Einhandmesser abgenommen, Strafanzeige?!

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madcala
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Einhandmesser abgenommen, Strafanzeige?!

Beitrag von madcala » 02.08.2013, 07:57

Moin moin

Gestern Abend bei dem klasse Wetter war ich bis zur vollkommenen Dunkelheit draußen mit einem Freund Bogenschießen.Daher hatte ich ein Einhandmesser dabei welches sich einhändig öffnen lässt und dann auch feststellt. Direkt anschließend danach sind wir zum McDonalds gefahren um schnell was zu essen. Im Laden ist mir dann aufgefallen, dass ich das Messer noch an der Hose hängen habe. Dies hat dann ein außer Dienst stehender Polizist direkt hinter mir bemerkt und fing dann sofort an. ER erstattete Strafanzeige und nahm das Messer mit.

So einfach weiss ich, dass ein solches Messer verboten ist. Jedoch ist es laut dem Waffengesetzt erlaubt ein solches Messer zu tragen wenn es "im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."

Muss ich jetzt mit einer Strafe rechnen? Denn ich habe ja einen Zeugen, der bezeugen kann dass wir kurz vorher noch sportlich aktiv waren. Mein Bogen lag ja sogar noch im Auto...... Der Polizist wollte von alle dem nichts wissen da er ja seine Burger schon bestellt hatte....

Was meint ihr?
https://t.me/pump_upp

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Re: Einhandmesser abgenommen, Strafanzeige?!

Beitrag von Spanmacher » 02.08.2013, 08:04

Nun, es wird zu einer Vernehmung kommen. Dabei kannst Du die Zusammenhänge erklären und dann sieht man weiter.
Ein zu hohes Zuggewicht ist nichts anderes als Körperverletzung und verhindert darüber hinaus einen brauchbaren Trainingseffekt.

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jetsam
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Re: Einhandmesser abgenommen, Strafanzeige?!

Beitrag von jetsam » 02.08.2013, 08:05

Squiiiiiid...
Dies ist die Welt.
Wundervolle und schreckliche Dinge werden geschehen.
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Re: Einhandmesser abgenommen, Strafanzeige?!

Beitrag von Squid (✝) » 02.08.2013, 08:23

Moin,
hier ist zunächst mal die einschlägige Rechtsnorm:
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Diese Messer sind also nicht "verboten", man darf sie nur nicht öffentlich FÜHREN. Damit ist das griffbereit bei sich Tragen gemeint. Das scheint hier aber der Fall zu sein, insb. weil du bei McD ja gerde nicht am Roven warst...

Da wir es hier aber mit einem konkreten Einzelfall zu tun haben, kann ich leider nicht konkret beraten. Das verbeiten mir das Rechtsberatungsgesetz und die Admins.

Ich muss mir aber dringend mal die PM-Funktion dieses Forums zu Gemüte führen...
Zuletzt geändert von Squid (✝) am 02.08.2013, 08:39, insgesamt 1-mal geändert.
Es ist mir egal ob schon mal jemand sowas gebaut hat.
Ich will ja nicht unken, aber in der überwiegenden Zahl der Fälle geht das schief.

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Re: Einhandmesser abgenommen, Strafanzeige?!

Beitrag von Felsenbirne » 02.08.2013, 08:24

Und Berlusconi muss nicht mal in den Knast! Die Welt ist verrückt. Warte die Vernehmung ab, und nimm Dir im Zweifel einen Anwalt. Der Knackpunkt wird sein, dass Du dass Messer ohne Notwendigkeit mit nach MC genommen hast. Ein Jäger darf seine Waffen auch nicht mit dahin nehmen.
Übrigens ist somit bewiesen, das MC Donald nicht guttut.

Edit:
Squid war schneller
Gruss Matthias

Die Menschen haben keine Zeit mehr, irgend etwas kennenzulernen. Sie kaufen sich alles fertig in den Geschäften.

Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller

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Re: Einhandmesser abgenommen, Strafanzeige?!

Beitrag von Squid (✝) » 02.08.2013, 08:48

Ach ja, bezüglich einer Sache kann ich dich beruhigen: Das unberechtigte Führen ist NUR eine Ordnungswidrigkeit. Wie zu schnelles Fahren. Mit einem Strafverfahren und dem ganzen Zirkus, der dazu gehört, ist nicht zu rechnen.

Rechtsnorm (aufs wesentliche reduziert):

§ 53 WaffG
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
[1. - 21.]
21a. entgegen § 42a Abs. 1 eine Anscheinswaffe, eine dort genannte Hieb- oder Stoßwaffe oder ein dort genanntes Messer führt,
[22. - 23)
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
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Holzbieger
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Re: Einhandmesser abgenommen, Strafanzeige?!

