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Fragen zu Pfeilen zum Bogenschiessen. Keine Fragen zum Pfeilbau.
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geomar
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Beitrag von geomar »

@ mschwanner
nei - eben nicht. Soweit wird es kaum gehen. Für den reinen Privatgebrauch ist das eh irrelevant.

Hier geht es in der Tat bisher ausschließlich um die Verwendung geschützter Produktnamen! im Kontext einer Vermarktung!

Ob sich MG_outdoor mit seinem Geschmackmuster rechtlich behaupten kann, sei mal dahingestellt. Solange du dieses Gebrauchsmuster nicht komerziell nachbaust und vertreibst, kann dir auch nix passieren.
"I wish, I´d more nice things to say - but I was born not to lie" (Ben Cooper aka Radical Face)
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comix
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Beitrag von comix »

frag mich grad was... wie kann o.g. eine federform "Hunter" schützen lassen, wenn diese schon mit einem anderen Schnitt existiert...
siehe:
http://www.eternal-archery.de/dt/index.html

und

http://www.mg-outdoor.de/index.php?id=b ... ungdetails

??
"... ich nahm den Bogen, meinen besten - mein Pfeil flog 100 Schritt gen Westen... ich hab noch jeden reingelegt... joh ho ho ho und ne Buddel Rum"
Niels

RE:

Beitrag von Niels »

Original geschrieben von geomar

Ob sich MG_outdoor mit seinem Geschmackmuster rechtlich behaupten kann, sei mal dahingestellt. Solange du dieses Gebrauchsmuster nicht komerziell nachbaust und vertreibst, kann dir auch nix passieren.
Wobei wir diesbezüglich gerade an einer Änderung vorbeigeschrammt sind.

"Mit dem zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft plant die Bundesregierung eine Modernisierung des Urheberrechts. Der bereits im März 2006 vorgelegte Regierungsentwurf (BT-Drucks. 16/1828) sieht insbesondere ein Festhalten an der Zulässigkeit der Privatkopie auch im digitalen Bereich vor ..." (Zeitschrift für die Anwaltspraxis 2/2007, 61).

D.h. über "die Zulässigkeit der Privatkopie" wurde durchaus schon diskutiert.

Euer von Berufs wegen bösartiger Niels ;D ;D
(ich gebe mir aber Mühe dem gerechten Volkszorn doch noch zu entgehen, indem ich hin und wieder ein Abmahnopfer vertrete ;-) :D )

P.S. Das Durchschnittseinkommen der "geldgeilen Anwälte" in Einzelkanzleien liegt nach Mitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer (2003,1) übrigens bei 1.511,51 € pro Monat, was die Anwaltschaft aber bislang nicht veranlasste, geschlossen gegen die Verpflichtung zur fast nie kostendeckenden Bearbeitung von Prozesskostenhilfemandaten bedürftiger Mitbürger vorzugehen. ;-)
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Felsenbirne
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Beitrag von Felsenbirne »

Solange du dieses Gebrauchsmuster nicht komerziell nachbaust und vertreibst, kann dir auch nix passieren.
Gott sei Dank! Ich sah mich schon mit Eisenkugel an Ketten durch die Wälder ziehen 8-|

Danke für die Info! Leider vermittelt der Text auf besagter Homepage, das jedwede Kopie/Nachbau verboten ist.
Gruss Matthias

Die Menschen haben keine Zeit mehr, irgend etwas kennenzulernen. Sie kaufen sich alles fertig in den Geschäften.

Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
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