Ist ein Bogenkoecher am Langbogen ein unerlaubtes Hilfsmittel ?

Fragen zu Ausrüstungsgegenständen wie Armschutz, Köcher, etc. Keine Fragen zum Armschutzbau, etc.
hweinig
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Ist ein Bogenkoecher am Langbogen ein unerlaubtes Hilfsmittel ?

Beitrag von hweinig » 08.10.2008, 08:01

Letzten Samstag waren wir auf einem Turnier auf dem mein Mitbogenschuetze darauf aufmerksam gemacht wurde, dass sein Bogenkoecher an seinem Langbogen nicht regelkonform waere.
Dies sei ein Hilfsmittel.
Er musste den Bogenkoecher entfernen.
Trotz intensivem Google haben wir da nix gefunden.
Kann jemand diese Aussage bestaetigen bzw negieren?

Esteban
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Re: Ist ein Bogenkoecher am Langbogen ein unerlaubtes Hilfsmittel ?

Beitrag von Esteban » 08.10.2008, 08:50

Hallo,

was stand den in der Ausschreibung ? Wurde sich da auf ein Reglement berufen ?

Bezog sich die Aussage auf Bogenköcher am LB oder auf DEN Bogenköcher?

Gruß

Stefan

hweinig
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Re: Ist ein Bogenkoecher am Langbogen ein unerlaubtes Hilfsmittel ?

Beitrag von hweinig » 08.10.2008, 09:15

@esteban

Reglement nach IFAA Regeln

Also es wurde so argumentiert, das ein Bogenkoecher an einem Langbogen als Stabilisator dienen wuerde.
Zusätze zum Zwecke der Stabilisierung, Nivellierung, Verminderung der
Zugstärke, des Zielens und der Auszugkontrolle sind nicht erlaubt.
- Zitat IFAA
Seht Ihr das auch so?

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kra
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Re: Ist ein Bogenkoecher am Langbogen ein unerlaubtes Hilfsmittel ?

Beitrag von kra » 08.10.2008, 09:46

Als extra Gewicht am Griff stabilisiert ein Bogenköcher (nicht mit "auch so sehen", es ist so) --> nach dem Reglemet der IFAA nicht in der Langbogenklasse zugelassen.

Ob sinnvoll oder nicht, steht nicht zur Debatte (auch wenn es diese Debatte hinauslaufen wird.... >:( ).
“Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben.”
– George Bernard Shaw

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Re: Ist ein Bogenkoecher am Langbogen ein unerlaubtes Hilfsmittel ?

Beitrag von hweinig » 08.10.2008, 09:57

@ kra
Da wird sich mein Kumpan aber freuen  ;D
Naja, vielleicht packt er jetzt wieder seinen Recurve raus.

Esteban
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Re: Ist ein Bogenkoecher am Langbogen ein unerlaubtes Hilfsmittel ?

Beitrag von Esteban » 08.10.2008, 10:06

Dann ist es zumindest Sch...e definiert.

Der Bogenköcher hat nicht den Zweck zu stabilisieren. Sein Zweck ist es, die Pfeile aufzunehmen, die Stabilisierung ist eher ein Seiteneffekt.

Mich würde es jetzt interessieren, was die Verfasser der Regeln wirklich GEMEINT haben.  ;D

Wenn die allgemeine, offizielle Auslegung sagt, dass der Bogenköcher ein Hilfsmittel zu Stabilisierung ist, ist das eben so.

Gruß

Stefan

p.s. Wo war das ? Eberhardszell? Oder das WE davor in RV ?
Zuletzt geändert von Esteban am 08.10.2008, 10:29, insgesamt 1-mal geändert.

rabu
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Re: Ist ein Bogenkoecher am Langbogen ein unerlaubtes Hilfsmittel ?

Beitrag von rabu » 08.10.2008, 10:27

Die Regel kenn ich aus mehreren Verbänden. Kein Bogenköcher am Langbogen erlaubt.

Sinn und Zweck der Regel? Na ja der gleiche wie die Holzpfeile!

Ralf

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Re: Ist ein Bogenkoecher am Langbogen ein unerlaubtes Hilfsmittel ?

