Gefahrloses Schießen im eigenen Garten

Fragen zu Boegen zum Bogenschiessen. Keine Fragen zum Bogenbau.
BogenBenny
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Re: Gefahrloses Schießen im eigenen Garten

Beitrag von BogenBenny » 15.08.2011, 16:21

Ich möchte es auch gern genauer wissen... blos in Deutschland, nicht in Österreich :) . Hab nen Garten mit natürlichem Pfeilfang, da ist das kein Problem. Nur ist der eben 15 min. Autofahrt von der Wohnung entfernt. Wiesen und Äcker gibt's hier aber genug, bin mir jetzt nur nicht sicher ob ich dort legal schiessen darf.

Galighenna hat geschrieben:Bogenschießen ist in Deutschland nicht auf das eigene private Grundstück begrenzt. Wenn dort ein Feld ist, auf dem du in Schussrichtung und zu den Seiten alles einsehen kannst, dann darfst du da schießen, so lange bis der Besitzer sagt: "Hey du darfst das aber hier nicht, weil ich das nicht will"


Bist du Jurist bzw. bist du dir sicher ;) ?
Oder kannst du mir sagen worauf ich mich beziehen kann wenn jemand fragt?

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corto
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Re: Gefahrloses Schießen im eigenen Garten

Beitrag von corto » 15.08.2011, 16:40

na er soll dir zeigen wo es steht das du es nicht darfst.

Aber sieh es so:

wenn du eine wiese betreten darfst, darfst du dort alles tun was nicht gesondert reglementiert ist. Also auch Bogenschießen.
wenn du kein Recht hast sie zu betreten - ist der bogen auch egal - du darfst eh net.
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Re: Gefahrloses Schießen im eigenen Garten

Beitrag von Eagle » 15.08.2011, 16:59

Gut erklährt, gilt das auch in österreich?

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corto
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Re: Gefahrloses Schießen im eigenen Garten

Beitrag von corto » 15.08.2011, 17:21

ich hab ne stunde gesucht, um das für deutschland mal mit paragraph zu finden. keine chance.

das ist irgendwo bei öffentlichem wegerecht-gemeinderecht etc...
nix wirklich griffiges dabei, alles redet nur von "nicht bestimmungsgemäßen, will heißen kommerziellem" gebraucht, der das öffentliche Recht schlägt und dann würdest du eine sondergenehmigung brauchen.

also einfach auf einer !öffentlichen! fläche schießen ist ok, wenn allerdings du 0,10€ pro Schuss nimmst von passanten die dann mal dürfen - ist das nicht ok. umsonst ginge es aber wieder :D
die passanten sind natürlich nicht zu gefährden.

österreich hab ich garkeine Ahnung. wenn der bogen dort auch als "sportgerät" und nicht als Waffe gilt - wird das warscheinlich auch so sein.
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Re: Gefahrloses Schießen im eigenen Garten

Beitrag von Galighenna » 15.08.2011, 17:48

Das fällt auch nicht unter Wegerecht. Wir hatten schon oft diese Diskussion wegen Waffen etc. Und da der Bogen eben nunmal KEINE Waffe ist, fällt er auch nicht unter Waffenrechtliche Regelungen. Das bedeutet, der Bogen ist ein Gegenstand, den man überall mit hinnehmen darf.
Klar ist natürlich das es eine Verletzungsgefahr gibt. IMMER wenn ich etwas tue wo die Möglichkeit besteht andere zu verletzen, muss ich Vorhehrungen treffen um dies auszuschließen. Gehe ich also auf eine völlig offene Wiese, stelle dort mein Ziel auf und fange an zu schießen, kann ich zu jeder Zeit früh genug erkennen wenn sich jemand nähert. Dadurch ist eine versehentliche Verletzung anderer ausgeschlossen. Und so darf man auch schießen.
Unangetastet davon bleibt natürlich das jeweilige Hausrecht das der Besitzer oder Pächter auf dem Grund und Boden ausüben darf. Somit KANN ein Bauer oder halt der EIgentümer des Grundstückes, einen von diesem verweisen. Aber er muss es halt aussprechen. Er muss entweder ein Schild aufstellen oder einen persönlich ansprechen das man da nichts zu suchen hat. Das ist alles.

