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RE:
Verfasst: 08.08.2005, 20:12
von jaberwok
Original geschrieben von Schattenwolf
... Bei der Armbrust sieht das schon anders aus. Die Armbrust speichert mechanische energie und gilt somit als Schusswaffe!
...
Etwa genau da.
Verfasst: 08.08.2005, 20:25
von Blackthorne
Sorry, aber das ist Haarspalterei.
1.2
Gleichgestellte Gegenstände
Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,
[...]
1.2.2
bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste).
Ob eine Armbrust nun eine Schusswaffe ist, oder ein der Schusswaffe gleichgestellter Gegenstand, macht, wie das Wörtchen "gleichgestellt" ausdrückt, absolut keinen Unterschied.
RE: So jetzt moderier ich mal...
Verfasst: 08.08.2005, 22:47
von magic
Original geschrieben von jaberwok
Hallo Gemeinde!
Ich stelle fest, dass ab dem 2. Beitrag jede Menge Mist (sprich Un-, bzw. Halbwahrheiten bzgl. des WaffG. ) steht, das ich empfehle dieses zu lesen und dann die Beiträge in diesem Thread sachlich zu korrigieren. 8-) .
Danke!
Achim
...ohweh, ohweh - das Waffengesetz zu lesen ,
zu verstehen und dann noch richtig zu
interpretieren, ist selbst für die Juristen des Forum Waffenrecht und die Sachbearbeiter auf den Waffenbehörden nicht immer möglich.
Das Waffenrecht ist so konfus und sinnverwirrend geschrieben, das es zu einem Paragrafen
immer verschiedene Auslegungen geben wird.
Deshalb werden bei der "Pulverdampffraktion" mitlerweile die Gerichte bemüht, um das uns zustehende Recht gegen die Behörden einzuklagen.
Und was soll ich sagen , ganz- gaaanz oft müssen die Richter in unserem Sinne entscheiden
Mein Fazit - Bogen alles easy / Armbrust nur beim Schiessen aufpassen.
...ODER???
Waffengesetz
Verfasst: 09.08.2005, 00:06
von Archiv
Ich denke mal bevor hier irgend jemand irgendwas einfach so in die Luft setzt und hier geschichten geschrieben werden die weder ganz richtig noch ganz falsch sind sollten sich div. Leute mal einfach das dementsprechende Gesetzt zu gemüte führen und versuchen zu lesen und zu verstehen.
Verfasst: 09.08.2005, 17:38
von shewolf
... Papier ist geduldig, Gesetze sind Auslegungssache.
Darum im Zweifel den Ball flachhalten. Ob man mit Pfeil und Bogen Ärger bekommt, ist auch von der Situation und dem eigenen Verhalten abhängig.
Die Bogenschieß-Sicherheitsregeln haben sich auch außerhalb der Parcours bewährt:
- niemals auf Menschen oder Tiere zielen
- nicht in der Nähe anderer schießen, die sich gefährdet fühlen könnten
- Vorsicht mit Pfeil und Bogen im Wald wg. Wilderei-Verdacht
- Deeskalation: höflich sein zu Leuten, die Euch darauf ansprechen.
Oft reicht eine freundliche Erklärung über den Sport, um Spannungen abzubauen. Das ist meiner Erfahrung nach mehr wert als ein Zettel mit einem Gesetzestext in der Tasche...
Rätselraten
Verfasst: 10.08.2005, 18:55
von Wurzelpeter
So, damit das Rätselraten ein Ende hat, hab ich mal diesen
Link rausgesucht (pdf-Datei).
Wer das verstehen will, muss lediglich lesen können.
Oki, damit dürfte das Thema so gut wie abgeschlossen sein...
Steffen
Tja....
Verfasst: 10.08.2005, 22:14
von jaberwok
Da hab ich ja wohl auch nicht 100% Recht gehabt 8-)....
Am Besten finde ich die Feststellung, dass mit einer AB nicht geschoßen wird. - Aha!
@ Maulwurf: Ich denke, dass hiermit Deine Frage (öh Du kannst Dich noch erinnern

) hinlänglich beantwortet ist.
Damit hat dieser Thread seinen Zweck erfüllt und wird deshalb geschloßen.
Der Jab
zu?
Verfasst: 10.08.2005, 22:50
von Wurzelpeter
Original geschrieben von jaberwok
Damit hat dieser Thread seinen Zweck erfüllt und wird deshalb geschlossen.
Der Jab
Jaja, ich merk schon, wie sehr dieser Thread geschlossen ist... ;-)
Diese vielleicht letzte Chance will ich mal nutzen und noch die Übersichtsseite zu der oben geposteten pdf-Datei bringen.
Hier ist der
Link zu noch mehr Lesestoff.
Ende! :-)
Verfasst: 10.08.2005, 23:51
von locksley
Nachdem Wurzelpeter hier die hoffentlich alles Erklärenden Links des Schützenbundes gepostet hat, und dieses thema ausreichend hier im Forum diskutiert wurde, mach ich Jabs Ankündigung wahr und hier dicht.
Nochmals für Alle.
Weder Bogen noch Armbrust, gelten nach dem deutschen Waffenrecht als Schusswaffen. Damit das so bleibt bitte beim Umgang mit selbigen, die Verhaltensregeln von Shewolf beachten.
http://www.fletchers-corner.de/portal/f ... _1337.html
http://www.fletchers-corner.de/portal/f ... _1139.html
http://www.fletchers-corner.de/portal/f ... d_527.html
http://www.fletchers-corner.de/portal/f ... d_241.html