Beitrag von hweinig » 08.10.2008, 10:49

@ esteban
Kleinviehturnier in Wolfegg

@rabu
öh, also das mit den Holzpfeilen ist klar definiert. das mit dem Koecher nicht, oder seh ich das falsch?
Also bei BHR und BHC ist explizit ein Bogenkoecher erlaubt. Muss man dann den Umkehrschluss ziehen dass er beim LB nicht erlaubt ist?
Da wird mein Kollege aber seine Freude dran haben.
Ich sehs nach mehrmaligem Durchlesen genau so !!
Alesi mach Deinen Koecher runter ;D ;D

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Re: Ist ein Bogenkoecher am Langbogen ein unerlaubtes Hilfsmittel ?

Beitrag von Esteban » 08.10.2008, 10:54

In Ravensburg ist mindestens einer mit Bogenköcher am LB unterwegs gewesen. Der kam aber wegen der Alupfeile nachträglich zu den Recurves.

rabu
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Re: Ist ein Bogenkoecher am Langbogen ein unerlaubtes Hilfsmittel ?

Beitrag von rabu » 08.10.2008, 13:09

DBSV:


B.1.(4). Ausrüstung Langbogendisziplin (Longbow)
B.1.(4). 1. Der Langbogen
Ein Langbogen, ganz gleich welcher Art, solange er den anerkannten Prinzipien und der Bedeutung
des Wortes Bogen entspricht, wie er beim Scheibenschießen verwendet wird: nämlich ein Instrument,
welches aus einem Griff, Mittelstück und zwei flexiblen Wurfarmen ohne Recurve besteht,
die beide in einer Spitze mit einer Sehnenkerbe enden.
Der Bogen kann aus zwei Teilen in der Mitte zusammengesetzt sein. Er wird zum Gebrauch mit
einer einzigen Sehne gespannt, die direkt zwischen den beiden Sehnenkerben, und nur dort,
verläuft. Die Sehne darf bei gespanntem, nicht ausgezogenem Bogen außer an den Sehnenkerben
die Wurfarme nicht berühren.
Beim Schießen wird er mit einer Hand am Griff gehalten, während die Finger der anderen Hand die
Sehne ausziehen, halten und lösen. Er hat neben einem Handgriff eine angeformte , feste Pfeilauflage.
Beim Schießen muss ein Finger der Zughand während des Auszuges bis zum Ablassen des Pfeils
die Pfeilnocke von oben oder unten berühren.
Die Berührung der Nocke muss bei allen Schüssen gleich sein.
String- oder Facewalking sind nicht gestattet.
Der Bogen muss blank sein, mit Ausnahme des Zubehörs, wie es nachfolgend aufgeführt wird. Er
muss frei sein von Herausstehendem, von Markierungen, Flecken oder von Laminierungen, die als
Zielhilfe dienen können.
Die Innenseite des oberen Wurfarmes darf kein Firmenzeichen aufweisen.
Ein Bogenfenster muss vom tiefsten Punkt in einer Linie nach oben auslaufen. Der Bogen hat keine
Recurve und darf keinerlei Stabilisatoren oder Zusatzgewichte enthalten.
B.1.(4). 2. Die Langbogensehne
Sie besteht aus einer beliebigen Zahl von Fäden des gewählten Materials mit einer Mittelwicklung
für die Zugfinger, einem Nockpunkt, an dem zusätzliche Wicklung angebracht werden darf, um die
Pfeilnocke aufzunehmen.
Ein oder zwei Nockpunkten, um diesen Punkt festzulegen, sowie an beiden Enden je einer Schlinge,
die in die Sehnenkerben eingelegt werden, wenn der Bogen gespannt wird.
Die Mittelwicklung der Sehne darf bei vollem Auszug nicht im Blickfeld des Schützen enden.
Die Sehne darf keine Zielhilfen wie Lochvisier (Peepsight) oder andere Markie-rungen enthalten,
die als Zielhilfe verwendet werden könnten.
B.1.(4). 3. Die Pfeile
Es dürfen nur aus Holz gefertigte Pfeile verwendet werden, vorausgesetzt sie fallen unter
das anerkannte Prinzip und die Bedeutung des Wortes Pfeil, wie es beim Scheibenschießen
verwendet wird und sie richten keinen unnötigen Schaden an den Scheibenauflagen, sowie den
Scheiben an.
Der maximale Durchmesser der Pfeilschäfte darf 9,3 mm nicht übersteigen.
Ein Pfeil besteht aus einem Schaft mit Spitze, Nocke und Befiederung. Eine Bemalung der Pfeile ist
zulässig.
Die Pfeile eines Bogensportlers müssen auf dem Schaft seinen Namen oder seine Initialen tragen.
B. Sportteil
Ausrüstung der Teilnehmer
11.04.2005 Langbogen
44
30.12.2002
DBSV Wettkampfordnung
Alle Pfeile für die gleiche Passe von drei oder sechs Pfeilen müssen dieselbe Art und die gleiche
Farbe der Befiederung, Nocken und, wenn vorhanden, Bemalung aufweisen.
Die Pfeile eines Schützen müssen alle gleich lang sein.
Bei Wettbewerben mit vorgegebener Reihenfolge der Schüsse, müssen die Pfeile durch leicht
erkennbare Nummerierung (Ringe auf dem Schaft) gekennzeichnet sein.