Und nein ich bin kein Jurist. Aber was soll schon passieren? Strafen gibts da keine, wenn man niemanden verletzt...
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Re: Gefahrloses Schießen im eigenen Garten

Beitrag von Pfeilharry » 15.08.2011, 18:29

Hi!

Also Mein Freund der hat Hasen und nistet mit Stroh das Gehege aus.
Er hat das Stroh vorher in Blöcken gehabt.
Er war so nett und hatt mir welche davon gegeben.
Ich habe dann einen Wall aus den "Strohziegeln"gebaut und meine Zielscheibe rangestellt.
Fertig!
Und wenn ich daneben schiesse geht es ins Stroh.
Ich hoffe ich konnte helfen.

Gruss Harry!

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Re: Gefahrloses Schießen im eigenen Garten

Beitrag von Mandos » 15.08.2011, 18:32

Vom 1. April bis zum 15. Oktober darf man in Deutschland offiziell keine fremden Wiesen betreten.

Natürlich wird das meistens nicht so streng gehandhabt. Aber es soll halt vermieden werden, dass man die Heuernte vermindert.

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Re: Gefahrloses Schießen im eigenen Garten

Beitrag von Galighenna » 15.08.2011, 18:38

Lol? davon hab ich ja noch nie gehört... Sowas verrücktes...
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walta
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Re: Gefahrloses Schießen im eigenen Garten

Beitrag von walta » 15.08.2011, 18:41

Das Gesetz in dem Bereich ist in Österreich und Deutschland ziemlich ähnlich. Die Unterschiede kennt wahrscheinlich nur ein Jurist und der muss nachlesen.

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Squid (✝)
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Re: Gefahrloses Schießen im eigenen Garten

Beitrag von Squid (✝) » 15.08.2011, 19:03

"In Deutschland offiziell". Aha.
Käse.

Zunächst mal ist die entsprechende Gesetzgebung ein Teil der sogenannten konkurrierenden Gesetzgebung. Igendwo im Grunzgesetz steht da war zu, das mag so in den 70er Artikeln sein.
Das ist unzweifelhaft nervig, denn neben den Ländern darf auch der Bund diesen Part regeln. Meine Meinung: Das ist schlecht. Denn viele Köche verderben den Brei.
Also kommen da schwachsinnige Vorschriften raus, die auf mehreren Ebenen - Bund, Land, Kommune - durchaus widersprüchlich sind.
Die Folge: Es gibt ein bundesgesetzliches Betretungsverbot in der genannten Zeit, das durch Landes- und Kommunalrecht beschränkt ist.

So schreiben manche Kommunen nur ein Leinengebot für Hunde vor, damit die da nicht rumnerven und Nester stören.

Grundsätzlich darf jeder Mensch die freie Landschaft betreten. Ausnahmen gelten für Menschen z. B. für Waldkulturen, Schulungen und Abholzungsflächen. Klar, Bäumchen totreten und vom Baum erschlagen werden ist nicht gut.
Äcker in der Zeit vom Beginn ihrer Bestellung bis zum Ende der Ernte und Wiesen und Weiden während der Aufwuchszeit. Irgendwie logisch. Sonst zahlt man nämlich Schadensersatz.
Es gilt aber nur für Wiesen und Weiden, die naturbelassen sind. In D mittlerweile meist: "Naturschutzgebiet". Wenn auf der Wiese nämlich regelmäßig die Kuh tobt, ist das alle Makulatur. Die Bachstelze siedelt nicht unter Kuhhufen.
Öffentliche Straßen, bebauter Grundstücke u. ä. sind von den Regeln nicht betroffen.

