Händler-Garantie

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olli.g
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Händler-Garantie

Beitrag von olli.g »

Hallo zusammen.
Vor ein paar Tagen ist mir mein Langbogen (glasbelegt,Schichtverleimt)angebrochen.Schaden:langer Riss im Glas und quer gerissene erste Holzschicht.Nun Habe ich diesen nach telefonischer absprache zur überprüfung innerhalb der Garantie an den Händler zurückgeschickt.Dieser meinte nachdem er sich den Bogen angeschaut hatte, das der Schaden wohl sehr gering ist und nicht unter die Garantie fallen würde:-o .Der Riss im Glas währe nicht so schlimm und einen Riss im Holz könnte er aufgrund des etwas milchigen Glases nicht erkennen(obwohl dieser auch durch die Seite geht).Der Schaden ist aber seiner Meinung nach auf unsachgemäßen Umgang meinerseits zurückzuführen.Das schließe ich aber aus.War auch mit diesen Teil umgerechnet auch erst 12 Stunden schiessen.Nun wird mir der Bogen in den nächsten Tagen zurückgeschickt.Auf eigene Kosten natürlich.Der Bogen währe trotz des Schadens weiterhin ohne bedenken "einsatztbereit".
Einatztbereit????Ein angebrochener Bogen????
Nicht genug damit das ich jetzt keinen Bogen mehr habe und die schönen sonnigen Tage untätig verstreichen lassen muss
:-( ;( :-( ,jetzt kann ich mich auch noch mit dem Händler rumärgern.
Hat jemand von euch auch schon solche Erfahrungen mit Händlern gemacht?Wenn ja wie ist es ausgegangen?Ich hoffe das mir einer ein paar Tipps geben kann,wie man mit solchen Händlern umgehen sollte.

Olli
Steinmann

Beitrag von Steinmann »

Wende Dich doch mal direkt an den Hersteller und erläutere ihm den Fall. Eventuell schickst Du zuerst ein paar Bilder zur Veranschaulichung. So wie u die Sache beschreibst ist das eine klare Reklamation. Allein schon das milchige Glas ist nicht einwandfrei und läßt in meinen Augen eine Reklamation zu. Aber gebrochenes Glas egal ob mit oder ohne Bruch der darunterliegenden Holzschicht ist sicherlich nicht mehr " einsatzbereit " Laß´dich nicht abspeisen und stelle Dich auf die Hinterläufe !
olli.g
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Beitrag von olli.g »

@Steinmann
Den Hersteller ausfindig zu machen ist nicht so leicht.Erst war dieser angeblich im Ausland und jetzt in Deutschland.Der Name ist auch nicht auf dem Bogen vermerkt,und der Händler rückt ihn nicht raus.Der Händler hat seinen Sitz im Deutschland und verkauft nur Bögen von diesem Hersteller.
Tower
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Beitrag von Tower »

Ich bin nach der geschilderten Aussage des Händlers nicht der Meinung, dass hier Milde walten sollte. Sicher kannst Du den Hersteller kontaktieren, aber das ist nicht Deine Aufgabe! Nach gültigem deutschem und europäischem Recht ist der Händler Dein Vertragspartner und niemand anders!
- Jede Kommunikation zwischen Dir und dem Händler sollte an sofort nur noch schriftlich ablaufen.
- Erstelle ein Gedächtnisprotokoll Deiner Unterredung mit dem Händler.
- Kontaktiere ggf. die für Dich zuständige Verbraucherbehörde.
- Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, such Dir einen guten Anwalt. (Wenn Du die für Dein Wohngebiet zuständige Anwaltskammer anrufst können die Dir einige Anwälte nennen. Die dürfen zwar keine Empfehlung aussprechen, aber wenn Du drum bittest wird der Ansprechpartner eine "Reihenfolge" der Aufzählung wählen die den besten zuerst nennt.)
- Wenn Du einen Anwalt hast, lass den das machen.
Du kannst Deinem Händler natürlich all diese Schritte incl. eines Berichts hier in FC darlegen - hat im Mittelalter auch geholfen. Zeige dem Delinquenten die Instrumente, erkläre ihre Abwendungs- und Wirkungsweise und lass ihn 24 Stunden darüber nachdenken. Der Rest kommt von selbst!
Was immer Du machst, kämpfen solltest Du!!!