DFBV:
siehe Grafik

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Re: Ist ein Bogenkoecher am Langbogen ein unerlaubtes Hilfsmittel ?

Beitrag von Rabenstein » 12.10.2008, 17:59

@Rabu

ich weiß nicht, wie alt die von Dir zitierte WKO ist, aktuell ist sie auf jeden Fall nicht mehr. In der aktuellen WKO steht ausdrücklich drin, "Ein Bogenköcher ist nicht erlaubt". Ohne Begründung, Punktum, er ist verboten. Eine Diskussion erübrigt sich da glaube ich.
Die nächste Frage ist dann, auf welches Reglement der Veranstalter sich bezieht. Dem ist dann Folge zu leisten. Ist es nicht ausdrücklich erwähnt, kann ein Bogenköcher genutz werden. Nach meiner Kentnis ist er auch nur bei der FITA 3D erlaubt, allerdings ohne Gewähr.

Gruß

MR

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Re: Ist ein Bogenkoecher am Langbogen ein unerlaubtes Hilfsmittel ?

Beitrag von Squid (✝) » 12.10.2008, 18:27

Welche "Hilfswirkung" hat denn ein Bogenköcher?
Auf eine schnelle Schussfolge kommt es doch nicht an.... und sonst  ???
Es ist mir egal ob schon mal jemand sowas gebaut hat.
Ich will ja nicht unken, aber in der überwiegenden Zahl der Fälle geht das schief.

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Re: Ist ein Bogenkoecher am Langbogen ein unerlaubtes Hilfsmittel ?

Beitrag von Steinmann » 12.10.2008, 18:41

Die Hilfswirkung des Bogenköchers - besonders eines vollen - ist das zusätzliche Gewicht in der Griffregion des Bogens was Ruhe in den Abschuß bringt. Hat weniger Vorteile als Zielhilfe oder zum " Schnellschießen ". Gerade bei leichten Bögen ein nicht unerheblicher Vorteil.
Der Mensch braucht zwei Jahre , um sprechen,
und siebzig, um schweigen zu lernen.

Ernest Hemingway

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Re: Ist ein Bogenkoecher am Langbogen ein unerlaubtes Hilfsmittel ?

Beitrag von Squid (✝) » 12.10.2008, 18:48

Ahh! Verstehe.
Und ist das ein effektiver oder nur ein messbarer Vorteil, der ggf. bei den Vollprofis eine Rolle spielt?

Werden bei Turnieren Bögen denn auch gewogen?

Wenn das so hilfreich ist, könnte man ja z. B. eine Bleibandwicklung unter die (Leder-)Griffwicklung legen... es gab mal so einen Thread zum Thema "Griff mit Blei ausgießen".
Ich hab das aber immer für eine akademische Diskussion über nur messbare - nicht wirksame - Performencesteigerungen gehalten...


UND: Da sich das Gewicht des Köchers ja während des Schiessens von Pfeil zu Pfeil verringert: Ist das nicht eher kontraproduktiv??
Zuletzt geändert von Squid (✝) am 12.10.2008, 18:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ist ein Bogenkoecher am Langbogen ein unerlaubtes Hilfsmittel ?

Beitrag von Ravenheart » 12.10.2008, 18:59

...außerdem sehen manche Leute den Bogenköcher als Zielhilfe! Bestimmte "Merkpunkte" am Köcher selber oder den drin befindlichen Pfeilen (cresting) könnten helfen die Haltehöhe für bestimmte Entfernungen "abzulesen"...

Rabe

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