Grundsätzlich gilt aber: Was überhaupt nicht geschützt ist, sind Heuwiesen. Da scheißen alle drauf, wenn auch nicht tätlich. Auch wenn irgendwelche Bauern - natürlich, und das ist aus wirtschaftlichen Gründen auch wohl nötig - diese Gesetzgebung für sich beanspruchen. Das wird erst interessant, wenn Leute mutwillig Felder kaputt machen, dann kann der Bauer sich rechtlich wehren. Nur erwischt er die Leute meist nicht. Also zieht er sich den Tier- und Landschaftsschutz heran.
Naja, Bauern sind ja als große Tierschützer bekannt...

Problem: In der Gesetzgebung wird nicht das Heu, sondern die Brut- Setz- und Aufzuchtzeit geregelt. Da geht es also um Getier. Vögel, Igel, Rehe und das ganze Gewese, das ungestörtes Wachstum von Gemüse aller Art braucht, um da kleines neues Gewese zu machen.
Zuletzt geändert von Squid (✝) am 16.08.2011, 09:36, insgesamt 1-mal geändert.
Es ist mir egal ob schon mal jemand sowas gebaut hat.
Ich will ja nicht unken, aber in der überwiegenden Zahl der Fälle geht das schief.

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shokunin
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Re: Gefahrloses Schießen im eigenen Garten

Beitrag von shokunin » 15.08.2011, 19:50

Kommen wir hier von der Wiese in den Wald hinein... :-\ ?

Wo man prinzipell sich aufhalten darf ist eine Sache... wo man mit dem Bogen spazieren geht ist hier nicht so sehr der Punkt wie die Frage: wo darf ich damit Pfeile verschiessen?
Darf ich am jedem Ort wo ich meinen Bogen generell hintragen darf auch Pfeile verschiessen... Marktplatz, Kino, Eilzug...?
Ich hoffe nicht... ;D

Ich darf niemanden mutwillig gefährden. Das muss immer und überall gewährleistet sein.
Wenn sich Dir andere Personen nähern oder in angrenzenden Grundstücken aufhalten ist in der Regel eine Gefährdung möglich, wenn nicht schon gegeben und das reicht.
Sobald im Umfeld andere Personen auftauchen ist es rum mit Rechten - die haben das Recht auf Leben und ihre Gesundheit und das Recht Leben und Gesundheit frei von Angst zu geniessen.
Es muss sich also nur jemand gefährdet fühlen...

Walta glaube ich hat angeführt der Bogen sei keine "Waffe" laut Gesetz... Stimmt!
Bogenschiessplätze sind daher nicht genehmigungspflichtig nach dem Waffengesetz.
Wenn man aber einen einrichen will und Nachbarn da sind... dann werden die selben Kriterien angewandt.
Wir trainieren auf einem Sportplatz... Fussballfeld direkt nebenan...
Da kam auf Anordnung des Landratsamtes der Herr Sachverständige für die besagten "nicht-militärischen Schiessanlagen" und legte fest welche Auflagen für einen sicheren Schiessbetrieb nötig sind. Da kann man nicht einfach so... da kann man schon seinen Bogen hintragen, aber Pfeile verschiessen ohne dafür ins Zuchthaus zu kommen darf man nur unter Auflagen.

Was jeder auf der Wiese macht... da geht alles was keinen stört...
Es schiessen sicher zig-tausende Menschen im Garten und keinen kümmerts.
Als Verein oder "offiziell" ist es anders... da werden schon Vorschriften gemacht und es muss eine "Aufsichtsperson" da sein die den Kopf hin hält wenn was ist.

Der Bürger darf zwar den Bogen hintragen wo er will aber Pfeile hinschiessen wo er will darf er deshalb noch lange nicht.
Man ist immer verpflichtet eine Gefährdung anderer zu vermeiden und sobald andere Menschen in der Umgebung sind ist eine Gefährdung möglich.
So lange nix passiert und sich keiner gefährdet fühlt geht alles... wenn was passiert muss man sich aber im Klaren sein dass man verantwortlich ist.