Beste Grüße!

J.R.
Das Leben ist zu kurz um sich mit minderwertigen Dingen zufrieden zu geben! Besonders Schwerter, B?gen, Menschen allgemein, Freunde, Sexual- wie auch Lebenspartner!
Steinmann

Beitrag von Steinmann »

@ rookie

Mach´doch mal Bilder von dem Bogen und stelle sie hier rein. Zum einen kann man so vielleicht den Hersteller feststellen und zum anderen kann man sich auch ein besseres Bild des Schadens machen und u.U. mehr dazu sagen. Ansonsten solltest Du Deine Reklamation in jedem Fall nochmal schriftlich vortragen. Nach meinem Dafürhalten sollst Du sehr billig abgespeist werden. Reklamiere schriftlich und bleib mit dem Schriftverkehr dran - nicht nerven aber Biss zeigen. Fordere eine Antwort mit Begründung von dem Händler.
Archiv
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Bei aller liebe...

Beitrag von Archiv »

...fangt nu net das Kesseltreiben auf den Händler an! Rookie hat ein Problem und ich denke das der Tipp von Tower absolut ok ist. Wir sind hier kein Verbraucherschutz Verein, und mit dem Background das hier über 1000 User angemeldet sind Druck zu machen hülft net, viele User sind selber Händler ;-)

Also wenn rookie Fachmännischen Rat zu seinem Schaden haben will ok, aber net die Diskussion wie heist der Händler oder der Hersteller:-)

In aller Liebe und Freundschaft Volker

:bussi :knuddel :engel
Steinmann

Beitrag von Steinmann »

@ Caemalin

War sicherlich nicht mein Bestreben ein Kesseltreiben loszutreiben. Ich habe mit den Reklamationen bei den Herstellern die besseren Erfahrungen gemacht. Selbstverständlich besteht der Vertrag nur mit dem Zwischenhändler, aber der Zweck heiligt die Mittel und ich bin beim Hersteller bisher immer schneller vorangekommen. Der Name des Händlers war bisher weder angesprochen noch nachgefragt worden, der tut auch überhaupt nix zur Sache.
Ansonsten kann ich Tower nur beipflichten.Lediglich den Hinweis auf FC sehe ich auch kritisch.
olli.g
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Beitrag von olli.g »

Erstmal vielen vielen Dank für die schnelle Hilfe.
:anbet
Ich werde mich schriftlich mit dem Händler in verbindung setzen und dann ggf. einen Anwalt zu rate ziehen.Hoffe nur das man sich so einigen kann.Bin kein Freund von Streitereien.
Archiv
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...sorry

Beitrag von Archiv »

@ Steinmann und rookie

es war nicht meine Absicht Euch auf die Füsse zu treten ehrlich nicht. Ich wollte nur den Anfängen wehren. Wenn rookie seinen schaden hier per Bild beschreibt, und um Fachmännische Meinung bittet so denke ich ist dagegen nichts einzuwenden. Nur alle Angelegenheiten mit seinem Händler möchte er doch dann bitte ohne uns regeln. Was seine Bitte um Lösungsmöglichkeiten angeht so finde ich diese vollkommen legal und in diesem Forum recht gut plaziert, dafür ist es ja da!

Tower hat die Lösungsmöglichkeiten meiner Meinung nach sehr gut beschrieben.

Verbraucherschutz
Anwalt
alle Schritte protokolieren....

Ich meinte nur das Fletchers Corner nicht der Platz ist um Meinungsverschiedenheiten oder Regressansprüche durchzusetzen ist. Eventuell war meine Wortwahl nicht ok, also entschuldigt bitte. Nichts desto trotz finde ich die Beiträge, so wie Sie bisher gelaufen sind,innerhalb dieses Rahmens vollkommen ok!

Volker:bussi :knuddel :bier
olli.g
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Beitrag von olli.g »

@Caemalin
Deine Wortwahl war für mich völlig OK.

Ich stimme dir zu das Fletchers Corner bestimmt nicht der richtige Platz ist um "Rufmord" an Händlern oder Herstellern durchzuführen.Die Quittung bekommen diese früher oder später durch ihre Kunden.
Archiv
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Beitrag von Archiv »

Ich habe bereits (nicht zuletzt aus beruflicher Erfahrung heraus) in einem anderen Thread dazu geraten, sich auf auf direkte Reklamationen beim Hersteller gar nicht erst einzulassen.

