urheberrechte bei Pfeilen von HDR

Fragen zu Pfeilen zum Bogenschiessen. Keine Fragen zum Pfeilbau.
arrowmaker
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urheberrechte bei Pfeilen von HDR

Beitrag von arrowmaker »

Erstmal frohes Neues.
Weis vielleicht jemand ob es Urheberrechte auf die Federformen und Pfeile von Herr der Ringe gibt oder könnte man die Pfeile einfach als "Nachbauten von der Herr der Ringe" verkaufen?
Liebe Grüße
AM
morganalafay
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Beitrag von morganalafay »

Moin,

die Federformen sind nicht geschützt, sie stammen ja auch nicht von Tolkkien.

Sie wurden von Weta erfunden, derFirma die das ganze Setup für die Filme machte.

Ih verkaufe sie schon eine ganze Zeit erfolgreich als Nachbauten.

Schau mal in meinen webshop rein.

Gruß Tom
......der Morgenschiss kommt ganz gewiss, und wenns auch erst am Abend is....
Kater-Pult
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Beitrag von Kater-Pult »

Wo wir grad dabei sind, schaut das nur so aus oder hat Legolas tatsächlich Plasticknocken drauf ? Selfnocks sinds nicht, dafür sind die einfach zu filigran gearbeitet. Gibts oder gabs sowas auch aus Horn ?
longdedl
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federform geschützt ?

Beitrag von longdedl »

Hallo
selbstverständlich ist das geistige Eigentum (gerade auch bei den USA Firmen) geschütztes Eigentum. Handelt es sich um Produkte (Dinge)gilt dies auch für Nachbauten (siehe Diskussion um Plagiate aus China).

Entsprechendes nationales und internationales Recht besagt in der Regel das wer zu erst kommt den natürlichen Anspruch auf Schutz hat.
CO ist kein ausreichender Schutz (meines Wissens)
Also absichern und einverständnis einholen
Longdedl
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geomar
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RE:

Beitrag von geomar »

Original geschrieben von Kater-Pult

... schaut das nur so aus oder hat Legolas tatsächlich Plasticknocken drauf ? Selfnocks sinds nicht, dafür sind die einfach zu filigran gearbeitet. Gibts oder gabs sowas auch aus Horn ?
Diese Diskussion hatten wir hier schon so einige Male... :o

Geh mal von Plastiknocken aus, aber mit etwas reichlich Goodwill kannst das auch als Hornnocke durchgehen lassen - bei den Elben war so etwas fraglos auch in dieser Filigranität überhaupt kein Thema... 8-)

Zum Thema:
Bei Eigengebrauch ist das in diesem Fall mit dem Cpoyright überhaupt kein Problem.

Beim Verkauf würde ich vor allem von den Begrifflichkeiten die Finger lassen, da insbesondere die Amis bei solchen Filmprojekten auf alles, was mit der Story zu tun hat ein Copright legen (und die deutschen Lizensnehmer dann auch).

Es dürfte hier dann weniger um die Federform/-farbe etc. gehen, sondern um die Bezeichnung "Nachbau aus Herr der Ringe" oder "Pfeile des Legoloas" etc.

Allerdings kommt es auch hier auf die Form der Werbung an - im Internet verdienen sich nach wie vor Heerscharen von Anwälten dumm und dusselig durch spezielle Suche nach armen Schweinen, die sich im Urheberrecht nicht so auskennen... :D
"I wish, I´d more nice things to say - but I was born not to lie" (Ben Cooper aka Radical Face)
morganalafay
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Beitrag von morganalafay »

Moin,

Richtig geomar, nicht die nachgemachte Form ist entscheidend, sondern die Namen.

Da diese wiederum von Tolkkien selbst stammen, und dessen Nachlass strengstens urheberrechtlich geschützt ist, sollte man NIEMALS in einer Beschreibung oder Werbung einen Namen aus dem Roman nehmen.

Da keiner die original Federstanzen aus den Filmen hat, kann man die Federformen allenfalls als " Nachempfunden " bezeichnen. Da auch namhafte Hersteller nachempfundene Federstanzen verkaufen, darf man wohl mit Straffreiheit rechnen wenn man selber solche Federn herstellt.

Gruß Tom
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longdedl
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nachbau

Beitrag von longdedl »

Hi Tom
wie ist es aber mit dem "Orginal Nachbau", kein Plagiat ? Sicherlich Straffrei ist ja Zivilrecht..kostet nur!
Longdedl ;-)
longdedl
morganalafay
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Beitrag von morganalafay »

Hallo,

in meinem Shop steht ja das Wort NACHBAU schon in der Produktbeschreibung wie Du richtig feststelltest. Also kann Fälschungsverdacht schon mal ausgeschlossen werden. Es dürfte selbst den einfachsten Leuten klar sein, daß ich nicht die Pfeile verkaufe, die die Schauspieler in den Filmen in ihren schwitzigen Händen hielten.

Die Firma Weta vertreibt die Pfeile nicht, sie war lediglich beauftragt, die Filme auszustatten. Also kann eine Konkurrenzsituation ebenfalls ausgeschlossen werden.
Anders ist das bei den Schwertern und Masken, die wiederum vertreibt Weta selbst, die also nachzubauen ist nur für den privaten, nichtgewerblichen Bederf zu empfehlen.