Beitrag von Holzbieger » 02.08.2013, 08:54

Squid hat geschrieben:Ach ja, bezüglich einer Sache kann ich dich beruhigen:.......
......
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.


Beruhigen ist gut! Aber Gott sei dank steht da ja bis zu.
- Es ist besser ein gute Entscheidung rechtzeitig zu treffen als eine sehr gute zu spät.
- Ancora Imparo

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Re: Einhandmesser abgenommen, Strafanzeige?!

Beitrag von Squid (✝) » 02.08.2013, 09:03

Ja sicher, die haben halt die Möglichkeit, nach Ermessen zu handeln.
Wenn sowas das fünfte mal passiert, und der Betroffene der Polizei auch noch erläutert, dass er dermaßen in Geld schwimmt, dass die Polizisten gegen ihn nur Sozialhilfe beziehen und ihn die lausigen Piepen einen Dreck interessieren, wird das deutlich teurer, als hier in diesem Fall, wo ja noch gar nichts fest steht. Hängt auch stark von der Behörde und dem Bundesland ab.

Ich tippe mal Lottozahlen ohne Gewähr: 50,00 oder 75,00 plus Bearbeitungsbebühr 23,50...
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Sozzleds
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Re: Einhandmesser abgenommen, Strafanzeige?!

Beitrag von Sozzleds » 02.08.2013, 09:12

so weit ich weiß brauchst Du dir da keine sorgen machen, mein bester Freund handelt mit Messer und er hat mir schon des öfteren erzählt das die Betroffenen ihre Messer sogar wieder zurückbekommen haben, ausserdem war der Polizist nicht im Dienst!!! da stellt sich mir die Frage ob er Dir das Messer überhaupt abnehmen durfte?
Ich erkundige mich heut mal genauer

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Re: Einhandmesser abgenommen, Strafanzeige?!

Beitrag von jetsam » 02.08.2013, 09:15

Nach meiner Erfahrung mit Ordnungskräften hilft NUR Kooperation (mitunter vorauseilende: "Hätten Sie nicht aufgepaßt, wäre mir echt ein dummer Fehler passiert, Officer."). Weil sie ja sowieso am längeren Hebel sitzen, fährst Du am besten, indem Du genau das anerkennst. Gib Dich reuig und hoffe, mit einem blauen Auge davonzukommen, sowas von wegen Lektion gelernt oder so.
Was ja wohl auch zutreffen dürfte. ::)
Halt die Oberlippe steif,
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Re: Einhandmesser abgenommen, Strafanzeige?!

Beitrag von eddytwobows » 02.08.2013, 09:16

Soviel ich weiß, ist ein "Polizist außer Dienst" exakt genau das, nämlich außer Dienst...

D.h. konkret, daß er in diesem Fall keinerlei Polizeilichen Befugnisse mehr hat oder ausüben darf, die über die normalen
Befugnisse eines Bürgers hinausgehen würden, sprich er darf Dich im Falle eines Verdachtes zu einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit zwar ansprechen und Deine Personalien verlangen und sich die Notieren, im Falle eines Verdachtes auf eine direkte Ausübung einer Staftat oder bei "Gefahr in Verzug" darf er Dich mit geeigneten Mitteln festhalten, bis die "echte" Polizei (also die wo im Dienst und in Uniform sind) eintrifft, wobei hier allerdings die Verhältnismäßigkeit der angewendeten Mittel unbedingt zu wahren sind...

Aber er darf sich meines Wissens nach, sofern es sich um einen "normalen", uniformierten Polizisten, der nach Dienstschluß
irgendwo in Zivilen Klamotten herumturnt, nicht wieder selbständig in Dienst setzen (das ist eine Befugniss und ein Privileg, daß m.W. nach lediglich der Bundespolizei, dem BGS und in gewissen Fällen der Kriminalpolizei zusteht...außer vielleicht bei massiver Gefahr im Verzug...) und irgendwelche Polizeilichen Handlungen, wie z.B. die Beschlagnahmung eines Messers durchführen.

Außerdem muß auch dabei immer die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt bleiben und auf jeden Fall muß er sich als Polizist Ausweisen können... weist er sich trotz Aufforderung nicht aus oder hat er seinen Dienstausweis nicht dabei und ist auch nicht in Uniform, steht die Ausübung einer Polizeilichen Handlung einer Amtsanmaßung gleich...

Aber das alles ist led. meine Persönliche Meinung dazu... ;) :)

LG
etb
Das Volumen einer Minute ist gleich Universal ist gleich die liegende Acht. A. Be.
Die Perversitaet des Universums strebt einem Maximum zu.
Alles was schiefgehen kann wird auch zwangslaeufig schiefgehen. Larry Niven

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Re: Einhandmesser abgenommen, Strafanzeige?!

