Seite 1 von 1
Bogenbruch
Verfasst: 07.07.2003, 16:15
von Curtis
Hallo Leute,
mir ist grade eben mein Bogen gebrochen

Ich hab einen TD REcurve Green Tiger, ist ein Einsteigerbogen, manchmal heisst er auch Hard Hunter. Es ist der untere Wurfarm (Black Flash) gebrochen, ohne vorher erkennbare Beschädigung. Ich hab den Bogen im September gekauft, jetzt meine Frage hat einer von euch ähnliche Erfahrungen gemacht und wie siehts bei solchen fällen mit Garantie etc aus? Wäre um jeden Tip dankbar!
Geh jetzt weinen

(
Nachricht wurde von Curtis am 07.07.2003-16:29 nachbearbeitet!
Bogenbruch
Verfasst: 07.07.2003, 18:34
von tipiHippie
Erstmal herzliches Beileid...
Ich kenne einen ähnlichen Fall; letzten Sommer beim Turnier in Stockheim stellte ein Jugendlicher seinen Recurve mit schwarzen Wurfarmen während der Dopingpause ab - in der prallen Sonne...
Ohne weiteres Zutun machte es auf einmal "pöng" und der untere Wurfarm (war sogar glaub ich auch ein Black flash) knickte kurz unterhalb des Fadeout einfach unter der Last der Sehne weg.
Die Wurfarme wurden anstandslos umgetauscht; so viel ich weiss war das Teil damals bei Bodnik gekauft, der auch den Umtausch abwickelte.
Wende Dich doch mal an Deinen Händler von wegen Garantieansprüche oder drück auf die Tränendrüse beim Hersteller
Bogenbruch
Verfasst: 07.07.2003, 20:42
von Halfmoon
@ Curtis
Auch von mir herzliches Beileid ! Ich kenne das Gefühl: besch.... !
Ich im Frühjahr die gleiche Erfahrung gemacht. War ein Langbogen, den ich von Bodnik hatte. Er war ein halbes Jahr alt und im Endeffekt gab es keine Probleme den Bogen auf Garantie ersetzt zu bekommen.
Ich drücke Dir jedenfalls die Daumen !!!!
Bogenbruch
Verfasst: 07.07.2003, 22:25
von Curtis
Danke für euer Mitgefühl!! Der Händler hat sich am Telefon sehr kulant gezeigt, morgen wenn ich bei ihm war weiss ich dann mehr!
Bogenbruch
Verfasst: 08.07.2003, 21:37
von Curtis
Hi, jetzt bin ich wieder froh, war bei Bogensport Hermanski der hat mir die Wurfarme anstandslos ausgewechselt echt super!!

))
Bogenbruch
Verfasst: 09.07.2003, 00:34
von Nullman
Klasse!!
Viel Spass beim Einschiessen der neuen Ärmchen!
Bogenbruch
Verfasst: 09.07.2003, 08:54
von Archiv
Na Super, dann muss ich gar kein Beinleid mehr aussprechen.
Aber immer dran denken: "Irgendwann brechen sie alle"
Bogenbruch
Verfasst: 09.07.2003, 09:45
von Halfmoon
@ Curtis
Siehste ... geht doch ;-))))))
Bogenbruch
Verfasst: 09.07.2003, 17:57
von Niels
Wenn kein unsachgemässer Umgang zu Bruch geführt hat, sondern ein echter Mangel vorlag (§ 434 BGB), muss der Händler innerhalb von 2 Jahren nach dem Kauf (§ 438 BGB) grundsätzlich auch nacherfüllen (§ 439 BGB). Diese Regelung gilt seit dem 01.01.2002.
@ Curtis
Das der Händler bei Dir anstandslos (also ohne viel Nerverei) ausgewechselt hat, ist natürlich trotzdem schön.
Niels
Bogenbruch
Verfasst: 11.07.2003, 12:06
von Haebbie
@ Niels
wie ist das noch mit der Beweislastumkehr nach einem halben Jahr?
vorher liegt die Bewislast beim Verkäufer, hinterher muss der Käufer dem Verkäufer nachweisen, dass die Ware Fehlerhaft war und nicht der Gebrauch zu dem Mangel geführt hat. Und das ist im Zweifel ein ziemlich schwieriges Unterfagen. Also
@ Curtis: wie Niels sagt, sei froh, dass der Händler so locker mitgespielt hat.