klingenlänge von 12 cm generell zu verbieten."

Hast Du auch die Passage von der Seite 27 gelesen?

Die 12 cm beziehen sich auf die oben aufgeführten Gegenstände und nicht nur auf die feststehenden Messer!

Fazit des geänderten WaffG:
Messer mit feststehender Klinge und Einhandmesser dürfen bis zu einer Klingenlänge von 12 cm in der Öffentlichkeit mitgeführt werden. Was drüber ist, ist gem. der Änderung zum WaffG eine Straftat.


Ja, ich habe den Absatz gelesen...und ich habe ihn verstanden...aber wie gesagt...sie haben das Führen von Einhandmessern leider verboten...es sei denn man ist gerad auf der Jagd, beim Angeln, man benötigt es beruflich oder pflegt gerade ein Brauchtum...wie gesagt...das führen für die Kleinigkeiten des Alltags wie einen Apfel schälen o.Ä., mal nen Brief öffnen, Paket auf der Arbeit öffnen, ne Schnur durchschneiden oder ne widerspenstige Folienverpackung aufschneiden...also ein Einhandmesser egal welcher Größe getreu dem Motto "Allzeit bereit" am Körper tragen...das ist nunmehr leider verboten...

wenn man sich den Messermarkt anschaut könnte man glatt glauben sie wollten mal wieder für Bewegung in der Wirtschaft sorgen...die meisten Taschenmesser heutzutage sind Einhandmesser...zumindest von den Verkaufszahlen...
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Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!

Beitrag von Squid (✝) » 25.02.2008, 23:37

Vielleicht sollte man die Wogen einfach mal ein wenig glätten.
Auch wenn bestimmte Messertypen nun verboten sind, werden ja nicht gleich am 02.04. Horden von Polizisten zwecks Durchsuchung über die Bevölkerung herfallen und insbesondere den Bogenschützen auflauern.

Mal an die regelmäßigen Rover: Wievielen Polizisten seid ihr bisher im Wald begegnet? ... ... ... ... ... ...

Auch auf der Strasse wurde ich noch nie gefilzt...

Und wenn ich zu nem Konzi o. ä. will, lass ich die UZI und das (durchaus raisiermesserscharfe) Opinel-Taschenmesser (das auch nach Gesetzesänderung noch erlaubt sein wird) eh zu Hause...

Ja, wer Nachts bei ner Keilerei vor ner Großraumdisse den wilden Watz geben will und dann n Kampfmesser auspackt, der hats aber auch nicht besser verdient....

In diesem Sinne hoffe ich einfach auf den geunden Menschenverstand der Beteiligten...

Sq
Zuletzt geändert von Squid (✝) am 26.02.2008, 11:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!

Beitrag von GunDog » 26.02.2008, 06:51

Ich trage seit > 30 Jahren nen normales Victorinox ständig dabei und das wird auch so bleiben.

Wenige Ausnahmen:
- Flugreise
- Stadionbesuch (man hat mir mal eines weggenommen..)

Wenn ich jemanden erstechen will, kann ich das auch mit nem Schraubenzieher oder nen Bleistift.


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Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!

Beitrag von MOSH_Wien » 26.02.2008, 07:45

ähm... ist gesetzlich irgendwo geankert was brauchtumspflege ist?

Bogenschießen ist eine Sportart... ergo...

und wenn einige den Brauchtum des Mittelalters pflegen und somit in Gewandung auf einer Veranstalltung rumlaufen ...

Selbst ich als Kampfsportler bin registriert bei der Budo Akademie Europa, und mach mir keinerlei sorgen in irgendeiner Kartei mit Namen und Foto vertreten zu sein. Egal ob Kampfsportler, Schwert oder Messerträger...

Sollen die ruhig meine Daten haben, die haben die ja sowieso schon.

Ich bin ein mündiger Bürger und habe nicht vor irgendwelche Straftaten zu begehen und daher mache ich mir keinerlei sorgen.

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Re: !!!! Drohendes Messerverbot betrifft auch uns als Bogenschützen!!!

Beitrag von Kater-Pult » 26.02.2008, 08:24

Wo kein Kläger da kein Richter. Hab noch nie einen Polizisten bei irgendeinem Turnier gesehen und ich kenne auch niemand der wirklich einen Mitschützen anzeigen würde nur weils Messer ein wenig über das legale Maß geht.

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