Beitrag von Blacksmith77K » 02.08.2013, 09:51

Nuja, wenn der gute Mann den Dienstausweis nicht vorgelegt hat und in Zivil war, hat ihm ja vielleicht nur das Messer gut gefallen. ;D
...du biegst nicht den Bogen, der Bogen biegt Dich!

76" Yew Warbow (ELB) 135#@32"
74" Yew Warbow (ELB) 105#@32"



...and several yew warbows...

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Re: Einhandmesser abgenommen, Strafanzeige?!

Beitrag von Fenrisulfir » 02.08.2013, 09:58

Madcala irgendwie hast du gerade eine Pechsträhne, kann das sein? :-[

Aber wie schon gesagt wurde, es handelt sich hierbei lediglich um eine fahrlässige Ordnungswiedrigkeit, keine Straftat.
Heißt also das maximalste was passieren wird ist vermutlich ne kleine Geldbuße (Als junger Mann mit geringem Einkommen wird dir kein Richter oder Amt eine horrende Summe aufbrummen, zumal Bußgelder soviel ich weiß sich auch nach dem Einkommen richten.)

Und dass du dein Messer nichtzurück bekommst.

Im übrigen ist ein Polizist auch außerhalb des Dienstes verpflichtet Straftaten und wohl auch ordnungswiedrigkeiten zu ahnden.
Aber mich würd auch interessieren ob er dir seinen Dienstausweis gezeigt hat oder ob er dir nur dein Messer abziehen wollte^^
Grüße
Danny

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Mike W.
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Re: Einhandmesser abgenommen, Strafanzeige?!

Beitrag von Mike W. » 02.08.2013, 10:03

@etb

das klingt logisch!
Genau da liegt das Problem: unser " Rechtssystem" hat mit Logik nicht eben viel zu tun!
Schlecht oder ungenau formulierte Gesetze und Durchführungsverordnungen, mit widersinnigem Ermessensspielraum!
Da kann man um den Ausgang der Sache genausogut würfeln!

lG Mike
55" Hybrid 54#@29"
56" Hybrid 52#@29"

Nichts was ich schreibe ist persönlich zu nehmen, außer ich weise extra darauf hin!
Das Heute ist das Morgen von Gestern, nur ohne Illusionen!
Rettet den Wald!! Esst mehr Spechte!!

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Re: Einhandmesser abgenommen, Strafanzeige?!

Beitrag von bowa » 02.08.2013, 10:27

Meine Güte Mad, du ziehst die Sch.... im Moment aber echt an.
Also erst mal Kopf hoch, es muss auch wieder besser werden.

Wenn meine Nachbarn heute draussen sitzen wenn ich nach Hause komm frag ich mal, da sind zwei Grüne im Haus;) und ne angehende Staatsanwältin.

Aber mach dir da mal nicht zu viel Kopf. Mein Vater hat in jungen Jahren mal einen Revolver aufgebohrt, damit man nicht nur gas damit verschiessen kann. Ist in die Hose gegangen und das Ding war kaputt. Aber zum spielen immer noch Super. Zumindest in dem alter in dem ich da war.
Wie Kinder nunmal sind hab ich den dann mal einem Kumpel geliehen und den haben sie natürlich prompt verpetzt und dann durfte mein alter Herr an seinem Geburtstag bei der Polizei antanzen und mal erklären was das soll.
Er hat wohl ne Waffenbesitzkarte auf der das Ding geführt war.
Also soweit ich mich erinnere ist er mit einem "Du du du" davon gekommen. Die Wumme haben die dann aber behalte.

Wird wohl wie immer auf den Polizisten ankommen, bzw. den bei dem du dich erklären darfst.
Es gibt ja auch bei dieser Zunft auch genug mit denen man reden, die zu Hause auch was zu sagen haben und nicht nur Frust an Bürgern auslasen müssen.

Da fällt mir noch was lustiges ein:
Mein Weib und ich haben in Gummersbach mal ein Tütchen mit Gras gefunden. Eigentlich nur noch ein paar Krümel. Und was macht man als gesetzestreuer Bürger? Richtig bei der Polizei abgeben. Zumal die nur ein paar meter weg war.
Der Polizist nimmt das Tütchen, hält es hoch, lächelt etwas entrückt und sagt: "Danke, das werden wir heute Abend fachgerecht entsorgen."
Ich hatte dann alle Mühe mir das höhnische Grinsen zu verkneifen.

Also warte mal ab. Das sind auch Menschen und das geht bestimmt gut.
Lass dir lieber mal einfallen wie du Fortuna besänftigst.

Und vor allem lerne daraus dass man nicht bei McDonalds essen geht ;)
Neun von zehn Stimmen in meinem Kopf sagen ich bin nicht verrückt.
Die zehnte summt die Melodie von Tetris.

Gesperrt

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