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Re: Roven im Landschaftsschutzgebiet

Verfasst: 21.12.2014, 19:38
von Benedikt
Solange du jetzt nicht die Plastikfolie von dem Vesper zwischendurch rumliegen lässt, wird wohl niemand etwas sagen.

Falls du dir dennoch nicht sicher bist, lieber mal beim zuständigen Forstamt anrufen ;)

Gruß,
Benedikt

Re: Roven im Landschaftsschutzgebiet

Verfasst: 21.12.2014, 20:20
von Squid (✝)
Die Annahme ("kein Roven im NatSchGeb") ist falsch.
Du musst dich lediglich den besonderen Regeln eines NatSchGeb unterwerfen.
Das heisst insbesondere in der Brut- und Wurfzeit nicht von den Wegen abweichen, durch den Wald streifen und Pilze klauen.

Im Landschaftsschutzgebeit kannst du das gleiche machen, wie auch in einem "normalen" Wald. Viele Landschaftsschutzgebiete sollen sogar speziell Erholungszwecken (Sport) dienen. Es geht nur darum, dass der Charakter der Landschaft nicht verändert wird, also nicht Acker in Wald und Wald nicht in Wiese umgebaut wird. Das werdet ihr beim Roven trotz Pfeilkratzern wohl nicht leisten können...

Re: Roven im Landschaftsschutzgebiet

Verfasst: 21.12.2014, 20:39
von Palmstroem
Hallo, vielleicht wirst Du ja hier fündig:

http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Naturschutzgebiete_in_Nordrhein-Westfalen

Ich würde mich konkret bei einem oder, besser, dem zuständigen Förster erkundigen.

Wenn er es sehr genau nimmt, sind durch das Unterholz stapfende, mit Bögen bewaffnete und auf Pflanzen schießende Rover im Naturschutzgebiet schon Grund genug für eine Anzeige.

Ein Bestandteil des Naturschutzgebietsgedankens ist, Pflanzen nicht zu beschädigen und entnehmen. Nun erklär mal dem Förster, wenn er euch erwischt, dass eure Pfeile, z.B. bei Fehlschüssen, keine Beschädigungen an Pflanzen hervorrufen.
Bin aber mal gespannt, ob es vielleicht noch echte Erfahrungsberichte dazu gibt.

Palmström