Sicherlich wären die Filme ein ebenso großer Erfolg geworden und sicherlich hätten sie ebensoviele Oscars bekommen wenn man normale, weiße Dreiecksfedern benutzt hätte. So aber hat wohl einer der Designer ein Quentchen Elan mehr gehabt und auch noch schöne Federformen für die Elben ( dieser Begriff ist übrigens nicht geschützt ) entwickelt.

Ich habe schon hunderte davon hergestellt und sie sind ein großer Renner. Als ich vor drei Jahren damit anfing habe ich mich kundig gemacht nach Rechten und Lizenzen und nirgens irgedwelche Einschränkungen gefunden.
Würde Weta sie allerdings selbst anbieten, hätte ich vielleicht maximal ein Dutzend für mich gebaut.
Gruß Tom
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Lord Bane
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Beitrag von Lord Bane »

Im Film waren es garantiertPlastiknocken....allerdings besaßen diverse Reitervölker der asiatischen Steppe Hornnocken (zum Teil auch Klemmnocken).
Die gibt es hier zu kaufen (zumindest bei meinem letzten Besuch auf dieser Seite).
Ich bin Star Wars Fan. Der Name "Lord Bane" leitet sich von einem Lord der Sith ab, n?mich von "Darth Bane". Dieser F?hrte das "immer nur 1Meister-1Sch?ler-System" ein bei den Sith.
Peter Squenz
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Beitrag von Peter Squenz »

Ich schließe mich longdedl an. Die Firma, die das Design entwickelt hat, hält die Rechte daran inne. Das ist auch unabhängig davon, ob sie sich zu einer Vermarktung entscheidet oder nicht.
Wenn Du einen Song komponierst und ihn aber nicht veröffentlichst, darfst Du trotzdem gegen den klagen, der ihn sich von Dir abschaut und ihn auf den Markt bringt.
Eine Fälschung liegt auch nicht vor, Du hast Dich nur eines Designs bedient, das ein anderer entwickelt hat.
Allerdings ist es natürlich alles wurscht, wenn der Rechteinhaber sich für die Rechtsverletzung nicht interessiert...
Insofern also wohl alles ok...
Falkenstadl
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selbst stanzen

Beitrag von Falkenstadl »

Meine Kinder haben zum Muttertag einmal je einen Schmuckpfeil gebaut...
Gruß
Falkenstadl

[url=http://www.fletchers-corner.de/cpg/albums/userpics/13499/HDR1.jpg]
Bild[/url]
Bei den Alten schauen, für die Jungen bauen.
Huehnerdraht
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Beitrag von Huehnerdraht »

Aber mit Desigt ist das doch auch so eine sache, oder?
Bezahlt denn Samick Lizenzgebühren an Black Widow?

Oder könnte ich jetzt ne braune Holzkiste bauen und schützen lassen und dann immer wenn ich irgendwp ne braune Holzkiste sehe kassieren? :D

Solange man doch nur den Stil abkupfert sollte doch eh alles in Butter sein, oder?
...denn selig sind die Skifahrer..."Life of Brian"

Man soll das Kind ins Korn werfen solange es hei? ist und die Flinte nicht in den Brunnen gefallen ist, auch wenn das der Tropfen ist, der dem Fass die Krone ins Gesicht schl?gt...
Deneriel
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Beitrag von Deneriel »

Naja, die Firma dürfte auf die exakte Ausführung zumindest hierzulande einen Gebrauchsmusterschutz genießen. Eine 1:1-Kopie gewerblich zu vertreiben könnte sie also mittels Klage verbieten. Zumindest hierzulande wenn mich meine Kenntnisse dazu nicht trügen.
Da es sich aber wiederum nicht um eine deutsche Firma handelt müsste man das Recht des Gerichtsstandes zugrundelegen vermute ich.

Alles in allem ein ziemlich undurchsichtiges Thema und viel Auslegungssache - deswegen mögen Anwälte das ja auch. Viel Arbeit - viel Honorar. Manchmal auch wenig Arbeit - viel Honorar.

Aber ich glaube selbst drüben überm Teich sind zumindest Pfeile mittels Prior Art vor Patentansprüchen geschützt ;-)
arrowmaker
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Beitrag von arrowmaker »

und könnte man die Pfeile als HDR Pfeile verkaufen oder ist das schon zu viel?
Gruß
AM
Steve L.
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Beitrag von Steve L. »

Ich würde mich mal über Urheberrecht und - in diesem Fall internationales - Lizenzrecht schlau machen! Und dass nicht nur per Wikipedia, sondern jemanden fragen, der sich damit auskennt.

Da ich mich damit erst gar nicht befassen möchte, lasse ich es prinzipiell (!), anderer Leute Entwürfe (die zudem weltbekannt sind) zum Zweck des Gelderwerbs zu kopieren!

Nochwas:

Schon das Kopieren einer Form in anderem Maßstab erfüllt den Tatbestand einer Urheberrechtsverletzung!
H?te Dich vor dem Zorn des geduldigen Mannes - und bete, niemals der Tropfen zu sein, der sein Fa? zum ?berlaufen bringt!
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