Gruss,
Mark
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Re: Gefahrloses Schießen im eigenen Garten

Beitrag von Mandos » 15.08.2011, 20:05

Bleib mal locker Squid.

Ich zitiere mal das saarländische Naturschutzgesetzt (falls es in anderen Bundesländern anderes behandelt wird, so entschuldige ich mich für eine schlecht recherchierte Information):

"§ 4 Betreten der freien Landschaft
(1) Das Betreten der freien Landschaft zum Zwecke der naturbezogenen und naturverträglichen
Erholung ist jedermann auf eigene Gefahr gestattet. Landwirtschaftlich
genutzte Flächen (einschließlich Sonderkulturen) dürfen während der Nutzzeit
nur auf vorhandenen Wegen betreten werden; als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen
Bestellung, Aufwuchs und Ernte."

Für mich ist dieser Absatz klar.
Wenn eine Wiese, die zur Heuernte genutzt wird, keine "landwirtschaftlich genutze Fläche ist", dann weiß ich es auch nicht mehr... Sie werden auch nicht in einem nachfolgenden Absatz ausgenommen.

Deine weiteren Unterstellungen sind irrelevant.
Dateianhänge
Naturschutzgesetz.pdf
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Zuletzt geändert von Mandos am 15.08.2011, 20:09, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Gefahrloses Schießen im eigenen Garten

Beitrag von Galighenna » 15.08.2011, 20:06

shokunin hat geschrieben:Der Bürger darf zwar den Bogen hintragen wo er will aber Pfeile hinschiessen wo er will darf er deshalb noch lange nicht.
Man ist immer verpflichtet eine Gefährdung anderer zu vermeiden und sobald andere Menschen in der Umgebung sind ist eine Gefährdung möglich.
So lange nix passiert und sich keiner gefährdet fühlt geht alles... wenn was passiert muss man sich aber im Klaren sein dass man verantwortlich ist.

Wie ich schon ausgeführt habe, wenn man auf ner Wiese steht wo man weit und breit alles sehen kann, ist ja auch sichergestellt das man niemanden gefährdet... Deshlab ist es kein Problem da zu schießen.
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Re: Gefahrloses Schießen im eigenen Garten

Beitrag von Squid (✝) » 15.08.2011, 20:12

Ich unterstelle soviel ich will.
Zumal in deinen Auführungen von Daten leider nichts zu sehen ist, nur die Allgemeinplätze von Nutzzeit, Aufzucht, Ernte als Schlagworte auf den Markt geworfen werden, ohne jede Definition oder Erklärung. Vor allem: Völlig ohne jede zeitliche Eingrenzung, die du ja oben anführst.

Ansonsten weise ich noch darauf hin, dass im SaarländNatSchG die Begriffe April und Oktober insgesamt drei mal auftauchen - und zwar in Fußnoten die auf andere Vorschriften hinweisen. Ohne jede zeitliche Einordnung der Ver- und Gebotsvorschriften.
Zuletzt geändert von Squid (✝) am 16.08.2011, 09:37, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Gefahrloses Schießen im eigenen Garten

Beitrag von Mandos » 15.08.2011, 20:16

Natürlich unterschlägst du in deinem Beitrag oben auch die Tatsache, dass es sich nur um die saarländische Regelung handelt. Das war ja eh immer eines der großen Flächenländer.


Wie gesagt:

(falls es in anderen Bundesländern anderes behandelt wird, so entschuldige ich mich für eine schlecht recherchierte Information)


Hier eine neuere Version ders Naturschutzgesetztes:
"Landwirtschaftliche Flächen einschließlich Sonderkulturen dürfen während
der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Bestellung und Ernte, bei
Grünland die Zeit zwischen dem 1. April und dem 15. Oktober." (§11)
Dateianhänge
Naturschutzgesetz neu.pdf
(211.93 KiB) 63-mal heruntergeladen
Zuletzt geändert von Mandos am 16.08.2011, 13:04, insgesamt 3-mal geändert.

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