Tatsache ist, dass Dein Händler Dein Vertragspartner ist. Und nicht der Hersteller. (Vielleicht war ja auch noch ein Zwischenhändler etc. mit im Spiel ...?)

Nach Deiner Schilderung ist der Bogen beschädigt. Da helfen auch keine Überlegungen, was man denn daran ändern könnte oder ob der Bogen noch weiterhin einsetzbar ist etc.

Schaut doch einfach mal ins BGB - Stand 01.01.2002.
Dein Händler handelt professionell mit Bögen. Er verdient daran - das soll er auch. Aber dann muss er gefälligst auch für sein Handeln einstehen. Wenn er Dir was liefert, was innerhalb der Gewährleistungfrist seinen Geist aufgibt, dann muss er dafür geradestehen. Wie er das mit seinem Lieferanten regelt, ist seine Sache.
Das hat mit irgendeiner Händlerschelte oder Kesseltreiben überhaupt nichts zu tun, sondern ist im Geschäftsleben gang und gäbe.
Meine bisherigen Händler haben sich bisher diesbezüglich auch immer korrekt verhalten.

Grundsätzlich aber alles schriftlich machen. Und wenn Dein Vertragspartner nachhaltig rumzickt, dann muss er sich eben irgendwann mit Deinem Anwalt auseinandersetzen. Auch wenn es nur um ein paar hundert EUROs geht.
Helmut Kindinger
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So einfach .....

Beitrag von Helmut Kindinger »

wird's wohl nicht werden !

Wenn der Händler die Behauptung aufstellt, dass Du den Schaden selbst verursacht hast, wird Dir letztlich nur ein Sachverständiger im Rahmen eines Gerichtsverfahrens weiter helfen (Privatgutachten kosten genau so viel und nützen nix weil sie vor Gericht nicht anerkannt werden!).
Thema Kosten: So ein Gutachten wird echt teuer!
Die Zeche zahlt dann der, der den Prozeß verliert ;(
Bei 500,-- EUR Wert bist Du bei einem Prozeßkostenrisiko von 464,60 EUR (ohne Gutachten!)
Diesen Schritt solltest Du dann also nur mit Rechtsschutz gehen!

Auch die Beratung bei einem Kollegen ist nicht kostenfrei und dafür musst Du erst mal selbst geradestehen, so Du keine Versicherung hast.


[red]Dennoch ist es eine Unverschämtheit Dich so abfertigen zu wollen![/red] :motz

Ein seriöser Händler sollte so was nicht machen!

Wenn es über den Händler nicht läuft würde ich es dann auf jeden Fall über den Hersteller versuchen und den Fall, insbesondere das Händlerverhalten, schildern!
Das dürfte ihm mehr weh tun!! ;D
"Wenn Du irgendwann den Eindruck hast, Du bist nur noch der Depp, kannst Du getrost davon ausgehen, dass Du es schon die ganze Zeit warst!"
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york
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ich hatte ähnliche probleme

Beitrag von york »

aber mein bogen war noch innerhalb der gewährleistung. auch ich habe mir unsachgemäße behandlung sagen lassen müssen, aber in Österreich ist der händler innerhalb der 1. 6 Monate nach dem kauf nachweispflichtig. D.h. er muss mir unsachgemäße handhabung nachweisen. Ich hab's dann allerdings nach fast 3 Mon. mit Hilfe des Konsumentenschutzes geschafft diesen ausgetauscht zu bekommen.
>>>>=========================================================>
Man sollte sich lieber durch Schweigen zum Idioten machen, als durch einige Worte alle Zweifel auszuräumen.
Helmut Kindinger
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RE: ich hatte ähnlich probleme

Beitrag von Helmut Kindinger »

Original geschrieben von york

"...in Österreich ist der händler innerhalb der 1. 6 Monate nach dem kauf nachweispflichtig. "
[royalblue]Glückliches Österreich !![/royalblue] ;( ;( :-o :motz :bash :-( ;(
"Wenn Du irgendwann den Eindruck hast, Du bist nur noch der Depp, kannst Du getrost davon ausgehen, dass Du es schon die ganze Zeit warst!"
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